;OQß xry.9-7ixov und y.azöpd-Miia.zurücko-eheii. ist meines Eraclitens zweifellos. Ist also der Satz bei<strong>Epictet</strong> keine Interpolation, so würden die beiden ersten Arten derxaO-r^/'.ovTa etwa unserer ersten entsprechen (Nr. 1 oben), ^die es ebennoch nicht mit dem spezifisch sittlichen, sondern nur mit dem reinnatürlichen Lebenszweck zu thun hat, obwohl selbstverständlich dersittlich Gebildete auch diese xaiV^v.ovta in sittlichem Sinne, um <strong>des</strong>oi-eistigen Gesamtzwecks willen erfüllt. <strong>Die</strong> dritte Art, die v.a^ff/.o^vy.rrpoYiYOuacva, deckt sich, wie die Beispiele zeigen, mit Nr. 2 undweiterhin auch mit Nr. 3. Es kommt übrigens auf die Frage, obdiese Einteilung der %ai>7^7.ovTa hier an ihrem richtigen Platze stehtund wie sie genauer zu erklären ist, nicht so viel an: die Hauptsache,die auch ohne diesen Satz feststeht und namentlich auch durch I, 4. 20(S'X)' s/.dat7j? dXtjc tä TrporjY&'Jixsva Ixttovsiv) bestätigt wird, ist die, dass<strong>Epictet</strong> auch diejenigen Pflichten, welche allgemein gelten und geübtwerden (zoXtTSüsa&at, '(a'^.BV/ etc.), zu den zpoYfcooixsva <strong>des</strong> Menschen,d. h. zu seiner eigentlichen, höchsten Lebensaufgabe rechnet. Dadurchist unwiderleglich bewiesen, dass <strong>Epictet</strong>, weit entfernt, das 7.ai)-^xovan sich als etwas sittlich Inferiores zu betrachten, vielmehr auch dievulgären Pflichten den höchsten Pflichten <strong>des</strong> Weisen als ebenbürtigan die Seite gestellt hat. <strong>Die</strong> ganze Sittlichkeit besteht ja nach <strong>Epictet</strong>darin, dass der Mensch seine ops^ic, 6p[r/] und aü^xaTäd-satc vernünftiggestaltet.Alle die einzelnen Pflichten, die er hier aufführt, sind nichtsanderes als Bethätigungen der naturgemässen op[xri. Selbstverständlichsind diese Pflichthandlungen TrpoTjYOojjLsva, d. h. entsprechen in Wahrheitdem höchsten Lebenszweck <strong>des</strong> Menschen nur dann, wenn sie in der obengeschilderten Weise, d. h. auf Grund der richtigen ops^'.? — die <strong>des</strong>halbnatürlich auch zum 7rpo-/jYo6[xevov gehört — , vollbracht werden. Dassdie ao'f/.aTad'sai? a. a. 0. neben der opeitc und 6p[j.7] fehlt, kann Zufall sein:falls es Absicht wäre, wird dieselbe im Folgenden ihre Erklärung finden.Völlig verkehrt wäre es hiernach, wenn man in dem einmalbei <strong>Epictet</strong> sich vorfindenden Ausdruck loKotixa xa^YjXovta (III, 22, 69)die Meinung angedeutet sähe, als ob die Pflichten <strong>des</strong> gewöhnlichenMannes an sich von geringerem moralischem Werte wären. Der tS'.w-T'Ajc kommt nämlich hier nicht als Gegensatz zum Tiaioso^st?, sondernnur zum Kyniker, nicht nach seiner ethischen Qualität, sondern nurnach seiner äusseren Berufsstellung und Lebensführung in Betracht.Nur der Kyniker darf, um seine ausserordentliche Mission zu erfüllen,nicht an die gewöhnlichen 'M.^ipf.oyzn. gebunden und in familiäre Beziehungenverflochten sein: denn wenn er die hieraus erwachsendenPflichten vernachlässigt, so verhert er die Qualifikation <strong>des</strong> Kalokagathoserfüllt er sie aber, so geht er seines besonderen Berufes, ein Bote undHerold der Götter zu sein, verlustig. <strong>Die</strong> Ausnahme bestätigt alsogerade die Regel und beweist von neuem, dass <strong>Epictet</strong> auch die gewöhnlichen'M.hifMvzrt. als vollwertige sittliche Pflichten aufgefasst hat.Für alle andern Menschen ausser dem Kyniker ist die Eingehung derEhe ein -porf^o'j[X2vov, d. h. eine in dem Wesen <strong>des</strong> Menschen selbstbegründete Pflicht, von welcher nur ganz besondere Umstände dispensierenkönnen. Wenn an einer andern Stelle (IV, 5, 6) <strong>Epictet</strong>ausdrückhch sagt, das Heiraten sei nicht das eigentliche Ziel (Tcpoxsfjj.=vov)<strong>des</strong> Kalokagathos, so erklärt sich, wie früher schon bemerktwurde, dieser scheinbare Widerspruch daraus, dass das Heiraten eine
xa9"?]xov und 7r60Y]Y|XEvov. onTgewisse Sonderstellung unter den 7.a^>r;/.ovTa einnimmt, ins<strong>of</strong>ern esunter einem doppelten Gesichtspunkt betrachtet Averden kann, niimiichals Ausübung einer Pflicht gegen Staat und Gesellschait sowie alsErlangung eines äusseren Lebensgutes. In letzterem Sinne ist es hierzu verstehen, wie man deutlich aus dem andern Beispiel ersieht: denndas -oXiTSD3C5i>at ist wohl eine Pflicht, nicht aber das 7.f//£iv oderatpar/jY^fv, dies ist vielmehr eine von besonderen Fähigkeiten mn]äusseren Umständen abhängige Würde, ein äusseres Gut, das sell)slverständlichniemals ein allgemeines Ziel <strong>des</strong> Strebens werden kann. Manversuche einmal an die Stelle <strong>des</strong> '(rumi ein anderes v.ail-r^xov zu setzen(etwa O-sov cssßstv), und man wird s<strong>of</strong>ort erkennen, dass dies nicht inden Zusammenhang passen würde: denn niemals könnte Ejactet saor|Y[J-iVov.<strong>Die</strong>sen Sachverhalt hat nun aber Hirzel nicht erkannt, indem erdurch Berufung auf die ganz ähnliche Stelle En. 15 seine Behauptungzu stützen sucht, dass die Stoiker mit dem Ausdruck xai'^r^xov das vonaussen an den Menschen Herantretende im Gegensatz zu den Pflichten,die in unserem eigensten Wesen, in der Vernunft ihren Ursprunghaben, bezeichneten (II, 406 etc.) Und doch ist es in En. 1') nochviel klarer, dass hier die Ehe nicht als pflichtmässige Handlung sondernals ein äusseres Gut in Betracht kommt. Um diese äusseren Güter,zu denen der Reichtum, Aemter und Würden und auch Weib undKind gehören, soll man sich nicht leidenschaftlich bemühen, als ob esdas Höchste wäre , sondern warten , bis es an einen kommt. Hirzelgesteht zwar selber zu, dass hier zunächst von den -por^Y(j.3va die Re<strong>des</strong>ei, aber da mit den 7tpo-r]Y;jJva auch die xaO-r^xovTa gegeben seien, sogelte auch von diesen das Gleiche. Darin liegt aber eben der GrundirrtumHirzels, dass er die zaö-rjxovta ausschliesslich auf die 7rpoTjY[i.evabezieht. Das trifft jedoch für <strong>Epictet</strong> wenigstens durchaus nicht zu:die xaxJ-TJxovra 7rporjo6[xsva sind ja, wie wir sahen, eben solche Pflichten,die aus dem innersten Wesen <strong>des</strong> Menschen, aus seiner wahren Natuisichergeben. Wie Hirzel dazu kam, die ausführlich erörterte StellaHI, 22, 68 als Beleg für seine Ansicht herbeizuziehen, ist mir völligunbegreiflich: eben dort ist ja deutlich gelehrt, dass das '('j.[iv.'/ein 7Z[jorf(ob\xz\)Ov ist; Hirzel hat also wohl die BegriflFe TrpoT^YO'^IJ--''"';''^und T.^jQYdiByo'j verwechselt, die in diesem Fall so verschieden sind wirTag und Nacht. Als Beweis dafür, dass bei <strong>Epictet</strong> das xai)-y//.oykeineswegs nur auf die zpoYjY'J-sva sich bezieht, d. h. in der sxXoyt,Twv X. 'S. besteht, seien zum Ueberfluss noch zwei Stellen erwähnt, woder Begrifi" <strong>des</strong> xa&-Ä;xov auf solche Handlungen angewendet wird, dieim höchsten Sinne aus dem innersten, geistig-sittlichen Wesen <strong>des</strong>Menschen entspringen. <strong>Epictet</strong> stellt da den Satz auf rä xotxa exxX've-.vxa^TjXsi (I, 27, 7; vergl. IV, 1, U34) : diese xaxa, deren Meidung Pflichtist, sind keine Apoproegmena sondern die wirklichen Uebel, diu dasinnerste Wesen <strong>des</strong> Menschen betreffen. Das ist es ja. was <strong>Epictet</strong>fast auf jedem Blatte lehrt, dass man nur die wahren, sittlichen Uebelmeiden und die wahren, sittlichen Güter begehren dürfe. Wie kann
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Anmerkungen.] j |gleich, da es kein
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Anmerkungen. ]^43tutes discere est
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