09.12.2012 Aufrufe

Am Beispiel Kinderdörfer: Das sparen moderne Geräte - E&W

Am Beispiel Kinderdörfer: Das sparen moderne Geräte - E&W

Am Beispiel Kinderdörfer: Das sparen moderne Geräte - E&W

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

E&W 10/09 MANAGEMENT 12<br />

RENAULT TRAFIC KASTEN L1H1 2,0 DCI 90 2,7T<br />

2 Hecktüren, seitlicheSchiebetüre,<br />

6-Gang, 66 kW<br />

(90 PS) Diesel,<br />

Durchschnittsverbrauch<br />

7,5 l,<br />

Laderaumvolumen<br />

5 m 3 , Laderaumlänge<br />

2,4 m,<br />

maximale Innenbreite 1,67 m, Innenhöhe Laderaum 1,39 m, Einlasshöhe<br />

Hecktüren 1,34 m, Einlasshöhe Schiebetüre 1,29 m, Durchlass Schiebetüre<br />

1 m, Ladekante 0,53 m, Fahrzeuglänge 4,78 m.<br />

PREIS 19.220 Euro<br />

RENAULT MASTER KASTEN L1H1 2,5 DCI 100 2,8T<br />

6-Gang, 74 kW<br />

(100 PS) Diesel,<br />

Durchschnittsverbrauch<br />

8,7 l, Laderaumlänge<br />

2,71<br />

m, Laderaumhöhe<br />

1,67 m, Laderaumbreite<br />

1,76<br />

m, Durchlass<br />

Schiebetüre 1,1 m, Einlasshöhe Schiebetüre 1,56 m, Durchlass Hecktüre 1,51<br />

m, Einlasshöhe Heck 1,63 m, Fahrzeuglänge 4,90 m. PREIS 21.580 Euro<br />

ARBEITSMARKTPAKET II<br />

ALTERSTEILZEIT NEU, KURZARBEIT,<br />

BILDUNGSKARENZ & CO<br />

Dieses bringt einige erwähnenswerte Verbesserungen für Unternehmer<br />

mit dem Ziel, Arbeitsplätze zu erhalten bzw. zusätzliche zu schaffen:<br />

3 Altersteilzeit Neu (gilt für Ansprüche auf Altersteilzeitgeld, deren<br />

Laufzeit nach dem 31. August 2009 beginnt):<br />

3 Es kommt bis Ende 2010 nicht zur schrittweisen Anhebung des<br />

Zugangsalters, es bleibt bei 53 bzw. 58 Jahren.<br />

3 Zugang auch für Teilzeitbeschäftigte, deren Normalarbeitszeit<br />

im letzten Jahr die gesetzliche bzw. kollektivvertragliche um<br />

max. 40 % (bisher 20 %) unterschritten hat (i.d.R. also mind.<br />

24 statt bisher 32 Wochenstunden).<br />

Die Einstellung einer Ersatzkraft hat keine Bedeutung mehr.<br />

3 Die Ersatzrate (Ersatz des Aufwandes für den Lohnausgleich)<br />

beträgt künftig bei kontinuierlicher Arbeitszeitverkürzung<br />

90 %, bei Blockzeitvereinbarungen 55 %.<br />

3 Kurzarbeit:<br />

Unter der Voraussetzung, dass bis spätestens 2010 eine Kurzarbeitsbeihilfe<br />

gewährt wird, sind nunmehr Verlängerungen bis zu einer Gesamtdauer<br />

von 24 Monaten möglich. Weiters erhöht sich künftig das<br />

Ausmaß der Kurzarbeitsbeihilfe ab dem siebten Monat, sodass damit<br />

die erhöhten Aufwendungen des Dienstgebers (SV-Beiträge) zur Gänze<br />

abgegolten werden.<br />

3 Bildungskarenz:<br />

Ab 1. August 2009 ist für die Inanspruchnahme des Weiterbildungsgeldes<br />

nur mehr ein Beschäftigungsverhältnis (Betriebszugehörigkeit)<br />

von sechs Monaten (bisher ein Jahr) erforderlich. Außerdem ist die<br />

Mindestdauer von drei auf nunmehr zwei Monate verkürzt worden.<br />

3 Wegfall der Bonus-Malus-Regelung:<br />

Diese Regelung fällt mit 1. September 2009, damit sind aber auch wieder<br />

für neu eingestellte „Überfünfzigjährige“ die Anteile zur Arbeitslosenversicherung<br />

zu bezahlen.<br />

3 Lohnnebenkosten-Förderung für EPUs (Ein-Personen-Unternehmen):<br />

<strong>Das</strong> AMS vergütet 25 % des Bruttogehalts (12x jährlich) für ein Jahr<br />

bei Anstellung des ersten Mitarbeiters für diesen, sofern er unter 30<br />

Jahre, kein Verwandter und beim AMS als arbeitssuchend vorgemerkt<br />

ist.<br />

3 Verbesserung der Kleinstunternehmerregelung:<br />

Über Antrag können Gewerbetreibende (§2 GSVG, daher nicht Gesellschafter,<br />

Freiberufler und Neue Selbstständige) bei geringfügiger Beschäftigung<br />

sich von der Pflichtversicherung in der Pensions- und<br />

Krankenversicherung befreien lassen.<br />

Geringfügige Beschäftigung ist gegeben, wenn die Umsatzgrenze<br />

(30.000,–) nicht überschritten wird und die versicherungspflichtigen<br />

Einkünfte die zwölffache Geringfügigkeitsgrenze nach dem ASVG<br />

(2009 = 4.292,88) nicht übersteigen.<br />

Überdies dürfen in den letzten fünf Jahren nicht mehr als zwölf GSVG-<br />

Pflichtmonate vorliegen, ausgenommen das Regelpensionsalter wurde<br />

vollendet (bisher 65/60 Jahren). Aufgrund des EU-Gleichbehandlungsgebots<br />

gilt nunmehr auch für Männer das Alterslimit von 60 Jahren.<br />

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Ihr Rat & Tat-<br />

Steuerberater, Kanzlei Jupiter, unter (01) 278 12 95,<br />

office@jupiter.co.at und Dr. Michael Kowarik unter<br />

(1) 892 00 55, info@kowarik.at, gern zur Verfügung.<br />

Web: www.ratundtat.at

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!