UEFA-Reglement zur Klublizenzierung und zum ... - UEFA.com
UEFA-Reglement zur Klublizenzierung und zum ... - UEFA.com
UEFA-Reglement zur Klublizenzierung und zum ... - UEFA.com
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Artikel 22 – Schiedsrichterwesen <strong>und</strong> Spielregeln12Der Lizenzbewerber muss an einer Schulung oder an einer Veranstaltung <strong>zum</strong>Schiedsrichterwesen teilgenommen haben, die vom <strong>UEFA</strong>-Mitgliedsverbandoder mit dessen Unterstützung in dem Jahr durchgeführt wurde, das derlizenzierten Spielzeit vorausgeht.Es müssen <strong>zum</strong>indest der Spielführer oder dessen Stellvertreter sowie derCheftrainer oder der Assistenztrainer der ersten Mannschaft an einer solchenSchulung oder Veranstaltung teilgenommen haben.Artikel 23 – Antirassismus-MassnahmenDer Lizenzbewerber muss Massnahmen <strong>zur</strong> Bekämpfung von Rassismus <strong>und</strong>Diskriminierung im Fussball ergreifen <strong>und</strong> durchsetzen, die in Übereinstimmung mitdem Zehn-Punkte-Plan der <strong>UEFA</strong> gegen Rassismus (vgl. <strong>UEFA</strong>-Sicherheitsreglement) stehen.II. INFRASTRUKTURELLE KRITERIENArtikel 24 – Stadion für <strong>UEFA</strong>-Klubwettbewerbe1234Der Lizenzbewerber muss für die <strong>UEFA</strong>-Klubwettbewerbe über ein Stadionverfügen, das sich im Gebiet des <strong>UEFA</strong>-Mitgliedsverbands befindet <strong>und</strong> vom<strong>UEFA</strong>-Mitgliedsverband genehmigt wurde.Sofern der Lizenzbewerber nicht Eigentümer eines Stadions ist, muss er einenschriftlichen Vertrag mit den Eigentümern des Stadions oder der Stadienvorlegen können, das/die er nutzen wird.Dieser Vertrag muss das Nutzungsrecht an dem Stadion / den Stadien fürsämtliche Heimspiele des Lizenzbewerbers in <strong>UEFA</strong>-Wettbewerben während dergesamten lizenzierten Spielzeit garantieren.Das Stadion / Die Stadien muss/müssen die Mindestanforderungen aus dem<strong>UEFA</strong>-Stadioninfrastruktur-<strong>Reglement</strong> erfüllen <strong>und</strong> mindestens derStadionkategorie 2 der <strong>UEFA</strong> angehören.Artikel 25 – Trainingseinrichtungen – Verfügbarkeit12Der Lizenzbewerber muss das ganze Jahr über Trainingseinrichtungen <strong>zur</strong>Verfügung haben.Sofern der Lizenzbewerber nicht Eigentümer der Trainingseinrichtungen ist,muss er einen schriftlichen Vertrag mit den Eigentümern derTrainingseinrichtungen vorlegen können.18