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Geschäftsführer Basel - Herbst 2014

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64 Auto & Moto<br />

Der Unternehmer muss<br />

schizophrener werden<br />

GUIDO MÜLLER<br />

Advokat, dipl. Steuerexperte<br />

Ludwig + Partner AG<br />

St. Alban-Vorstadt 110<br />

Postfach 419<br />

CH-4010 <strong>Basel</strong><br />

Telefon +41 (0) 61 204 02 02<br />

guido.mueller@ludwigpartner.ch<br />

www.ludwigpartner.ch<br />

Der Titel mag wie die Werbung für ein neues Medikament klingen.<br />

Aber es geht mir primär darum aufzuzeigen, mit welchen kleinen<br />

Tricks der Unternehmer einer Firma steuerlichen Alltagsproblemen<br />

aus dem Weg gehen kann.<br />

Unternehmer führen zuweilen mehrere eigene Firmen. Leistungen werden<br />

dann in einer Firma zentralisiert (IT, Personalwesen etc.) und diese erbringt<br />

ihre Leistung an andere. Zum Teil erbringen die jeweiligen Firmen direkt<br />

Leistungen an den Aktionär, sei es z. B. dass der Aktionär ein Geschäftsauto<br />

nutzen darf, einen alten Computer für die Kinder nach Hause nimmt<br />

etc.<br />

Im Alltag sehen Unternehmer keinen Grund, einen schriftlichen Vertrag<br />

zwischen sich selber und ihrer Firma zu schliessen. Unternehmer kommen<br />

auch nicht von sich aus auf die Idee, dass ein schriftlicher Vertrag aufgesetzt<br />

werden soll, wenn eine seiner Firmen IT-Leistungen für eine andere seiner<br />

Firmen erbringt. Für den Unternehmer ist im Ergebnis alles ein bisschen<br />

«linke» oder «rechte» Hosentasche und daher irrelevant.<br />

In Bezug auf die Steuern spielen solche Leistungsaustausche eine enorme Rolle.<br />

Aus Sicht der Steuern liegt bei einer Leistungserbringung ohne Entgelt von<br />

einer Firma (A) an eine andere Firma (B) eine Leistung im Dreieck vor:<br />

– Die Firma A erbringt dem Unternehmer eine Leistung («Dividende»).<br />

– Der Unternehmer (als natürliche Person) legt diese Leistung in die Firma B<br />

(Schwesterfirma der Firma A) ein.<br />

Diese Fiktion hat folgende Auswirkungen auf die Steuerlast der beteiligten<br />

Parteien:<br />

– Der Gewinn in der Firma (A) wird aufgerechnet (rund 20%).<br />

– Die Firma (A) muss aufgrund der «Dividende» Verrechnungssteuern abführen<br />

(kann auf 35% gesenkt werden).<br />

– Die Firma (A) muss die MwSt abführen (in der Regel 8%).<br />

– Der Unternehmer muss Einkommenssteuer auf der Dividende abführen<br />

(rund 15%).<br />

Die Firma und der Unternehmer müssen nebst Verzugszinsen in der Regel<br />

noch mit einer Busse rechnen, wenn Steuerveranlagungen in Rechtskraft erwachsen<br />

sind. Der Wert der empfangenen Leistung entspricht dann fast der<br />

Steuerlast, somit kommt ein Steuersatz von rund 80% zusammen. In solchen<br />

Fällen ist es wenig tröstlich, dass von der Erhebung der Stempelabgabe<br />

aufgrund der erfolgten Einlage in die Firma (B) abgesehen wird (1%). Diese<br />

gesamte Problematik lässt sich relativ einfach dadurch entschärfen, dass die<br />

Firma (A) und die Firma (B) einen schriftlichen Vertrag mit einem entsprechenden<br />

«marktgerechten» Entgelt vereinbaren. Der Unternehmer kann dann<br />

auch jeweils für die Firma A und B unterschreiben. Das Entgelt ist immer<br />

dann «marktgerecht», wenn Kunden (Dritte) dieselbe Leistung zum selben<br />

Preis beziehen können. Andernfalls muss eruiert werden, zu welchem Preis<br />

die jeweilige Leistung auf dem Markt angeboten wird. Die Firma A kann<br />

natürlich von der Firma B gewisse zusätzliche Leistungen verlangen und somit<br />

einen angepassten Preis vereinbaren, aber auch das muss schriftlich festgehalten<br />

werden.<br />

<strong>Geschäftsführer</strong> 03 // <strong>2014</strong>

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