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UEFA-Reglement zur Klublizenzierung und zum ... - UEFA.com

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345678gesetzlicher Verpflichtungen gegenüber den Arbeitnehmern geschuldet werden.Verbindlichkeiten gegenüber Personen, die aus welchen Gründen auch immernicht mehr beim Lizenzbewerber beschäftigt sind, fallen unter dieses Kriterium<strong>und</strong> müssen innerhalb der vertraglich bzw. gesetzlich festgelegten Zeitspannebeglichen werden, unabhängig davon, wie solche Verbindlichkeiten in denAbschlüssen geführt werden.Der Begriff „Arbeitnehmer“ bezieht sich auf folgende Personen:a) alle Berufsfussballer gemäss FIFA-<strong>Reglement</strong> bezüglich Status <strong>und</strong> Transfervon Spielern, <strong>und</strong>b) die in Art. 28 bis 33 sowie 35 bis 39 aufgeführten Arbeitnehmer aus denBereichen Administration, Trainerwesen, Medizin <strong>und</strong> Sicherheit.Der Lizenzbewerber hat ein Verzeichnis zu erstellen, in dem alle Arbeitnehmeraufgeführt sind, die zu einem beliebigen Zeitpunkt bis <strong>zum</strong> 31. Dezember desJahres, das der lizenzierten Spielzeit vorausgeht, beschäftigt waren, d.h. nichtnur diejenigen, die nach <strong>zum</strong> Ende des Jahres beschäftigt waren. DiesesVerzeichnis ist beim Lizenzgeber ein<strong>zur</strong>eichen.Zu jedem Arbeitnehmer sind mindestens folgende Informationen anzugeben:a) Name;b) Position/Funktion;c) Einstellungsdatum;d) gegebenenfalls Austrittsdatum;e) ausstehender Saldo, zahlbar bis 31. Dezember, einschliesslichFälligkeitstermin für jeden ausstehenden Posten;f) ausstehende Zahlungen per 31. März (aktualisierter Stand der ausstehendenZahlungen vom 31. Dezember), einschliesslich Fälligkeitstermin für jedenausstehenden Posten, mit erläuternden Bemerkungen.Das Arbeitnehmerverzeichnis ist von der Unternehmensleitung zu genehmigen.Dies ist durch eine kurze Stellungnahme <strong>und</strong> durch Unterzeichnung im Namendes Vorstands des Lizenzbewerbers nachzuweisen.Der Lizenzbewerber hat die Gesamtschuld aus dem Arbeitnehmerverzeichnismit der Bilanzposition „Verbindlichkeiten gegenüber Arbeitnehmern“ imJahresabschluss (sofern vorhanden) oder mit der zugr<strong>und</strong>e liegendenBuchhaltung abzustimmen.Der Lizenzbewerber hat dem Abschlussprüfer <strong>und</strong>/oder dem Lizenzgeber dienotwendigen dokumentarischen Nachweise vorzulegen, in denen die(gegebenenfalls bestehenden) Verbindlichkeiten <strong>zum</strong> 31. Dezember des Jahres,das der lizenzierten Spielzeit vorausgeht, sowie <strong>zum</strong> 31. März (aktualisierterStand der ausstehenden Zahlungen vom 31. Dezember) gegenüber denzuständigen Sozialversicherungsinstitutionen bzw. Steuerbehörden infolge31

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