S - Institut für ökologische Wirtschaftsforschung
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122 Bohr/Altmeyer-Belz 122<br />
Aus der Umwelterklärung sollte sehr deutlich hervorgehen, an welche Öffentlich-<br />
keit (Behörden, Nachbarn, Kunden, usw.) sie gerichtet ist. So ist die Diskussion<br />
der „zielgruppenspezifischen Varianten" sehr zu begrüßen.<br />
Die in der EG-Verordnung geforderten Zahlenangaben über Ressourcenverbräu-<br />
che, Schadstoffemissionen, Abfallaufkommen und dergl. werden in den Umwelter-<br />
klärungen in sehr unterschiedlicher Form und mit ebenso unterschiedlichen In-<br />
halten dargestellt. Hier sollte eine eindeutige Grenze nach unten gezogen wer-<br />
den. So sollte das Datenmaterial zu den Umweltbilanzen noch so detailliert darge-<br />
stellt sein, daß sich Kennzahlen daraus ableiten lassen.<br />
Die Bewertung von Umwelterklärungen (Rankings) muß in diesem Zusammen-<br />
hang auch sehr kritisch betrachtet werden. Bei diesen Rankings wird versucht, die<br />
„Qualität der Umwelterklärung <strong>für</strong> die Öffentlichkeit objektiv nach einem Punkte-<br />
system zu bewerten". Eine Veröffentlichung der Rankinglisten hinterläßt bei Be-<br />
trieben im unteren Bereich der Bewertungsskala unter Umständen ein negatives<br />
Bild in der Öffentlichkeit und dies ist weder dem Betrieb gegenüber als fair zu be-<br />
trachten noch der EG-Verordnung als dienlich. Über den Verordnungstext ließen<br />
sich solche Rankings unterbinden.<br />
• Werbung/Umweltlabel: Eine Zulassung der Produktwerbung ist <strong>für</strong> KMU kein<br />
Thema, da hier i.d.R. weder Serienprodukte noch Vertriebssysteme vorhanden<br />
sind. Die Kundenkontakte finden entweder direkt am Betriebsstandort oder über<br />
Messen und Ausstellungen statt. Einzelne Branchen (u.a. Nahrungsmittelbranche)<br />
zeigen Interesse an einer Werbung über Verpackungsmaterialien.<br />
• Umweltgutachter: Der Verordnungstext läßt in der vorliegenden Fassung zu,<br />
daß KMU unnötigen Aufwand bei der Einrichtung eines Umweltmanagementsy-<br />
stems vermeiden. Um dies nicht in den Ermessensspielraum des jeweiligen Um-<br />
weltgutachters zu legen, sollten im Rahmen der „Guidance for Verfieres" konkrete<br />
Anweisungen <strong>für</strong> die externe Überprüfung von KMU erarbeitet werden.