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Die ethik des stoikers Epictet - College of Stoic Philosophers

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<strong>Die</strong> sozialen Pflichten.jjjjder Uebung der Menschenliebe auch zwischen Volksgenossen undFremden keinen Unterschied machen dürfe, und wenn M. AurelWohlwollen gegen die , Stammesgenossen " verlangt (8, 2t)), so meinter mit diesem Ausdruck die ganze Menschheit. <strong>Die</strong> Vorschrift <strong>Epictet</strong>s,unter Fremden (aXXo'fiXo-.) soll man ganz seliweigen. hat Sinipliciuswohl richtig so erklärt, dass darunter die morahsch Fremdend. h. Leute von völlig entgegengesetzter Lebensanschauung zu verstehenseien.Es ist nun noch die zweite Frage zu beantworten , nämlich wasdie Stoiker zu den Pflichten der Humanität gerechnet liaben . wek-lienInhalt ihre Forderung der Menschenhebe hat. Wir können hier jiassivcund aktive Pflichten unterscheiden , und da die ersteren bei der Stoaunstreitig im Vordergrund stehen, so soll auch von ihnen zuerst dieRede sein. <strong>Die</strong> passive Menschenliebe besteht darin, dass man nichtBöses mit Bösem vergilt, sondern Unrecht und Beleidigung geduMi^ferträgt und überhaupt alle Regungen <strong>des</strong> Hasses und der Haclisuclit,<strong>des</strong> Zornes und Nei<strong>des</strong> in sich unterdrückt. Nicht <strong>of</strong>t genug kann<strong>Epictet</strong> diese Grundsätze seinen Schülern einprägen, er wird niclitmüde, sie zur Geduld und Sanftmut, zur Milde und Nadisicht zuermahnen^"). Dem falschen Ehrbegriff, der die Rache für notwendighält, stellt er den beherzigenswerten Satz gegenüber: .,veräclitli(h istnicht, wer nicht zu schaden, sondern wer nicht zu nutzen vermag"(frag. 70). <strong>Die</strong> beste Rache ist, sich selbst möglichst tadellos zu betragen,bezw. , w<strong>of</strong>ern es möglich ist, den Uebelthäter zu bessern(frag. 130. 67). Seneca meint (const. sap. 17, 4), .schon die kaltblütigeHinnahme der Beleidigung sei eine Art Rache, und M. Aurel erklärtes für die wahre Genugthuung, sich dem Uebelthäter nicht gleichzustellen(6, 6).Wir haben hier genau dieselben Anschauungen, die uns im NeuenTestament entgegentreten, und von denen wir, bei aller Bewunderungund Anerkennung ihrer regulativen Gültigkeit, doch sagen müssen, dasssie, buchstäblich verstanden und geübt, den Bedürfnissen der Menschennaturnicht ganz gerecht werden. Auch <strong>Epictet</strong> verbietet esübrigens nicht rundw^eg, auf dem Wege <strong>des</strong> Prozesses sich sein Rechtoder Genugthuung zu verschaffen (HI, 9), schränkt aber doch dieseErlaubnis nach unseren Begi'iffen über Gebühr ein, wenn er sagt,^ wirsollen dem Beleidiger noch danken, dass er uns nicht schlug {IV, 5, 9),und, wenn wir hören, dass uns jemand geschmäht habe, uns nicht verteidigen,sondern froh sein, dass er nicht noch Aergeres gesagt (En.-S:^ !)**').Vor Gericht soll man weder unmännlich noch übermütig sich l)enehmen,weder sich auf unwürdiges Bitten verlegen noch die Richter umiötigreizen und herausfordern (H, 2, 17).•iAngesichts dieser weichen und passiven Stimmung, die in derstoischen Forderung <strong>des</strong> willigen Unrechtduldens und der Enthaltungvon jeglicher Rache zu Tage tritt, muss es zunächst befremden, dassdie Stoiker das Mitleid und die Verzeihung, d. h. die straferlassendeNachsicht für einen Fehler erklärt haben «^j. Es scheint darin einegewisse finstere Härte zu liegen, wie denn auch diese Lehren der Stoavon gewisser Seite mit Vorliebe dazu benutzt werden, sie in den Augender fühlenden Menschen zu diskreditieren. Aber auch Kundige wolleneinen Widerspruch darin finden, dass die Stoiker einerseits Sanftmut

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