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Studien aus dem Gebiete der lettischen Archäologie, Ethnographie ...

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96schien es den besonnenem Stammältesten gewiß besser, denFriedenauf <strong>dem</strong> Wege <strong>der</strong> Entschädigung zu bewahren. War doch auchsonst wahrscheinlich Wohl schon früher innerhalb des Stammesdie Sitte des Wehrgeldes in Kraft, um dadurch die Blutrachezu hin<strong>der</strong>n und den eigenen Stamm nicht durch Zwietracht zuschwächen. Da konnte dann leicht auch mit an<strong>der</strong>n Stämmeneine ähnliche Zahlung zur Vermeidung von Blutvergießen vereinbartweiden.D« nächste Schiitt machte sich nun leicht, daß man nämlichin weis« Vorsicht, um sich hernach Unannehmlichkeiten zu ersparen,sich heimlich vorher vngewisseite , ob die betreffendenEltern des zu raubenden Mädchens mit ein« gewissen Natural-Entschädigung einverstanden sein würden. So geschieht es z. B.noch bei dm Kalmücken; nach erfolgter Vereinbarung vollziehtsich <strong>der</strong> in optima torrn» <strong>aus</strong>geführte Raub. Aehnliches findetmntati» mutancli» bei sehr vielen Völkern noch heute statt undbildete einst den Uebergang zum einfachen Kauf bei allen Vollem,die jetzt auf höherer Kulturstufe stehen.Ferner kommt dazu, daß nach erfolgter Vereinbarung <strong>der</strong>Raub nicht mehr unerwartet <strong>aus</strong>geführt werden konnte, die Angehörigen<strong>der</strong> Braut bewachten dieselbe; es entwickelten sich Listenund Gegenlisten, wirkliche Kämpfe und Scheinlämpfe, gewisseWettkämpfe zwischen Jüngling und lungftau, dnen Resultat beisteigendn Cultui untn Umständen beeinflußt iesp. beschleunigtwnden konnte, dmch die heimliche Stellungnahme des Mädchensfül odn gegen den Flein.Statt vieln andnei Beispiele nwühne ich hin nm dielomantische Titte, welche bei den Kalmücken') hellseht: „DasMädchen setzt sich zunst zu Pfeide und reitet in vollem Galoppdavon. Ihr Geliebln eilt ihl nach. Holt n sie ein, wild siesein Weib. Auf dci Stelle vollzieht man die Hochzeit. Doch») Lubbock a. a. O. S. 9«.

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