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UEFA-Reglement zur Klublizenzierung und zum ... - UEFA.com

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Artikel 2 – Ziele12Ziel dieses <strong>Reglement</strong>s ist es:a) die Standards in allen Bereichen des europäischen Fussballs kontinuierlichzu fördern <strong>und</strong> zu verbessern <strong>und</strong> die Ausbildung <strong>und</strong> Betreuung jungerSpieler in allen Klubs weiterhin zu priorisieren;b) eine angemessene Administration <strong>und</strong> Organisation des Klubssicherzustellen;c) die Sportinfrastruktur der Klubs anzupassen, um Spielern, Zuschauern <strong>und</strong>Medienvertretern geeignete, gut ausgestattete sowie sichere Einrichtungenzu bieten;d) die Integrität <strong>und</strong> den reibungslosen Ablauf der <strong>UEFA</strong>-Klubwettbewerbe zugewährleisten;e) die europaweite Entwicklung von Benchmarking-Verfahren für Klubs inBezug auf finanzielle, sportliche, rechtliche, infrastrukturelle, personelle <strong>und</strong>administrative Kriterien zu ermöglichen.Das <strong>Reglement</strong> soll ausserdem die Erreichung eines finanziellen Fairplays inden <strong>UEFA</strong>-Klubwettbewerben bezwecken <strong>und</strong> insbesondere:a) die wirtschaftliche <strong>und</strong> finanzielle Leistungsfähigkeit der Klubs verbessernsowie ihre Transparenz <strong>und</strong> Glaubwürdigkeit erhöhen;b) für eine angemessene Berücksichtigung des Gläubigerschutzes sorgen,indem sichergestellt wird, dass die Klubs ihren Verbindlichkeiten gegenüberSpielern, Sozialversicherungsinstitutionen bzw. Steuerbehörden sowieanderen Vereinen fristgerecht nachkommen;c) für mehr Disziplin <strong>und</strong> Rationalität im finanziellen Bereich des Klubfussballssorgen;d) Klubs dazu bringen, im Rahmen ihrer eigenen Einnahmen zu wirtschaften;e) verantwortungsvolle Ausgaben für den langfristigen Nutzen des Fussballsfördern;f) die Lebensfähigkeit <strong>und</strong> Nachhaltigkeit des europäischen Klubfussballslangfristig schützen.2

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