UEFA-Reglement zur Klublizenzierung und zum ... - UEFA.com
UEFA-Reglement zur Klublizenzierung und zum ... - UEFA.com
UEFA-Reglement zur Klublizenzierung und zum ... - UEFA.com
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
informationen <strong>zum</strong> Schluss gekommen ist, dass der Lizenzbewerber nicht bismindestens <strong>zum</strong> Ende der lizenzierten Spielzeit <strong>zur</strong> Unternehmensfortführung inder Lage ist).G. Beurteilung der Break-even-Information1. Bezüglich der Break-even-Information hat der Lizenzgeber zu beurteilen, ob dievom Lizenznehmer unterbreiteten Finanzinformationen den zu<strong>Klublizenzierung</strong>szwecken unterbreiteten Informationen zu dem/den jeweiligenberichtenden Unternehmen entsprechen.2. Diese Beurteilung, die von einem Prüfer vorgenommen werden kann, mussmindestens Folgendes umfassen:a) Überprüfung, ob die Break-even-Information korrekt berechnet wurde;b) Überprüfung, ob die Salden, die in der Break-even-Information enthaltensind, mit denen des geprüften Jahresabschlusses, zusätzlichenInformationen oder der zugr<strong>und</strong>e liegenden Buchhaltung übereinstimmen;c) Überprüfung, ob die Break-even-Information vom Vorstand desLizenznehmers formell genehmigt wurde.3. Der Lizenzgeber muss dem Finanzkontrollausschuss für Klubs die Ergebnissedes oben beschriebenen Beurteilungsverfahrens mitteilen.77