22.07.2015 Aufrufe

UEFA-Reglement zur Klublizenzierung und zum ... - UEFA.com

UEFA-Reglement zur Klublizenzierung und zum ... - UEFA.com

UEFA-Reglement zur Klublizenzierung und zum ... - UEFA.com

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

informationen <strong>zum</strong> Schluss gekommen ist, dass der Lizenzbewerber nicht bismindestens <strong>zum</strong> Ende der lizenzierten Spielzeit <strong>zur</strong> Unternehmensfortführung inder Lage ist).G. Beurteilung der Break-even-Information1. Bezüglich der Break-even-Information hat der Lizenzgeber zu beurteilen, ob dievom Lizenznehmer unterbreiteten Finanzinformationen den zu<strong>Klublizenzierung</strong>szwecken unterbreiteten Informationen zu dem/den jeweiligenberichtenden Unternehmen entsprechen.2. Diese Beurteilung, die von einem Prüfer vorgenommen werden kann, mussmindestens Folgendes umfassen:a) Überprüfung, ob die Break-even-Information korrekt berechnet wurde;b) Überprüfung, ob die Salden, die in der Break-even-Information enthaltensind, mit denen des geprüften Jahresabschlusses, zusätzlichenInformationen oder der zugr<strong>und</strong>e liegenden Buchhaltung übereinstimmen;c) Überprüfung, ob die Break-even-Information vom Vorstand desLizenznehmers formell genehmigt wurde.3. Der Lizenzgeber muss dem Finanzkontrollausschuss für Klubs die Ergebnissedes oben beschriebenen Beurteilungsverfahrens mitteilen.77

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!