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UEFA-Reglement zur Klublizenzierung und zum ... - UEFA.com

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2345Veräusserung von Spielerregistrierungen oder Erträge aus der Veräusserungvon Spielerregistrierungen, Gewinne aus der Veräusserung von Sachanlagen<strong>und</strong> Finanzerträge. Nicht enthalten sind nicht-monetäre Posten oder gewisseErträge aus nicht fussballerischen Tätigkeiten.Relevante Ausgaben werden definiert als Materialaufwand, Personalaufwand<strong>und</strong> sonstige betriebliche Aufwendungen plus entweder Amortisation oderKosten für den Erwerb von Spielerregistrierungen, Finanzaufwand <strong>und</strong>Dividenden. Nicht enthalten sind Abschreibung/Wertminderung vonSachanlagen, Amortisation/Wertminderung von immateriellen Vermögenswerten(ohne Spielerregistrierungen), Ausgaben für die Nachwuchsförderung,Ausgaben für gemeinwohlorientierte Projekte sowie weitere nicht-monetärePosten, Finanzaufwand, der direkt dem Bau von Sachanlagen zuzuschreiben ist,Steueraufwand <strong>und</strong> Ausgaben für nicht fussballerische Tätigkeiten.Der Lizenznehmer muss die relevanten Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben mit demJahresabschluss <strong>und</strong>/oder der zugr<strong>und</strong>e liegenden Buchhaltung berechnen <strong>und</strong>abstimmen, d.h. je nachdem vergangenheitsbezogene, gegenwartsbezogeneoder zukunftsbezogene Finanzinformationen.Relevante Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben von verb<strong>und</strong>enen Parteien müssenangepasst werden, um den Zeitwert dieser Geschäftsvorfälle abzubilden.Relevante Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben werden in Anhang X genauer definiert.Artikel 59 – Monitoring-Periode12Eine Monitoring-Periode ist die Periode, für die ein Lizenznehmer hinsichtlich derBreak-even-Vorschrift beurteilt wird. Sie umfasst in der Regel dreiBerichtsperioden:a) die Berichtsperiode, die in dem Kalenderjahr endet, in dem die <strong>UEFA</strong>-Klubwettbewerbe beginnen (im Folgenden: Berichtsperiode T);b) die Berichtsperiode, die in dem Kalenderjahr vor Beginn der <strong>UEFA</strong>-Klubwettbewerbe endet (im Folgenden: Berichtsperiode T-1) <strong>und</strong>c) die vorhergehende Berichtsperiode (im Folgenden: Berichtsperiode T-2).Zum Beispiel umfasst also die in der lizenzierten Spielzeit 2015/16 beurteilteMonitoring-Periode die Berichtsperioden die 2015 (Berichtsperiode T), 2014(Berichtsperiode T-1) <strong>und</strong> 2013 (Berichtsperiode T-2) enden.In Ausnahme zu dieser Regel umfasst die in der lizenzierten Spielzeit 2013/14beurteilte erste Monitoring-Periode nur zwei Berichtsperioden, nämlich dieBerichtsperioden, die 2013 (Berichtsperiode T) <strong>und</strong> 2012 (Berichtsperiode T-1)enden.37

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