]^(^)QDas naturgeinässe Handeln.Wolilthätigkeit atmen, durchaus nicht auf der Höhe der stoischen Ethiksteht. Ausdrücklich wird betont, dass mau den Nahestehenden in ersterLinie Wohlthaten erweisen und die von anderen uns erwiesenen <strong>Die</strong>nstedabei namentlich in die Wagschale werfen müsse (<strong>of</strong>f. I, 42— 45). Undwenn auch an einer anderen Stelle (II, 69 etc.) die Wohlthaten anGeringere denen an Vermögliche vorgezogen werden, so geschieht diesdoch aus ziemlich egoistischen Motiven. Ueberhaupt haben wir durchausden Eindruck, dass Panätius nur die gebildeten, vornehmeren Kreiseim Auge hat: die Uebung der Wolilthätigkeit etc. gilt ihm imletzten Grunde doch nur als Mittel zur Erwerbung eines solid begründetenRuhmes. Ferner, wenn Antiochus, <strong>des</strong>sen Stoizismus min<strong>des</strong>tensebenso tief ging als der <strong>des</strong> Panätius, den stoischen Satz von derGleichheit der Sünden bekämpft, und speziell die Behauptung, es seidieselbe Sünde, wenn jemand seinen Vater oder den Sklaven ungerechtschlage, zurückweist (fin. IV, 75), Panätius aber die Anwendung derGrausamkeit gegen <strong>Die</strong>ner gestattet (<strong>of</strong>f. II, 24) , während Seneca denLucilius belobt, dass er seine Sklaven nicht körperlich, sondern nurdurch Worte züchtige (ep. 47, 19), so dürfte der Unterschied der platonisierendstoischen und der echt stoischen Anschauung deutlich ersichtlichsein. Dass Panätius im allgemeinen für eine humane Behandlungder Sklaven war, ist gewiss und bei seiner edlen Denkart nicht andersanzunehmen; aber sein Edelsinn ruht ganz auf dem Boden <strong>des</strong> antikenLebensideals, <strong>des</strong>sen Schranken durchbrochen zu haben das bleibendeVerdienst der Stoiker ist, wobei jedoch nicht geleugnet werden soll,dass sie der hohen Idealität ilirer Grundanschauung sich nicht immergewachsen zeigten und <strong>des</strong>halb im einzelnen <strong>of</strong>t zu Urteilen gelangten,die an ethischem Werte hinter den Anschauungen der damaligen gebildetenWelt erheblich zurückstehen.So gewiss nun aber die Stoiker die Sklaverei im Prinzip überwundenhaben, so haben sie doch keineswegs auf die äussere Abschaffungderselben gedrungen oder hingewirkt'^), so wenig als dieChristen der ersten Jahrhunderte : diese hielten es für unnötig, in demdoch bald zu Ende gehenden Aeon noch umfassende Aenderungenanzustreben, die Stoa aber begnügte sich, die Sklaverei innerlich überwundenzu haben , was gewiss das Los mancher Sklaven erleichtert,im ganzen aber ihnen wenig genutzt hat. Seneca. der am allerwärmstenfür die moralische Gleichberechtigung der Sklaven eintritt, sinkt dochzuweilen auf die gewöhnliche Anschauung seiner Zeit zurück, wenn er,<strong>of</strong>fenbar in billigendem Sinn, von denen spricht, die es nicht für derMühe wert halten, dass man sich über einen Sklaven erzürne (ira III,10, 4), so wenig als über einen Kettenhund (ib. 37, 2); wenn er dieSklaven im Gegensatz zu den Söhnen nicht als Objekte der sittlichenErziehung betrachtet (prov. I, 6 fihorum mo<strong>des</strong>tia delectamur, vernularumlicentia) und das Recht der Herren, die Sklaven zu foltern, zuverstümmeln und zu kreuzigen, prinzipiell anerkennt (ira III, 32, 1).Auch die Vorschriften, die er dem. 18 über die Behandlung der Sklavengibt, stehen nicht ganz auf der Höhe der in ep. 47 vorgetragenenAnschauung: sie sind human und mild, aber gehen nicht über dieantike Anschauung hinaus.Auch die Kluft zwischen Hellenen (oder Römern) und Barbarenist in der Stoa beseitigt. Seneca betont es ausdrücklich, dass man in
<strong>Die</strong> sozialen Pflichten.jjjjder Uebung der Menschenliebe auch zwischen Volksgenossen undFremden keinen Unterschied machen dürfe, und wenn M. AurelWohlwollen gegen die , Stammesgenossen " verlangt (8, 2t)), so meinter mit diesem Ausdruck die ganze Menschheit. <strong>Die</strong> Vorschrift <strong>Epictet</strong>s,unter Fremden (aXXo'fiXo-.) soll man ganz seliweigen. hat Sinipliciuswohl richtig so erklärt, dass darunter die morahsch Fremdend. h. Leute von völlig entgegengesetzter Lebensanschauung zu verstehenseien.Es ist nun noch die zweite Frage zu beantworten , nämlich wasdie Stoiker zu den Pflichten der Humanität gerechnet liaben . wek-lienInhalt ihre Forderung der Menschenhebe hat. Wir können hier jiassivcund aktive Pflichten unterscheiden , und da die ersteren bei der Stoaunstreitig im Vordergrund stehen, so soll auch von ihnen zuerst dieRede sein. <strong>Die</strong> passive Menschenliebe besteht darin, dass man nichtBöses mit Bösem vergilt, sondern Unrecht und Beleidigung geduMi^ferträgt und überhaupt alle Regungen <strong>des</strong> Hasses und der Haclisuclit,<strong>des</strong> Zornes und Nei<strong>des</strong> in sich unterdrückt. Nicht <strong>of</strong>t genug kann<strong>Epictet</strong> diese Grundsätze seinen Schülern einprägen, er wird niclitmüde, sie zur Geduld und Sanftmut, zur Milde und Nadisicht zuermahnen^"). Dem falschen Ehrbegriff, der die Rache für notwendighält, stellt er den beherzigenswerten Satz gegenüber: .,veräclitli(h istnicht, wer nicht zu schaden, sondern wer nicht zu nutzen vermag"(frag. 70). <strong>Die</strong> beste Rache ist, sich selbst möglichst tadellos zu betragen,bezw. , w<strong>of</strong>ern es möglich ist, den Uebelthäter zu bessern(frag. 130. 67). Seneca meint (const. sap. 17, 4), .schon die kaltblütigeHinnahme der Beleidigung sei eine Art Rache, und M. Aurel erklärtes für die wahre Genugthuung, sich dem Uebelthäter nicht gleichzustellen(6, 6).Wir haben hier genau dieselben Anschauungen, die uns im NeuenTestament entgegentreten, und von denen wir, bei aller Bewunderungund Anerkennung ihrer regulativen Gültigkeit, doch sagen müssen, dasssie, buchstäblich verstanden und geübt, den Bedürfnissen der Menschennaturnicht ganz gerecht werden. Auch <strong>Epictet</strong> verbietet esübrigens nicht rundw^eg, auf dem Wege <strong>des</strong> Prozesses sich sein Rechtoder Genugthuung zu verschaffen (HI, 9), schränkt aber doch dieseErlaubnis nach unseren Begi'iffen über Gebühr ein, wenn er sagt,^ wirsollen dem Beleidiger noch danken, dass er uns nicht schlug {IV, 5, 9),und, wenn wir hören, dass uns jemand geschmäht habe, uns nicht verteidigen,sondern froh sein, dass er nicht noch Aergeres gesagt (En.-S:^ !)**').Vor Gericht soll man weder unmännlich noch übermütig sich l)enehmen,weder sich auf unwürdiges Bitten verlegen noch die Richter umiötigreizen und herausfordern (H, 2, 17).•iAngesichts dieser weichen und passiven Stimmung, die in derstoischen Forderung <strong>des</strong> willigen Unrechtduldens und der Enthaltungvon jeglicher Rache zu Tage tritt, muss es zunächst befremden, dassdie Stoiker das Mitleid und die Verzeihung, d. h. die straferlassendeNachsicht für einen Fehler erklärt haben «^j. Es scheint darin einegewisse finstere Härte zu liegen, wie denn auch diese Lehren der Stoavon gewisser Seite mit Vorliebe dazu benutzt werden, sie in den Augender fühlenden Menschen zu diskreditieren. Aber auch Kundige wolleneinen Widerspruch darin finden, dass die Stoiker einerseits Sanftmut
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Die drei/;i-/]}j.aT'.riio:.237Extra
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Streit des Diogenes und Antipater.
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Gott, uXt] und Gxoi-y(^ö'.a.jl.')s
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Namenregister.27;?rialistischer und
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Namenregister. 275tung der ly/.-J-i
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