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HOCHBAHN Unternehmensbericht 2015

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Wir verbinden Hamburg | Management | Lagebericht | Jahresabschluss | Weitere Informationen<br />

Anhang<br />

der HAMBURGER <strong>HOCHBAHN</strong> AKTIENGESELLSCHAFT zum 31. Dezember <strong>2015</strong><br />

Allgemeine Angaben<br />

Der Jahresabschluss <strong>2015</strong> der Hamburger Hochbahn Aktiengesellschaft (<strong>HOCHBAHN</strong>)<br />

ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt worden. Ergänzend<br />

waren die Vorschriften des Aktiengesetzes zu beachten. Die Hamburger Hochbahn Aktiengesellschaft<br />

ist nicht verpflichtet, gemäß § 291 HGB einen eigenen Konzernabschluss<br />

und -lagebericht aufzustellen. Der befreiende Konzernabschluss und -lagebericht wird<br />

von unserer Muttergesellschaft, der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und<br />

Beteiligungsmanagement mbH, Hamburg, aufgestellt und veröffentlicht.<br />

Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung sind in der Bilanz und in der Gewinn- und<br />

Verlustrechnung Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen.<br />

Vermerke zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung haben wir ebenfalls aus Gründen<br />

der Klarheit im Anhang dargestellt. Nach § 265 Abs. 5 HGB haben wir im Anlagenspiegel<br />

der <strong>HOCHBAHN</strong> eine weitere Untergliederung der Posten vorgenommen. Bezüglich der<br />

Gliederung orientiert sich die <strong>HOCHBAHN</strong> an der Verordnung über die Gliederung des<br />

Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen (BGBI, Teil 1, 1968) i. V. m. der Ersten<br />

Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses<br />

von Verkehrsunternehmen (BGBI, Teil I, 1988, S. 1057). Die Gewinn- und Verlustrechnung<br />

haben wir nach dem Gesamtkostenverfahren dargestellt. Das Geschäftsjahr entspricht<br />

dem Kalenderjahr.<br />

Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung<br />

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden nach den gleichen Methoden wie im<br />

Vorjahr bewertet.<br />

Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden zu<br />

Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um die Zuschüsse der öffentlichen<br />

Hand und Abschreibungen, bewertet. In die Herstellungskosten der selbsterstellten Anlagen<br />

werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch anteilige Gemeinkosten einbezogen.<br />

Die in den Gemeinkosten enthaltenen nicht aktivierungsfähigen Kostenbestandteile wurden<br />

durch den Ansatz eines prozentualen Abschlags eliminiert.<br />

Die Abschreibungen werden auf Basis von eigenen Erfahrungssätzen und Richtsätzen<br />

der für öffentliche Verkehrsbetriebe ermittelten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer<br />

vorgenommen. Für Wirtschaftsgüter, die nach dem 30. Juni 1997 angeschafft oder hergestellt<br />

worden sind, wurde – mit Ausnahme von U-Bahn-Fahrzeugen und Omnibussen –<br />

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