HOCHBAHN Unternehmensbericht 2015
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Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Bilanzstichtag<br />
angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt<br />
darstellen.<br />
Die Pensionsverpflichtungen werden aufgrund versicherungsmathematischer Gutachten<br />
nach der Projected Unit Credit Method (PUC) unter Anwendung der Richttafeln 2005 G<br />
von Prof. Dr. Klaus Heubeck und unter Zugrundelegung einer durchschnittlichen Restlaufzeit<br />
von elf Jahren mit einem Rechnungszinssatz von 3,59 % p. a. (Vorjahr: 4,25 %<br />
p. a.) bilanziert. Die zukünftige Gehaltsentwicklung (inkl. Karrieretrend) wurde mit 2,75 %<br />
p. a. (Vorjahr: 2,75 % p. a.), der erwartete Rententrend mit 2,50 % p. a. (Vorjahr: 2,50 %<br />
p. a.) berücksichtigt. Es wurde von dem Wahlrecht nach Artikel 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB<br />
Gebrauch gemacht, den Zuführungsbetrag aus der geänderten Bewertung aufgrund des<br />
BilMoG auf 15 Jahre gleichmäßig zu verteilen. Zum 31. Dezember <strong>2015</strong> ergeben sich<br />
hieraus bei den Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen<br />
Fehlbeträge von 4.604 T€ für laufende Pensionen und 3.480 T€ für Anwartschaften.<br />
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten alle erkennbaren Risiken und ungewissen<br />
Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung<br />
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Ein Teil der Rückstellungen wurde aufgrund<br />
versicherungsmathematischer Gutachten ermittelt. Für Rückstellungen mit einer Restlaufzeit<br />
von mehr als einem Jahr wurde bei der Berechnung des Erfüllungsbetrages ein<br />
Gehaltstrend (inkl. Karrieretrend) von 2,75 % p. a. (Vorjahr: 2,75 % p. a.) berücksichtigt.<br />
Für die übrigen Preis- und Kostensteigerungen wurden 1,50 % p. a. (Vorjahr: 1,50 % p. a.)<br />
angesetzt. Des Weiteren wurden diese Rückstellungen gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB<br />
entsprechend ihrer jeweiligen Restlaufzeit mit den von der Deutschen Bundesbank festgesetzten<br />
Durchschnittszinssätzen zwischen 2,16 % p. a. (Vorjahr: 2,90 % p. a.) und<br />
3,89 % p. a. (Vorjahr: 4,53 % p. a.) abgezinst. In den sonstigen Rückstellungen sind auch<br />
Rückstellungen nach § 249 Abs. 2 HGB a.F. enthalten. Es ist von dem Wahlrecht nach<br />
Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB Gebrauch gemacht worden, diese Rückstellungen<br />
beizubehalten.<br />
Die Verbindlichkeiten werden mit deren Erfüllungsbetrag bewertet.<br />
Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind Einzahlungen vor dem Bilanzstichtag<br />
angesetzt, soweit sie Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt<br />
darstellen.<br />
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