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Speicherinitiative – Bericht Phase1

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Mögliches Geschäftsmodell<br />

Künftige Speichermöglichkeiten in der Mobilität<br />

könnten im Rahmen von neuen Geschäftsmodellen<br />

angeboten werden. Im Folgenden ist ein<br />

mögliches Geschäftsmodell angeführt, das<br />

marktnah ist, aber aufgrund spezifischer Hürden<br />

noch Impulse benötigt, die in den Handlungsempfehlungen<br />

abgebildet sind.<br />

• Bei Vehicle-to-Grid nehmen E-Fahrzeugbesitzer/innen<br />

und Fuhrparkbetreiber/innen durch<br />

gezielte Be- und Entladung der Batterien am<br />

Regelenergiemarkt teil und erzielen dafür<br />

Erlöse. Ein Aggregator, Netzbetreiber oder<br />

Ladeinfrastrukturbetreiber übernimmt die<br />

Ladesteuerung des Fahrzeuges und kann<br />

diese nach ökonomischen oder netzdienlichen<br />

Kriterien regeln. Die Technologie funktioniert<br />

im kleinen Maßstab, müsste für einen Breitentest<br />

aber skaliert werden.<br />

Handlungsempfehlungen<br />

• Pilotversuch eines Breitentests Vehicle-to-Grid<br />

mit einem Aggregator als Systemverantwortlichen,<br />

Größenordnung z.B. 50-100 E-Fahrzeuge<br />

• Pilotversuch zur Reduktion der Netzanschlussleistung<br />

bei Schnellladestationen (v.a. im<br />

gewerblichen Bereich) durch Einsatz von<br />

Stromspeichern<br />

• Erarbeitung von Änderungsvorschlägen für<br />

problematische regulatorische Rahmenbedingungen<br />

(z.B. Netzkostenwälzung, Netzzugangskosten),<br />

siehe auch Handlungsempfehlungen<br />

im Kapitel „Rahmenbedingungen“.<br />

V Rechtsgrundlagen für Speicher<br />

Wie der Gesetzgeber mit einer derzeit tariflich und<br />

abgabenrechtlich unterschiedlichen Situation bei<br />

Speichern umgeht, ist eine Frage der Nutzung<br />

seines rechtspolitischen Gestaltungsspielraums<br />

und kann nicht Gegenstand einer Bestandsaufnahme<br />

zum Rechtsrahmen für Speicher sein.<br />

Es wurden daher nur Problembereiche und Handlungsempfehlungen<br />

aufgezählt, die grundsätzlich<br />

relevante Wirkung bei der Einführung und Verbreitung<br />

von Speichertechnologien aufweisen.<br />

Handlungsempfehlungen<br />

• Diskussion einer einheitlichen Definition von<br />

Energiespeichern in allen relevanten Rechtsgrundlagen<br />

• Veröffentlichung einer eigenen Norm<br />

für Lithium-Ionen-Speicher<br />

• Ergänzung der ÖVE Richtlinie R11<br />

(Brandschutz) um Speicher<br />

• Schaffung von Rechtssicherheit für<br />

Power-to-Gas-Anlagen in Österreich<br />

• Weiterentwicklung der Entflechtungsbestimmungen<br />

<strong>–</strong> v.a. auf unionsrechtlicher Ebene <strong>–</strong><br />

in Hinblick auf den Einsatz von Speichern zu<br />

netzdienlichen Zwecken, sofern der Betrieb von<br />

netzdienlichen Speichern durch Netzbetreiber<br />

ohne Teilnahme der gespeicherten Energie<br />

am Energiemarkt erfolgt<br />

• Überarbeitung der EN und ÖNORMEN für<br />

Heizlastberechnung, Wärmebedarfsberechnung<br />

und Energieausweisberechnung unter<br />

Berücksichtigung der Speicherfähigkeit von<br />

Bauteilen<br />

• Entwicklung von hydraulisch-thermischen<br />

Regionalmodellen für Gesamtkonzepte der<br />

Grundwasserbewirtschaftung in Gebieten mit<br />

hohem Nutzungsgrad von Erdsondenfeldern<br />

bzw. Grundwasserbrunnen als Wärmespeicher<br />

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Abschlussbericht der <strong>Speicherinitiative</strong> <strong>–</strong> Startphase <strong>–</strong> Summary

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