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Die ethik des stoikers Epictet - College of Stoic Philosophers

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xa9"?]xov und 7r60Y]Y|XEvov. onTgewisse Sonderstellung unter den 7.a^>r;/.ovTa einnimmt, ins<strong>of</strong>ern esunter einem doppelten Gesichtspunkt betrachtet Averden kann, niimiichals Ausübung einer Pflicht gegen Staat und Gesellschait sowie alsErlangung eines äusseren Lebensgutes. In letzterem Sinne ist es hierzu verstehen, wie man deutlich aus dem andern Beispiel ersieht: denndas -oXiTSD3C5i>at ist wohl eine Pflicht, nicht aber das 7.f//£iv oderatpar/jY^fv, dies ist vielmehr eine von besonderen Fähigkeiten mn]äusseren Umständen abhängige Würde, ein äusseres Gut, das sell)slverständlichniemals ein allgemeines Ziel <strong>des</strong> Strebens werden kann. Manversuche einmal an die Stelle <strong>des</strong> '(rumi ein anderes v.ail-r^xov zu setzen(etwa O-sov cssßstv), und man wird s<strong>of</strong>ort erkennen, dass dies nicht inden Zusammenhang passen würde: denn niemals könnte Ejactet saor|Y[J-iVov.<strong>Die</strong>sen Sachverhalt hat nun aber Hirzel nicht erkannt, indem erdurch Berufung auf die ganz ähnliche Stelle En. 15 seine Behauptungzu stützen sucht, dass die Stoiker mit dem Ausdruck xai'^r^xov das vonaussen an den Menschen Herantretende im Gegensatz zu den Pflichten,die in unserem eigensten Wesen, in der Vernunft ihren Ursprunghaben, bezeichneten (II, 406 etc.) Und doch ist es in En. 1') nochviel klarer, dass hier die Ehe nicht als pflichtmässige Handlung sondernals ein äusseres Gut in Betracht kommt. Um diese äusseren Güter,zu denen der Reichtum, Aemter und Würden und auch Weib undKind gehören, soll man sich nicht leidenschaftlich bemühen, als ob esdas Höchste wäre , sondern warten , bis es an einen kommt. Hirzelgesteht zwar selber zu, dass hier zunächst von den -por^Y(j.3va die Re<strong>des</strong>ei, aber da mit den 7tpo-r]Y;jJva auch die xaO-r^xovTa gegeben seien, sogelte auch von diesen das Gleiche. Darin liegt aber eben der GrundirrtumHirzels, dass er die zaö-rjxovta ausschliesslich auf die 7rpoTjY[i.evabezieht. Das trifft jedoch für <strong>Epictet</strong> wenigstens durchaus nicht zu:die xaxJ-TJxovra 7rporjo6[xsva sind ja, wie wir sahen, eben solche Pflichten,die aus dem innersten Wesen <strong>des</strong> Menschen, aus seiner wahren Natuisichergeben. Wie Hirzel dazu kam, die ausführlich erörterte StellaHI, 22, 68 als Beleg für seine Ansicht herbeizuziehen, ist mir völligunbegreiflich: eben dort ist ja deutlich gelehrt, dass das '('j.[iv.'/ein 7Z[jorf(ob\xz\)Ov ist; Hirzel hat also wohl die BegriflFe TrpoT^YO'^IJ--''"';''^und T.^jQYdiByo'j verwechselt, die in diesem Fall so verschieden sind wirTag und Nacht. Als Beweis dafür, dass bei <strong>Epictet</strong> das xai)-y//.oykeineswegs nur auf die zpoYjY'J-sva sich bezieht, d. h. in der sxXoyt,Twv X. 'S. besteht, seien zum Ueberfluss noch zwei Stellen erwähnt, woder Begrifi" <strong>des</strong> xa&-Ä;xov auf solche Handlungen angewendet wird, dieim höchsten Sinne aus dem innersten, geistig-sittlichen Wesen <strong>des</strong>Menschen entspringen. <strong>Epictet</strong> stellt da den Satz auf rä xotxa exxX've-.vxa^TjXsi (I, 27, 7; vergl. IV, 1, U34) : diese xaxa, deren Meidung Pflichtist, sind keine Apoproegmena sondern die wirklichen Uebel, diu dasinnerste Wesen <strong>des</strong> Menschen betreffen. Das ist es ja. was <strong>Epictet</strong>fast auf jedem Blatte lehrt, dass man nur die wahren, sittlichen Uebelmeiden und die wahren, sittlichen Güter begehren dürfe. Wie kann

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