HOCHBAHN Unternehmensbericht 2015
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<strong>Unternehmensbericht</strong> <strong>2015</strong><br />
Für die Behandlung von Risiken und Chancen im Rahmen der Inventuren werden weitgehend<br />
dieselben Instrumente und Prozesse verwendet. Die im Bericht zur Gesamtrisikoposition<br />
erfassten Risiken werden kategorisiert und nach Eintrittswahrscheinlichkeit<br />
klassifiziert. Im Hinblick auf einen möglichen kurz- oder mittelfristigen Eintritt eines Ereignisses<br />
bestehen jedoch differenzierte Regelungen.<br />
Risiken<br />
Im Folgenden werden die wesentlichen Risiken für die <strong>HOCHBAHN</strong> herausgestellt.<br />
Zudem wird die Gesamtrisikoposition erläutert und beurteilt:<br />
Verzögerung bei der Lieferung der neuen U-Bahn-Fahrzeuge des Typs DT5<br />
Die ursprüngliche Planung sah vor, dass in der Zeit von 2012 bis 2016 die bis zu<br />
45 Jahre alten DT3-Fahrzeuge durch eine neue Fahrzeuggeneration, den DT5, ersetzt<br />
werden. In der Vergangenheit kam es wiederholt zu Verzögerungen bei der Auslieferung<br />
der neuen Fahrzeuge. In der Berichtsperiode konnte mit dem Herstellerkonsortium eine<br />
verbindliche Terminplanung für die Auslieferungen erreicht werden. Insgesamt wurden<br />
118 Fahrzeuge des neuen Typs bestellt. Die schrittweise Auslieferung ist nunmehr bis<br />
2020 vorgesehen. Mögliche weitere Lieferverzögerungen, aber auch Leistungsausweitungen<br />
im Hamburger U-Bahn-Netz erfordern allerdings den Einsatz von DT3-Fahrzeugen<br />
weit über 2016 hinaus. Die aktuelle Planung bis 2025 sieht daher vor, dass ein Teil der<br />
DT3-Fahrzeuge vorgehalten werden muss und nicht aus dem Betrieb genommen wird.<br />
Aufwendungen für die Ertüchtigung dieser Fahrzeuge sind im Investitionsplan der<br />
<strong>HOCHBAHN</strong> abgebildet.<br />
Einschränkungen von öffentlichen Fördermitteln und Zuschüssen<br />
Im September <strong>2015</strong> einigten sich Bund und Länder auf eine Fortführung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes<br />
(GVFG) im bisherigen Umfang für weitere 15 Jahre.<br />
Bezüglich der Höhe der Regionalisierungsmittel verständigten sich Bund und Länder für<br />
2016 auf ein Volumen von 8 Mrd. €, das ab 2017 um 1,8 % pro Jahr erhöht wird. Darüber<br />
hinaus ist eine Veränderung des Verteilungsschlüssels zwischen den Ländern geplant.<br />
Für die Mittel nach dem Entflechtungsgesetz konnte noch keine Lösung herbeigeführt<br />
werden. Die jetzigen Regelungen verschaffen Planungssicherheit bis Ende 2019. Die<br />
Zweckbindung dieser Mittel für Verkehr ist bereits 2014 entfallen.<br />
Die Investitionszuschüsse aus Landesmitteln der FHH zum betriebsfähigen Erhalt der<br />
U-Bahn-Infrastruktur waren in der Vergangenheit großen Schwankungen unterworfen. In<br />
den kommenden Jahren wird die Höhe der Zuschüsse maßgeblich vom weiteren barrierefreien<br />
Ausbau der U-Bahn-Haltestellen, aber auch von der Förderung des weiteren<br />
Ausbaus des U-Bahn-Netzes bestimmt.<br />
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