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UEFA-Reglement zur Klublizenzierung und zum ... - UEFA.com

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erwartungsgemäss für den Gebrauch <strong>zur</strong> Verfügung steht. EinWertminderungsverlust ist der Betrag, um den der Buchwert einerSachanlage den bei einem Verkauf erzielbaren Betrag übersteigt. Dererzielbare Betrag entspricht entweder dem Zeitwert des Vermögenswertsabzüglich der Verkaufskosten oder dem Nutzungswert des Vermögenswerts,je nachdem, welcher Betrag höher ist.Die Abschreibung <strong>und</strong>/oder Wertminderung von Sachanlagen während einerBerichtsperiode kann von der Berechnung des Break-even-Ergebnissesausgenommen werden, da eines der Ziele der Break-even-Vorschrift ist,Investitionen <strong>und</strong> Ausgaben für Einrichtungen <strong>und</strong> Aktivitäten für denlangfristigen Nutzen des Klubs zu fördern.b) Amortisation / Wertminderung von immateriellen Vermögenswerten mitAusnahme von SpielerregistrierungenAmortisation bedeutet die systematische Zuteilung des abschreibbarenBetrags eines Vermögenswerts über dessen Lebensdauer. Letztere ist derZeitraum, während dem ein Vermögenswert einem Unternehmenerwartungsgemäss für den Gebrauch <strong>zur</strong> Verfügung steht. EinWertminderungsverlust ist der Betrag, um den der Buchwert einesVermögenswerts seinen Zeitwert abzüglich Verkaufskosten übersteigt.Die Amortisation <strong>und</strong>/oder Wertminderungsverluste von immateriellenVermögenswerten (mit Ausnahme derjenigen hinsichtlich der Kosten desErwerbs von Spielerregistrierungen) während einer Berichtsperiode könnenvon der Berechnung des Break-even-Ergebnisses ausgenommen werden.Amortisation/Wertminderung der Kosten für den Erwerb vonSpielerregistrierungen müssen in der Berechnung des Break-even-Ergebnisses für eine Berichtsperiode enthalten sein (vgl. Teil C Abs. 1Bst. d)).c) SteueraufwandDer Steueraufwand für die Einkommenssteuer umfasst alle inländischen <strong>und</strong>ausländischen Steuern, die auf dem steuerbaren Gewinn beruhen. Dersteuerbare Gewinn (steuerliche Verlust) ist der Gewinn (Verlust) währendeiner Berichtsperiode, auf dem Einkommenssteuer zu bezahlen(rückforderbar) sind. Der Steueraufwand ist der für eine Berichtsperiodeausgewiesen Betrag im Hinblick auf aktuelle <strong>und</strong> zukünftige Steuerfolgen vonGeschäftsvorfällen <strong>und</strong> anderen Ereignissen.Der Steueraufwand enthält nicht die Mehrwertsteuern oder Steuer- <strong>und</strong>Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer.D. Beiträge von Anteilseignern <strong>und</strong>/oder verb<strong>und</strong>enen Parteien1. Die annehmbare Abweichung darf in einer Berichtsperiode EUR 5 Mio. bis <strong>zur</strong>Höhe der in Art. 61 Abs. 2 aufgeführten Beträge überschreiten, wenn die89

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