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UEFA-Reglement zur Klublizenzierung und zum ... - UEFA.com

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c) Ein Joint Venture ist eine vertragliche Vereinbarung, im Rahmen derer zweioder mehr Parteien eine wirtschaftliche Tätigkeit aufnehmen, die dergemeinsamen Kontrolle unterliegt.d) Gemeinsame Kontrolle ist die vertraglich vereinbarte Teilung der Kontrolleüber eine Wirtschaftstätigkeit <strong>und</strong> besteht nur, wenn die strategischenfinanziellen <strong>und</strong> betrieblichen Entscheidungen im Zusammenhang mit derTätigkeit die einstimmige Genehmigung durch die Parteien erfordern, diesich die Kontrolle teilen (die Anteilseigner einesGemeinschaftsunternehmens).e) Schlüsselpositionen haben diejenigen Personen inne, die Weisungsbefugnis<strong>und</strong> Verantwortung für die Planung, Leitung <strong>und</strong> Kontrolle derUnternehmenstätigkeiten haben, einschliesslich aller Direktoren(geschäftsführende <strong>und</strong> andere) des Unternehmens.f) Wesentlicher Einfluss ist die Möglichkeit, an den finanziellen <strong>und</strong>betrieblichen Entscheidungen eines Unternehmens mitzuwirken, ohne jedochdie Kontrolle darüber auszuüben. Wesentlicher Einfluss kann durchAnteilseigentum, Satzung oder Vereinbarung erworben werden.g) Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, einschliesslich nicht ander Börse kotierter Unternehmen wie Personengesellschaften, auf das derInvestor einen wesentlichen Einfluss ausübt, das jedoch weder eineTochtergesellschaft noch ein Anteil an einem Joint Venture ist. Bei derDefinition eines verb<strong>und</strong>enen Unternehmens schliesst ein assoziiertesUnternehmen auch die Tochtergesellschaften des assoziiertenUnternehmens <strong>und</strong> ein Joint Venture die Tochtergesellschaften des JointVentures mit ein. Daher sind <strong>zum</strong> Beispiel die Tochtergesellschaft einesassoziierten Unternehmens <strong>und</strong> der Investor, der einen wesentlichenEinfluss auf das assoziierte Unternehmen ausübt, miteinander verb<strong>und</strong>en.5. Bei der Betrachtung aller möglichen Beziehungen verb<strong>und</strong>ener Unternehmen<strong>und</strong> Personen wird die Aufmerksamkeit auf die Substanz der Beziehung gelegt<strong>und</strong> nicht nur auf die Rechtsform. Bei folgenden Beziehungen handelt es sichnicht um verb<strong>und</strong>ene Parteien:a) zwei Unternehmen, nur weil sie einen Direktor oder einen anderen Inhabereiner Schlüsselposition teilen oder bei denen der Inhaber einerSchlüsselposition in einem Unternehmen einen wesentlichen Einfluss aufdas andere Unternehmen ausübt.b) zwei Anteilseigner, nur weil sie gemeinsam die Kontrolle über ein JointVenture ausüben.c) Geldgeber, Gewerkschaften, staatliche Versorgungsbetriebe <strong>und</strong>Departemente oder Ämter einer Regierung, die das berichtendeUnternehmen nicht kontrollieren, an einer gemeinsamen Kontrolle beteiligtsind oder einen wesentlichen Einfluss darauf ausüben, nur aufgr<strong>und</strong> ihrerordentlichen Geschäftsbeziehungen mit einem Unternehmen (obwohl sie92

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