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SdL 1/2013 - SVLFG

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Hofabgabeverpfl ichtung auf dem Prüfstand 51zu verpachten oder zu veräußern bzw. es fehlt ein an der Weiterführung desBetriebs interessierter Nachfolger.In diesem Zusammenhang macht der Gutachter darauf aufmerksam, dasssich der Steuerungsdruck der Hofabgabeverpfl ichtung asymmetrisch verteilt.15 Landwirte mit einer überdurchschnittlichen Betriebsgröße, bei denender strukturpolitische Effekt am größten wäre, sind am wenigsten von denfi nanziellen Auswirkungen der Hofabgabeverpfl ichtung betroffen. Zum einenwiegt für diese Landwirte der Verzicht auf die Altersrente aufgrund ihrer günstigenEinkommenssituation nicht so schwer, zum anderen können sie aufgrunddes wirtschaftlich attraktiven Betriebs die Abgabevoraussetzung relativleicht erfüllen. Für Landwirte mit kleineren Betriebsgrößen bedeutet der Verzichtauf die Rente hingegen eine größere fi nanzielle Einbuße. Die Abgabedes Betriebes fällt diesen Landwirten zudem in der Regel schwerer, weil dieNachfrage nach wirtschaftlich unattraktiveren Betrieben bzw. deren Flächengeringer ist. Dies hat Einfl uss auf den agrarstrukturellen Effekt der Hofabgabeverpflichtung, da der Umfang möglicher Flächenmobilisierungen bei diesenBetrieben kleiner ist.2. BewertungObwohl für die Abgabeentscheidung grundsätzlich vielfältige Motive eineRolle spielen, kann aufgrund der Ergebnisse des Gutachtens davon ausgegangenwerden, dass der agrarstrukturelle Effekt einer frühzeitigen Abgabedes landwirtschaftlichen Betriebs im Wesentlichen der Hofabgabeverpfl ichtungzuzuschreiben ist.Für den Fall einer Abschaffung der Hofabgabeverpfl ichtung kommt der Gutachterzu der Einschätzung, dass nur ein Fünftel bis ein Drittel der Landwirteihren Betrieb nach Erreichen der Regelaltersgrenze nicht abgeben würde. 16In diesen Fällen können zunächst keine Flächen im o. g. Sinne mehr mobilisiertwerden. Diese Einschätzung wird aus folgenden Gründen nicht geteilt:Die Hofabgabeverpfl ichtung enthält nicht nur eine terminliche Vorgabe (Erreichender Regelaltersgrenze), sondern auch vielfältige Formvorschriften, dieeingehalten werden müssen (insbesondere muss eine Verpachtung auf mindestens9 Jahre erfolgen). Es kann davon ausgegangen werden, dass beiWegfall der Hofabgabeverpfl ichtung Landwirte ihr Unternehmen nicht mehrin der bisher vorgeschriebenen Weise abgeben werden. Nicht berücksichtigt15 Studie, S. 11116 Studie, S. 88

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