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UEFA-Reglement zur Klublizenzierung und zum ... - UEFA.com

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ANHANG V: Wahl des Abschlussprüfers <strong>und</strong> BeurteilungsverfahrenA. Gr<strong>und</strong>satz1. Der Abschlussprüfer hat unabhängig im Sinne der InternationalenBerufsgr<strong>und</strong>sätze für Wirtschaftsprüfer (Code of Ethics for ProfessionalAccountants) der International Federation of Accountants (IFAC) (vgl. Art. 47<strong>und</strong> 48) zu sein.2. Der Abschlussprüfer muss einer Wirtschaftsprüferorganisation angehören, dieMitglied der IFAC ist. Sind auf dem Gebiet eines Lizenzbewerbers keine IFAC-Mitglieder tätig, so hat der Lizenzbewerber einen unabhängigen Abschlussprüfereinzusetzen, der nach nationalem Recht autorisiert ist,Wirtschaftsprüfungsaufgaben wahrzunehmen.B. Beurteilungsverfahren1. Der Abschlussprüfer muss den Jahresabschluss prüfen. Der Prüfungsberichtmuss:a) eine Erklärung enthalten, dass die Prüfung gemäss den InternationalStandards on Auditing oder den geltenden nationalenRechnungslegungsgr<strong>und</strong>sätzen bzw. -verfahren, die mindestens denAnforderungen der International Standards on Auditing entsprechen müssen,durchgeführt wurde;b) dem Lizenzgeber zusammen mit dem Jahresabschluss vorgelegt werden,damit dieser ihn als Gr<strong>und</strong>lage für seine Lizenzentscheidung verwendenkann.2. Der Abschlussprüfer muss den Zwischenabschluss <strong>zum</strong>indest prüferischdurchsehen. Der Prüfungsbericht muss:a) eine Erklärung enthalten, dass die prüferische Durchsicht gemäss demInternational Standard on Review Engagements (ISRE) 2410, „Review ofInterim Financial Information Performed by the Independent Auditor of theEntity“ (Durchsicht von Zwischenfinanzinformationen, die vom unabhängigenPrüfer des Unternehmens durchgeführt werden) oder gemäss geltendennationalen Rechnungslegungsgr<strong>und</strong>sätzen oder -verfahren, die mindestensden Bestimmungen von ISRE 2410 entsprechen müssen, durchgeführtwurde;b) dem Lizenzgeber zusammen mit dem Zwischenabschluss vorgelegt werden,damit dieser ihn als Gr<strong>und</strong>lage für seine Lizenzentscheidung verwendenkann.55

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