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UEFA-Reglement zur Klublizenzierung und zum ... - UEFA.com

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Kapitalstruktur eines Klubs sowie seine Fähigkeit, den Schuldendienst zuleisten, zu beurteilen.i) Leverage-Ratio – das Niveau der Schulden im Vergleich zu denEinnahmen <strong>und</strong> den zugr<strong>und</strong>e liegenden Vermögenswerten;ii) Rentabilität <strong>und</strong> Deckungsgrad – das Niveau der Einnahmen im Vergleichzu den Kosten für den Schuldendienst;iii) Cash-Flow-Adäquanz – die Fähigkeit, den Zins- <strong>und</strong> Tilgungszahlungennachzukommen.f) Höhere GewaltIm Rahmen seiner Erwägungen kann der Finanzkontrollausschuss für Klubsauch ausserordentliche Ereignisse <strong>und</strong> Umstände berücksichtigen, dieausserhalb der Kontrolle des Klubs liegen <strong>und</strong> als Fälle höherer Gewaltbetrachtet werden.2. In den beiden ersten Monitoring-Perioden, d.h. Monitoring-Perioden, die in denSpielzeiten 2013/14 <strong>und</strong> 2014/15 beurteilt werden, hat der Finanzkontrollausschussfür Klubs die folgende zusätzliche Übergangsbestimmung zuberücksichtigen:Spieler, die vor dem 1. Juni 2010 unter Vertrag standenWeist ein Lizenznehmer ein aggregiertes Break-even-Defizit aus, das dieannehmbare Abweichung übersteigt <strong>und</strong> erfüllt er beide unten beschriebenenBedingungen, würde dies positiv gewertet:i) Er weist einen positiven Trend bei den jährlichen Break-even-Resultaten aus(<strong>und</strong> weist damit nach, dass er eine konkrete Strategie für die zukünftigeCompliance umsetzt), <strong>und</strong>ii) er weist nach, dass das aggregierte Break-even-Defizit nur auf das jährlicheBreak-even-Defizit der 2012 endenden Berichtsperiode <strong>zur</strong>ückzuführen ist,das wiederum auf vor dem 1. Juni 2010 eingegangenen Verträgen mitSpielern gründet (wobei jegliche Neuverhandlungen von Verträgen nachdiesem Datum nicht berücksichtigt werden).Dies bedeutet, dass ein Lizenznehmer, der ein aggregiertes Break-even-Defizit ausweist, das die annehmbare Abweichung übersteigt, der jedochbeide unter i) <strong>und</strong> ii) oben festgelegten Bedingungen erfüllt, gr<strong>und</strong>sätzlichnicht sanktioniert werden soll.95

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