Am Beispiel Kinderdörfer: Das sparen moderne Geräte - E&W
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E&W 10/09 MANAGEMENT 12<br />
RENAULT TRAFIC KASTEN L1H1 2,0 DCI 90 2,7T<br />
2 Hecktüren, seitlicheSchiebetüre,<br />
6-Gang, 66 kW<br />
(90 PS) Diesel,<br />
Durchschnittsverbrauch<br />
7,5 l,<br />
Laderaumvolumen<br />
5 m 3 , Laderaumlänge<br />
2,4 m,<br />
maximale Innenbreite 1,67 m, Innenhöhe Laderaum 1,39 m, Einlasshöhe<br />
Hecktüren 1,34 m, Einlasshöhe Schiebetüre 1,29 m, Durchlass Schiebetüre<br />
1 m, Ladekante 0,53 m, Fahrzeuglänge 4,78 m.<br />
PREIS 19.220 Euro<br />
RENAULT MASTER KASTEN L1H1 2,5 DCI 100 2,8T<br />
6-Gang, 74 kW<br />
(100 PS) Diesel,<br />
Durchschnittsverbrauch<br />
8,7 l, Laderaumlänge<br />
2,71<br />
m, Laderaumhöhe<br />
1,67 m, Laderaumbreite<br />
1,76<br />
m, Durchlass<br />
Schiebetüre 1,1 m, Einlasshöhe Schiebetüre 1,56 m, Durchlass Hecktüre 1,51<br />
m, Einlasshöhe Heck 1,63 m, Fahrzeuglänge 4,90 m. PREIS 21.580 Euro<br />
ARBEITSMARKTPAKET II<br />
ALTERSTEILZEIT NEU, KURZARBEIT,<br />
BILDUNGSKARENZ & CO<br />
Dieses bringt einige erwähnenswerte Verbesserungen für Unternehmer<br />
mit dem Ziel, Arbeitsplätze zu erhalten bzw. zusätzliche zu schaffen:<br />
3 Altersteilzeit Neu (gilt für Ansprüche auf Altersteilzeitgeld, deren<br />
Laufzeit nach dem 31. August 2009 beginnt):<br />
3 Es kommt bis Ende 2010 nicht zur schrittweisen Anhebung des<br />
Zugangsalters, es bleibt bei 53 bzw. 58 Jahren.<br />
3 Zugang auch für Teilzeitbeschäftigte, deren Normalarbeitszeit<br />
im letzten Jahr die gesetzliche bzw. kollektivvertragliche um<br />
max. 40 % (bisher 20 %) unterschritten hat (i.d.R. also mind.<br />
24 statt bisher 32 Wochenstunden).<br />
Die Einstellung einer Ersatzkraft hat keine Bedeutung mehr.<br />
3 Die Ersatzrate (Ersatz des Aufwandes für den Lohnausgleich)<br />
beträgt künftig bei kontinuierlicher Arbeitszeitverkürzung<br />
90 %, bei Blockzeitvereinbarungen 55 %.<br />
3 Kurzarbeit:<br />
Unter der Voraussetzung, dass bis spätestens 2010 eine Kurzarbeitsbeihilfe<br />
gewährt wird, sind nunmehr Verlängerungen bis zu einer Gesamtdauer<br />
von 24 Monaten möglich. Weiters erhöht sich künftig das<br />
Ausmaß der Kurzarbeitsbeihilfe ab dem siebten Monat, sodass damit<br />
die erhöhten Aufwendungen des Dienstgebers (SV-Beiträge) zur Gänze<br />
abgegolten werden.<br />
3 Bildungskarenz:<br />
Ab 1. August 2009 ist für die Inanspruchnahme des Weiterbildungsgeldes<br />
nur mehr ein Beschäftigungsverhältnis (Betriebszugehörigkeit)<br />
von sechs Monaten (bisher ein Jahr) erforderlich. Außerdem ist die<br />
Mindestdauer von drei auf nunmehr zwei Monate verkürzt worden.<br />
3 Wegfall der Bonus-Malus-Regelung:<br />
Diese Regelung fällt mit 1. September 2009, damit sind aber auch wieder<br />
für neu eingestellte „Überfünfzigjährige“ die Anteile zur Arbeitslosenversicherung<br />
zu bezahlen.<br />
3 Lohnnebenkosten-Förderung für EPUs (Ein-Personen-Unternehmen):<br />
<strong>Das</strong> AMS vergütet 25 % des Bruttogehalts (12x jährlich) für ein Jahr<br />
bei Anstellung des ersten Mitarbeiters für diesen, sofern er unter 30<br />
Jahre, kein Verwandter und beim AMS als arbeitssuchend vorgemerkt<br />
ist.<br />
3 Verbesserung der Kleinstunternehmerregelung:<br />
Über Antrag können Gewerbetreibende (§2 GSVG, daher nicht Gesellschafter,<br />
Freiberufler und Neue Selbstständige) bei geringfügiger Beschäftigung<br />
sich von der Pflichtversicherung in der Pensions- und<br />
Krankenversicherung befreien lassen.<br />
Geringfügige Beschäftigung ist gegeben, wenn die Umsatzgrenze<br />
(30.000,–) nicht überschritten wird und die versicherungspflichtigen<br />
Einkünfte die zwölffache Geringfügigkeitsgrenze nach dem ASVG<br />
(2009 = 4.292,88) nicht übersteigen.<br />
Überdies dürfen in den letzten fünf Jahren nicht mehr als zwölf GSVG-<br />
Pflichtmonate vorliegen, ausgenommen das Regelpensionsalter wurde<br />
vollendet (bisher 65/60 Jahren). Aufgrund des EU-Gleichbehandlungsgebots<br />
gilt nunmehr auch für Männer das Alterslimit von 60 Jahren.<br />
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Ihr Rat & Tat-<br />
Steuerberater, Kanzlei Jupiter, unter (01) 278 12 95,<br />
office@jupiter.co.at und Dr. Michael Kowarik unter<br />
(1) 892 00 55, info@kowarik.at, gern zur Verfügung.<br />
Web: www.ratundtat.at