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UEFA-Reglement zur Klublizenzierung und zum ... - UEFA.com

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23Der Vertrag muss mindestens die folgenden Punkte regeln:a) Das Fussballunternehmen hat die geltenden Statuten, <strong>Reglement</strong>e,Weisungen <strong>und</strong> Beschlüsse der FIFA, der <strong>UEFA</strong>, des <strong>UEFA</strong>-Mitgliedsverbands <strong>und</strong> dessen angeschlossener Liga einzuhalten.b) Das Fussballunternehmen darf sein Recht <strong>zur</strong> Teilnahme an Wettbewerbenauf nationaler oder internationaler Ebene nicht abtreten.c) Das Recht des Fussballunternehmens <strong>zur</strong> Teilnahme an solchenWettbewerben erlischt, sobald die Mitgliedschaft des abtretenden Klubs imVerband endet.d) Muss das Fussballunternehmen Konkurs anmelden oder wird es aufgelöst,geht das Recht <strong>zur</strong> Beantragung einer Lizenz für die Teilnahme annationalen <strong>und</strong>/oder internationalen Wettbewerben auf das registrierteMitglied über. Sollte dem Unternehmen die Lizenz bereits erteilt worden sein,kann diese nicht mehr vom Fussballunternehmen auf das registrierte Mitgliedübertragen werden; lediglich das Recht <strong>zur</strong> Beantragung einer Lizenz für diefolgende Spielzeit geht auf das registrierte Mitglied über.e) Das Recht <strong>zur</strong> Genehmigung des Namens, unter dem dasFussballunternehmen an den nationalen Wettbewerben teilnimmt, muss dem<strong>UEFA</strong>-Mitgliedsverband vorbehalten bleiben.f) Das Fussballunternehmen hat auf Anfrage des zuständigen nationalenSchiedsgerichts oder des TAS Einblick in alle Angelegenheiten zu gewähren,die seine Teilnahme an nationalen <strong>und</strong>/oder internationalen Wettbewerbenbetreffen, <strong>und</strong> diesbezügliche Informationen sowie Unterlagen vorzulegen.Der Abtretungsvertrag <strong>und</strong> sämtliche Nachträge dazu müssen vom <strong>UEFA</strong>-Mitgliedsverband <strong>und</strong>/oder von dessen angeschlossener Liga genehmigtwerden.V. FINANZIELLE KRITERIENArtikel 46 – Bericht erstattendes Unternehmen <strong>und</strong> Berichtskreis12Der Lizenzbewerber muss dem Lizenzgeber die vom Management genehmigterechtliche Gesamtstruktur des Konzerns (z.B. in einer graphischen Darstellung)vorlegen.Dieses Dokument hat Informationen zu allen untergeordneten, assoziierten <strong>und</strong>übergeordneten Einheiten bis hinauf <strong>zum</strong> letztendlichen Mutterunternehmen <strong>und</strong><strong>zur</strong> obersten beherrschenden Partei zu enthalten. Auch alle Schwester- <strong>und</strong>Tochtergesellschaften des Mutterunternehmens sind anzugeben.26

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