Geschäftsführer Basel - Herbst 2014
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64 Auto & Moto<br />
Der Unternehmer muss<br />
schizophrener werden<br />
GUIDO MÜLLER<br />
Advokat, dipl. Steuerexperte<br />
Ludwig + Partner AG<br />
St. Alban-Vorstadt 110<br />
Postfach 419<br />
CH-4010 <strong>Basel</strong><br />
Telefon +41 (0) 61 204 02 02<br />
guido.mueller@ludwigpartner.ch<br />
www.ludwigpartner.ch<br />
Der Titel mag wie die Werbung für ein neues Medikament klingen.<br />
Aber es geht mir primär darum aufzuzeigen, mit welchen kleinen<br />
Tricks der Unternehmer einer Firma steuerlichen Alltagsproblemen<br />
aus dem Weg gehen kann.<br />
Unternehmer führen zuweilen mehrere eigene Firmen. Leistungen werden<br />
dann in einer Firma zentralisiert (IT, Personalwesen etc.) und diese erbringt<br />
ihre Leistung an andere. Zum Teil erbringen die jeweiligen Firmen direkt<br />
Leistungen an den Aktionär, sei es z. B. dass der Aktionär ein Geschäftsauto<br />
nutzen darf, einen alten Computer für die Kinder nach Hause nimmt<br />
etc.<br />
Im Alltag sehen Unternehmer keinen Grund, einen schriftlichen Vertrag<br />
zwischen sich selber und ihrer Firma zu schliessen. Unternehmer kommen<br />
auch nicht von sich aus auf die Idee, dass ein schriftlicher Vertrag aufgesetzt<br />
werden soll, wenn eine seiner Firmen IT-Leistungen für eine andere seiner<br />
Firmen erbringt. Für den Unternehmer ist im Ergebnis alles ein bisschen<br />
«linke» oder «rechte» Hosentasche und daher irrelevant.<br />
In Bezug auf die Steuern spielen solche Leistungsaustausche eine enorme Rolle.<br />
Aus Sicht der Steuern liegt bei einer Leistungserbringung ohne Entgelt von<br />
einer Firma (A) an eine andere Firma (B) eine Leistung im Dreieck vor:<br />
– Die Firma A erbringt dem Unternehmer eine Leistung («Dividende»).<br />
– Der Unternehmer (als natürliche Person) legt diese Leistung in die Firma B<br />
(Schwesterfirma der Firma A) ein.<br />
Diese Fiktion hat folgende Auswirkungen auf die Steuerlast der beteiligten<br />
Parteien:<br />
– Der Gewinn in der Firma (A) wird aufgerechnet (rund 20%).<br />
– Die Firma (A) muss aufgrund der «Dividende» Verrechnungssteuern abführen<br />
(kann auf 35% gesenkt werden).<br />
– Die Firma (A) muss die MwSt abführen (in der Regel 8%).<br />
– Der Unternehmer muss Einkommenssteuer auf der Dividende abführen<br />
(rund 15%).<br />
Die Firma und der Unternehmer müssen nebst Verzugszinsen in der Regel<br />
noch mit einer Busse rechnen, wenn Steuerveranlagungen in Rechtskraft erwachsen<br />
sind. Der Wert der empfangenen Leistung entspricht dann fast der<br />
Steuerlast, somit kommt ein Steuersatz von rund 80% zusammen. In solchen<br />
Fällen ist es wenig tröstlich, dass von der Erhebung der Stempelabgabe<br />
aufgrund der erfolgten Einlage in die Firma (B) abgesehen wird (1%). Diese<br />
gesamte Problematik lässt sich relativ einfach dadurch entschärfen, dass die<br />
Firma (A) und die Firma (B) einen schriftlichen Vertrag mit einem entsprechenden<br />
«marktgerechten» Entgelt vereinbaren. Der Unternehmer kann dann<br />
auch jeweils für die Firma A und B unterschreiben. Das Entgelt ist immer<br />
dann «marktgerecht», wenn Kunden (Dritte) dieselbe Leistung zum selben<br />
Preis beziehen können. Andernfalls muss eruiert werden, zu welchem Preis<br />
die jeweilige Leistung auf dem Markt angeboten wird. Die Firma A kann<br />
natürlich von der Firma B gewisse zusätzliche Leistungen verlangen und somit<br />
einen angepassten Preis vereinbaren, aber auch das muss schriftlich festgehalten<br />
werden.<br />
<strong>Geschäftsführer</strong> 03 // <strong>2014</strong>