HOCHBAHN Unternehmensbericht 2015
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Wir verbinden Hamburg | Management | Lagebericht | Jahresabschluss | Weitere Informationen<br />
Anhang<br />
der HAMBURGER <strong>HOCHBAHN</strong> AKTIENGESELLSCHAFT zum 31. Dezember <strong>2015</strong><br />
Allgemeine Angaben<br />
Der Jahresabschluss <strong>2015</strong> der Hamburger Hochbahn Aktiengesellschaft (<strong>HOCHBAHN</strong>)<br />
ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt worden. Ergänzend<br />
waren die Vorschriften des Aktiengesetzes zu beachten. Die Hamburger Hochbahn Aktiengesellschaft<br />
ist nicht verpflichtet, gemäß § 291 HGB einen eigenen Konzernabschluss<br />
und -lagebericht aufzustellen. Der befreiende Konzernabschluss und -lagebericht wird<br />
von unserer Muttergesellschaft, der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und<br />
Beteiligungsmanagement mbH, Hamburg, aufgestellt und veröffentlicht.<br />
Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung sind in der Bilanz und in der Gewinn- und<br />
Verlustrechnung Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen.<br />
Vermerke zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung haben wir ebenfalls aus Gründen<br />
der Klarheit im Anhang dargestellt. Nach § 265 Abs. 5 HGB haben wir im Anlagenspiegel<br />
der <strong>HOCHBAHN</strong> eine weitere Untergliederung der Posten vorgenommen. Bezüglich der<br />
Gliederung orientiert sich die <strong>HOCHBAHN</strong> an der Verordnung über die Gliederung des<br />
Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen (BGBI, Teil 1, 1968) i. V. m. der Ersten<br />
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses<br />
von Verkehrsunternehmen (BGBI, Teil I, 1988, S. 1057). Die Gewinn- und Verlustrechnung<br />
haben wir nach dem Gesamtkostenverfahren dargestellt. Das Geschäftsjahr entspricht<br />
dem Kalenderjahr.<br />
Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung<br />
Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden nach den gleichen Methoden wie im<br />
Vorjahr bewertet.<br />
Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden zu<br />
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um die Zuschüsse der öffentlichen<br />
Hand und Abschreibungen, bewertet. In die Herstellungskosten der selbsterstellten Anlagen<br />
werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch anteilige Gemeinkosten einbezogen.<br />
Die in den Gemeinkosten enthaltenen nicht aktivierungsfähigen Kostenbestandteile wurden<br />
durch den Ansatz eines prozentualen Abschlags eliminiert.<br />
Die Abschreibungen werden auf Basis von eigenen Erfahrungssätzen und Richtsätzen<br />
der für öffentliche Verkehrsbetriebe ermittelten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer<br />
vorgenommen. Für Wirtschaftsgüter, die nach dem 30. Juni 1997 angeschafft oder hergestellt<br />
worden sind, wurde – mit Ausnahme von U-Bahn-Fahrzeugen und Omnibussen –<br />
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