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SdL 1/2013 - SVLFG

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Hofabgabeverpfl ichtung auf dem Prüfstand 83Ablauf der Pachtzeit die Bewirtschaftung des Betriebes wieder übernimmt.Man konnte daher diese Abgabevariante hinsichtlich des Ausscheidens ausdem Unternehmen ebenfalls als endgültig ansehen.Angesichts der seither gestiegenen Lebenserwartung müsste die Fragegestellt werden, ob der Zeitraum von 9 Jahren ab der Regelaltersgrenze heutenoch angemessen ist, auch wenn sich mit den Änderungen der Regelaltersgrenzezugleich der Zeitpunkt ändert, ab dem der ehemalige Landwirt grundsätzlichwieder über das Unternehmen verfügen kann. Die heutige Situationist aber aus anderen Gründen mit den damaligen Verhältnissen nicht vergleichbar.Hätte damals der frühere Landwirt nach Ablauf des Pachtvertragesdie Bewirtschaftung des Betriebs wieder selbst übernommen, wären diefi nanziellen Auswirkungen für ihn weniger gravierend gewesen als heute. Dieseinerzeitige Leistung Altersgeld 76 war nicht viel mehr als ein Taschengeld.Demgegenüber würde heute vom ehemaligen Betriebsleiterehepaar ein Rentenbezugvon rd. 900 Euro/Monat 77 im Fall der Wiederbewirtschaftung desBetriebs zum Ruhen gebracht. Gerade bei der im Gutachten herausgearbeitetenBedeutung der Altersrente aus der Alterssicherung der Landwirte fürkleinere Betriebe 78 für das gesamte Alterseinkommen dürfte die Gefahr dererneuten Übernahme des Betriebs im Alter von 74 und mehr Jahren nichtsehr groß sein. Bei größeren Betrieben, im Gutachten als „Zukunftsbetriebe“bezeichnet, geht der Gutachter ohnehin davon aus, dass das Unternehmenauch ohne Abgabeverpfl ichtung frühzeitig an einen Hofnachfolger übergebenwird. Aus agrarstruktureller Sicht ist eine früher gelegentlich diskutierte Verlängerungder Mindestpachtdauer daher nicht erforderlich.Der Gutachter und die von ihm befragten Experten machen aber deutlich,dass die Gegebenheiten für eine Hofabgabe durch Verpachtung im Bundesgebietsehr unterschiedlich sind. 79 Nach Einschätzung der Sachverständigenist die Abgabe in Form der Verpachtung in der Regel nicht das Produkt einervorausschauenden Strategie, sondern sie wird dann vollzogen, wenn dieAltersgrenze erreicht und die Hofabgabe vollzogen werden muss. 80 Häufi g istdies wohl eine vorübergehende Lösung, um zunächst keine endgültige Ent-76 Im Jahr 1961 betrug die Leistung für Verheiratete nur 60 DM und für Alleinstehende40 DM.77 Vgl. oben V.2.378 Studie, S. 65 ff.79 Studie, S. 9080 Wiedergabe der Auffassung der befragten Experten in der Studie S. 74

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