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UEFA-Reglement zur Klublizenzierung und zum ... - UEFA.com

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Überschreitung vollständig durch Beiträge von Anteilseignern <strong>und</strong>/oderverb<strong>und</strong>enen Parteien gedeckt ist:2. Beiträge von Anteilseignern sind Zahlungen für Aktien über das Aktienkapitaloder über Agiorücklagen, d.h. Investitionen in Eigenkapitalinstrumente in ihrerEigenschaft als Aktionäre.3. Beiträge von verb<strong>und</strong>enen Parteien umfassen:a) Kapitalbeiträge durch eine verb<strong>und</strong>ene Partei, d.h. bedingungslose Spendenan das berichtende Unternehmen durch eine verb<strong>und</strong>ene Partei, die dasEigenkapital des berichtenden Unternehmens erhöhen, ohne Verpflichtung<strong>zur</strong> Rückzahlung oder zu irgendeiner anderen Leistung im Gegenzug. ZumBeispiel ist der Erlass von Schulden zwischen Unternehmen oder bei einerverb<strong>und</strong>enen Partei ein Kapitalbeitrag, da er zu einem Anstieg desEigenkapitals führt; <strong>und</strong>/oderb) Einkommenstransaktionen mit einer verb<strong>und</strong>enen Partei. Der als Beitrag zubetrachtende Betrag entspricht dem Unterschied zwischen den tatsächlichenEinnahmen während einer Berichtsperiode <strong>und</strong> dem Zeitwert derentsprechenden Geschäftsvorfälle während der Berichtsperiode, der bereitsbei der Berechnung des Break-even-Ergebnisses (siehe Teil B Abs. 1 Bst. j))ausgewiesen wurde. Dabei muss das berichtende Unternehmen die Geldererhalten haben <strong>und</strong> nicht nur ein Versprechen oder eine Verpflichtung derverb<strong>und</strong>enen Partei.4. Folgende Arten von Geschäftsvorfällen sind keine „Beiträge von Anteilseignern<strong>und</strong>/oder verb<strong>und</strong>enen Parteien“:i) Positive Veränderungen des Nettovermögens / der Nettoverbindlichkeitenaufgr<strong>und</strong> einer Neubewertung;ii) Schaffung oder Erhöhung von sonstigen Rücklagen in der Bilanz, beidenen kein Beitrag von Anteilseignern erfolgt;iii) Ein Geschäftsvorfall, bei dem das berichtende Unternehmen eineVerpflichtung eingeht, auf eine bestimmte Weise zu handeln odergewisse Leistungen zu erbringen;iv) Beiträge von Eigentümern hinsichtlich als Verbindlichkeiten klassierterInstrumente.E. Verb<strong>und</strong>ene Partei, Geschäftsvorfälle mit verb<strong>und</strong>enen Parteien <strong>und</strong>Zeitwert des Geschäftsvorfalls mit verb<strong>und</strong>enen Parteien1. Eine verb<strong>und</strong>ene Partei ist eine Person oder ein Unternehmen, das mit demUnternehmen, das seinen Jahresabschluss erstellt (dem „Bericht erstattendenUnternehmen“) verb<strong>und</strong>en ist.90

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