22.07.2015 Aufrufe

UEFA-Reglement zur Klublizenzierung und zum ... - UEFA.com

UEFA-Reglement zur Klublizenzierung und zum ... - UEFA.com

UEFA-Reglement zur Klublizenzierung und zum ... - UEFA.com

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Artikel 22 – Schiedsrichterwesen <strong>und</strong> Spielregeln12Der Lizenzbewerber muss an einer Schulung oder an einer Veranstaltung <strong>zum</strong>Schiedsrichterwesen teilgenommen haben, die vom <strong>UEFA</strong>-Mitgliedsverbandoder mit dessen Unterstützung in dem Jahr durchgeführt wurde, das derlizenzierten Spielzeit vorausgeht.Es müssen <strong>zum</strong>indest der Spielführer oder dessen Stellvertreter sowie derCheftrainer oder der Assistenztrainer der ersten Mannschaft an einer solchenSchulung oder Veranstaltung teilgenommen haben.Artikel 23 – Antirassismus-MassnahmenDer Lizenzbewerber muss Massnahmen <strong>zur</strong> Bekämpfung von Rassismus <strong>und</strong>Diskriminierung im Fussball ergreifen <strong>und</strong> durchsetzen, die in Übereinstimmung mitdem Zehn-Punkte-Plan der <strong>UEFA</strong> gegen Rassismus (vgl. <strong>UEFA</strong>-Sicherheitsreglement) stehen.II. INFRASTRUKTURELLE KRITERIENArtikel 24 – Stadion für <strong>UEFA</strong>-Klubwettbewerbe1234Der Lizenzbewerber muss für die <strong>UEFA</strong>-Klubwettbewerbe über ein Stadionverfügen, das sich im Gebiet des <strong>UEFA</strong>-Mitgliedsverbands befindet <strong>und</strong> vom<strong>UEFA</strong>-Mitgliedsverband genehmigt wurde.Sofern der Lizenzbewerber nicht Eigentümer eines Stadions ist, muss er einenschriftlichen Vertrag mit den Eigentümern des Stadions oder der Stadienvorlegen können, das/die er nutzen wird.Dieser Vertrag muss das Nutzungsrecht an dem Stadion / den Stadien fürsämtliche Heimspiele des Lizenzbewerbers in <strong>UEFA</strong>-Wettbewerben während dergesamten lizenzierten Spielzeit garantieren.Das Stadion / Die Stadien muss/müssen die Mindestanforderungen aus dem<strong>UEFA</strong>-Stadioninfrastruktur-<strong>Reglement</strong> erfüllen <strong>und</strong> mindestens derStadionkategorie 2 der <strong>UEFA</strong> angehören.Artikel 25 – Trainingseinrichtungen – Verfügbarkeit12Der Lizenzbewerber muss das ganze Jahr über Trainingseinrichtungen <strong>zur</strong>Verfügung haben.Sofern der Lizenzbewerber nicht Eigentümer der Trainingseinrichtungen ist,muss er einen schriftlichen Vertrag mit den Eigentümern derTrainingseinrichtungen vorlegen können.18

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!