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UEFA-Reglement zur Klublizenzierung und zum ... - UEFA.com

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) Nur direkte Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb einerSpielerregistrierung können kapitalisiert werden. Der Buchwert eineseinzelnen Spielers darf zu Rechnungslegungszwecken nicht in einerNeubewertung höher angegeben werden, selbst wenn dieUnternehmensleitung der Auffassung ist, dass der Marktwert über demBuchwert liegt. Obwohl allgemein anerkannt ist, dass der Lizenzbewerbereinen Gegenwert aus dem Einsatz <strong>und</strong>/oder dem Transfer von lokalausgebildeten Spielern erzielen kann, dürfen die Kosten im Zusammenhangmit Spielern aus der eigenen Juniorenabteilung zu Rechnungslegungszweckennicht in die Bilanz aufgenommen werden, da nur die Kosten vonentgeltlich erworbenen Spielern kapitalisiert werden dürfen.c) Die Amortisation beginnt, sobald die Spielerregistrierung übergeht. DieAmortisation endet entweder zu dem Datum, an dem der Vermögenswert als<strong>zur</strong> Veräusserung gehalten klassifiziert wird, oder dem Datum, an dem derVermögenswert ausgebucht wird (d.h. die Spielerregistrierung wird an einenanderen Klub übertragen), je nachdem welches Datum früher eintritt.d) Das gesamte Spielervermögen ist jedes Jahr von der Unternehmensleitungauf Wertminderung zu prüfen. Wenn der Marktwert für einen einzelnenSpieler niedriger als der in der Bilanz angegebene Buchwert ist, muss derBuchwert an den Marktwert angepasst werden, <strong>und</strong> der Anpassungsbetragmuss in der Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung als Abschreibungsaufwand erfasstwerden. Es wird empfohlen, dass jeder Lizenzgeber von seinenLizenzbewerbern verlangt, einheitliche Rechnungslegungsgr<strong>und</strong>sätze imHinblick auf die Kosten im Zusammenhang mit Spielerregistrierungenanzuwenden.5. Der Lizenzbewerber hat beim Lizenzgeber zusätzliche Informationenein<strong>zur</strong>eichen, wenn die in diesem Anhang beschriebenen Anforderungen an dieRechnungslegung nicht durch die Angaben <strong>und</strong> Rechnungslegungsgr<strong>und</strong>sätzein dem geprüften Jahresabschluss erfüllt werden. Die zusätzlichen Informationenmüssen eine angepasste Bilanz <strong>und</strong> Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung sowiegegebenenfalls Anhangangaben enthalten, die die oben aufgeführtenAnforderungen erfüllen. Ausserdem sind Anhangangaben beizufügen, in denendie Ergebnisse <strong>und</strong> die Daten <strong>zur</strong> Vermögens-, Finanz- <strong>und</strong> Ertragslage, die indem Dokument mit den zusätzlichen Informationen enthalten sind, mit denentsprechenden Daten im geprüften Abschluss (der gemäss nationalenRechnungslegungsvorschriften aufgestellt wurde) abgestimmt sind. Dieangepassten Finanzinformationen müssen von einem Abschlussprüfer auf derGr<strong>und</strong>lage von abgestimmten Prüfungshandlungen („Agreed upon Procedures“)beurteilt werden.68

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