Jahresprogramm - Volkshochschule Detmold
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MITWIRKUNGiAuf Grundlage des Weiterbildungsgesetzesvon NRW und ergänzender Bestimmungen desKultusministers hat der Rat der Stadt <strong>Detmold</strong>am 28. Februar 1980 eine Satzung für die <strong>Volkshochschule</strong>beschlossen, die für Teilnehmer/-innen und Dozent-(inn)en bestimmte Mitwirkungsmöglichkeitenan der VHS-Arbeit vorsieht.Nachfolgend finden Sie die entsprechendenParagrafen abgedruckt:§ 7Konferenz(1) Die Konferenz setzt sich zusammenaus der VHS-Leitung, zweiVerwaltungsmitarbeiter(inne)n undje 4 Vertreter(inne)n der nebenamtlichen/nebenberuflichenpädagogischenMitarbeiter(inne)n (§10) undder Teilnehmer/-innen (§11).(2) Die Konferenz dient der Mitwirkung derin Abs. 1 genannten Personengruppenan der Ausgestaltung der VHS. Sieberät Vorschläge und Anregungen undbeschließt darüber mit einfacher Stimmenmehrheit.(3) Der/die VHS-Leiter/-in hat die Pflichtzur Anhörung und hat die Kenntnisnahmeder Anregungen durch den/dieAdressat(inn)en zu gewährleisten.§10Nebenamtliche/nebenberuflichepädagogische Mitarbeiter/-innen(Dozent(inn)en)(2) Die Aufgaben der Mitarbeiter/-innenrichten sich nach der mit ihnen getroffenenVereinbarung.Sie wirken an der Planung von Lehrveranstaltungenmit durcha) Vorschläge für die Arbeitspläne,b) Teilnahme an gemeinsamen Besprechungendes pädagogischen Personalsauf Einladung der VHS-Leitung.(3) Die Dozent(inn)en jeder Abteilung,soweit sie Veranstaltungen mit mindestenszehn Unterrichtsstunden Dauerleiten, treten in der Regel einmal imArbeitsabschnitt zu einer Versammlungzusammen.(4) Die Versammlung hat folgende Aufgaben:a) Beratung von Angelegenheiten derAbteilung,b) Beratung von Anregungen für die Konferenz,c) Wahl eines Sprechers/einer Sprecherin,der/die zugleich Vertreter/-in in derKonferenz ist, und dessen Stellvertreters/Stellvertreterinfür die Dauer vonzwei Jahren.(6) Der Sprecher/die Sprecherin tritt mitdem/der für die Abteilung verantwortlichenhauptberuflichen pädagogischenMitarbeiter/-in (HPM) zu regelmäßigenBesprechungen über Angelegenheitender Abteilung zusammen.(8) Ein Mandat erlischt mit dem Ausscheidenaus der VHS.§11Teilnehmer/-innen(1) Teilnehmer/-innen an Veranstaltungenmit mindestens zehn UnterrichtsstundenDauer wählen jeweils innerhalbder ersten vier Wochen nach Beginn derLehrveranstaltung einen Kurssprecher/eine Kurssprecherin und dessen/derenStellvertreter/-in.(2) Der Kurssprecher/die Kurssprecherinund sein/ihr Stellvertreter/-in habenfolgende Aufgaben:a) Wahrnehmung der Interessen derKursteilnehmer/-innen gegenüber derVHS,b) Vertretung der Kursteilnehmer/-innenin der Kurssprecherversammlung.Den Teilnehmer(inne)n ist Gelegenheitzu geben, ihre Anregungen für diebedarfsgerechte Planung und Durchführungvon Lehrveranstaltungen zumAusdruck zu bringen. Diese Anregungensind der Konferenz zuzuleiten.(3) Die Kurssprecher/-innen jeder Abteilungtreten in der Regel einmal in jedemArbeitsabschnitt zu einer Versammlungzusammen.(4) Die Versammlung hat insbesonderefolgende Aufgaben:a) Beratung von Angelegenheiten der Abteilung,b) Beratung von Anregungen für die Konferenz,c) Wahl eines Sprechers/einer Sprecherin,der/die zugleich Vertreter/-in inder Konferenz ist, und dessen/derenStellvertreters/-in für die Dauer voneinem Jahr.(6) Der Sprecher/die Sprecherin bereitet dieweiteren Versammlungen vor und lädtdazu ein.(7) Der Sprecher/die Sprecherin tritt mitdem/der für die Abteilung verantwortlichenHPM zu regelmäßigen Besprechungenüber Angelegenheiten der Abteilungzusammen.(8) Ein Mandat erlischt mit dem Ausscheidenaus der VHS.214