Speicherinitiative – Bericht Phase1
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Mögliches Geschäftsmodell<br />
Künftige Speichermöglichkeiten in der Mobilität<br />
könnten im Rahmen von neuen Geschäftsmodellen<br />
angeboten werden. Im Folgenden ist ein<br />
mögliches Geschäftsmodell angeführt, das<br />
marktnah ist, aber aufgrund spezifischer Hürden<br />
noch Impulse benötigt, die in den Handlungsempfehlungen<br />
abgebildet sind.<br />
• Bei Vehicle-to-Grid nehmen E-Fahrzeugbesitzer/innen<br />
und Fuhrparkbetreiber/innen durch<br />
gezielte Be- und Entladung der Batterien am<br />
Regelenergiemarkt teil und erzielen dafür<br />
Erlöse. Ein Aggregator, Netzbetreiber oder<br />
Ladeinfrastrukturbetreiber übernimmt die<br />
Ladesteuerung des Fahrzeuges und kann<br />
diese nach ökonomischen oder netzdienlichen<br />
Kriterien regeln. Die Technologie funktioniert<br />
im kleinen Maßstab, müsste für einen Breitentest<br />
aber skaliert werden.<br />
Handlungsempfehlungen<br />
• Pilotversuch eines Breitentests Vehicle-to-Grid<br />
mit einem Aggregator als Systemverantwortlichen,<br />
Größenordnung z.B. 50-100 E-Fahrzeuge<br />
• Pilotversuch zur Reduktion der Netzanschlussleistung<br />
bei Schnellladestationen (v.a. im<br />
gewerblichen Bereich) durch Einsatz von<br />
Stromspeichern<br />
• Erarbeitung von Änderungsvorschlägen für<br />
problematische regulatorische Rahmenbedingungen<br />
(z.B. Netzkostenwälzung, Netzzugangskosten),<br />
siehe auch Handlungsempfehlungen<br />
im Kapitel „Rahmenbedingungen“.<br />
V Rechtsgrundlagen für Speicher<br />
Wie der Gesetzgeber mit einer derzeit tariflich und<br />
abgabenrechtlich unterschiedlichen Situation bei<br />
Speichern umgeht, ist eine Frage der Nutzung<br />
seines rechtspolitischen Gestaltungsspielraums<br />
und kann nicht Gegenstand einer Bestandsaufnahme<br />
zum Rechtsrahmen für Speicher sein.<br />
Es wurden daher nur Problembereiche und Handlungsempfehlungen<br />
aufgezählt, die grundsätzlich<br />
relevante Wirkung bei der Einführung und Verbreitung<br />
von Speichertechnologien aufweisen.<br />
Handlungsempfehlungen<br />
• Diskussion einer einheitlichen Definition von<br />
Energiespeichern in allen relevanten Rechtsgrundlagen<br />
• Veröffentlichung einer eigenen Norm<br />
für Lithium-Ionen-Speicher<br />
• Ergänzung der ÖVE Richtlinie R11<br />
(Brandschutz) um Speicher<br />
• Schaffung von Rechtssicherheit für<br />
Power-to-Gas-Anlagen in Österreich<br />
• Weiterentwicklung der Entflechtungsbestimmungen<br />
<strong>–</strong> v.a. auf unionsrechtlicher Ebene <strong>–</strong><br />
in Hinblick auf den Einsatz von Speichern zu<br />
netzdienlichen Zwecken, sofern der Betrieb von<br />
netzdienlichen Speichern durch Netzbetreiber<br />
ohne Teilnahme der gespeicherten Energie<br />
am Energiemarkt erfolgt<br />
• Überarbeitung der EN und ÖNORMEN für<br />
Heizlastberechnung, Wärmebedarfsberechnung<br />
und Energieausweisberechnung unter<br />
Berücksichtigung der Speicherfähigkeit von<br />
Bauteilen<br />
• Entwicklung von hydraulisch-thermischen<br />
Regionalmodellen für Gesamtkonzepte der<br />
Grundwasserbewirtschaftung in Gebieten mit<br />
hohem Nutzungsgrad von Erdsondenfeldern<br />
bzw. Grundwasserbrunnen als Wärmespeicher<br />
18<br />
Abschlussbericht der <strong>Speicherinitiative</strong> <strong>–</strong> Startphase <strong>–</strong> Summary