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UEFA-Reglement zur Klublizenzierung und zum ... - UEFA.com

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Steuerbehörden <strong>und</strong>/oder Korrespondenz mit dem zuständigen Organ, dieBst. b) Ziff. i) <strong>und</strong>/oder Ziff. ii) oben belegen.E. Beurteilung der schriftlichen Erklärung der Unternehmensleitung1. Was die schriftliche Erklärung der Unternehmensleitung betrifft, hat derLizenzgeber die Informationen im Hinblick auf Ereignisse oder Bedingungen vonerheblicher wirtschaftlicher Bedeutung in Kombination mit den vomLizenzbewerber vorgelegten Abschlüssen, zukunftsbezogenen Finanzinformationen<strong>und</strong> etwaigen zusätzlichen dokumentarischen Nachweisen zu lesen<strong>und</strong> zu berücksichtigen. Der Lizenzgeber kann entscheiden, die Beurteilung voneinem Prüfer vornehmen zu lassen.2. Der Lizenzgeber hat die Fortführungsfähigkeit des Klubs bis mindestens <strong>zum</strong>Ende der lizenzierten Spielzeit zu beurteilen. Die Lizenz ist zu verweigern, wennder Lizenzgeber auf der Gr<strong>und</strong>lage der von ihm beurteilten Finanzinformationen<strong>zum</strong> Schluss gekommen ist, dass der Lizenzbewerber nicht bis mindestens <strong>zum</strong>Ende der lizenzierten Spielzeit <strong>zur</strong> Unternehmensfortführung in der Lage ist.F. Beurteilung der zukunftsbezogenen Finanzinformationen1. Was die zukunftsbezogenen Finanzinformationen betrifft, hat der Lizenzgeber zubeurteilen, ob die Indikatoren (vgl. Art. 52) erfüllt sind oder nicht. Wurde einIndikator nicht erfüllt, hat der Lizenzgeber die zukunftsbezogenenFinanzinformationen zu beurteilen, wie in Abs. 2 unten beschrieben.2. Diese Beurteilung, die von einem Prüfer vorgenommen werden kann, mussmindestens Folgendes umfassen:a) Überprüfung, ob die zukunftsbezogenen Finanzinformationen korrektberechnet wurden;b) Feststellung, die aus Diskussionen mit der Unternehmensleitung <strong>und</strong> derprüferischen Durchsicht der zukunftsbezogenen Finanzinformationenabgeleitet wird, ob diese gemäss den angegebenen Annahmen <strong>und</strong> Risikenzusammengestellt wurden;c) Überprüfung, ob die Eröffnungssalden, die in den zukunftsbezogenenFinanzinformationen enthalten sind, mit denen der Bilanz übereinstimmen,wie sie in dem unmittelbar vorangegangenen geprüften Jahresabschlussbzw. dem prüferisch durchgesehenen Zwischenabschluss (sofern vorgelegt)ausgewiesen sind;d) Überprüfung, ob die zukunftsbezogenen Finanzinformationen vom Vorstanddes Lizenzbewerbers formell genehmigt wurden.3. Der Lizenzgeber hat die Fortführungsfähigkeit des Klubs bis mindestens <strong>zum</strong>Ende der lizenzierten Spielzeit zu beurteilen (d.h. die Lizenz ist zu verweigern,wenn der Lizenzgeber auf der Gr<strong>und</strong>lage der von ihm beurteilten Finanz-76

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