Berichte 2009 - Förderergesellschaft der Geodäsie und ...
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Satzung in <strong>der</strong> Fassung vom 17.11.<strong>2009</strong><br />
§ 1<br />
Sitz <strong>und</strong> Zweck<br />
1. Die <strong>För<strong>der</strong>ergesellschaft</strong> <strong>Geodäsie</strong> <strong>und</strong> Geoinformatik <strong>der</strong> Leibniz<br />
Universität Hannover hat ihren Sitz in Hannover.<br />
2. Die Gesellschaft setzt sich zum Ziel, die Arbeiten <strong>der</strong> Fachrichtung <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />
Fachschaft <strong>Geodäsie</strong> <strong>und</strong> Geoinformatik zu unterstützen. Sie soll eine gute<br />
Zusammenarbeit zwischen Praxis <strong>und</strong> Universität herbeiführen sowie<br />
Versuchsarbeiten anregen <strong>und</strong> för<strong>der</strong>n.<br />
3. Die Mitglie<strong>der</strong> werden durch Vorträge <strong>und</strong> Vorführungen, Jahres- <strong>und</strong><br />
Versuchsberichte über diese Arbeiten unterrichtet. Sie haben das Recht, die<br />
Einrichtungen <strong>der</strong> Fachrichtung zu besichtigen <strong>und</strong> an den Untersuchungen<br />
teilzunehmen, soweit dies betrieblich möglich ist.<br />
§ 2<br />
Mitgliedschaft<br />
1. Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Gesellschaft können Einzelpersonen, Körperschaften,<br />
Behörden, Firmen usw. des In- <strong>und</strong> Auslandes werden.<br />
2. Über den schriftlich zu stellenden Antrag auf Mitgliedschaft entscheidet <strong>der</strong><br />
Vorstand.<br />
3. Das Geschäftjahr <strong>der</strong> Gesellschaft beginnt jeweils am 1. Oktober des<br />
laufenden Kalen<strong>der</strong>jahres <strong>und</strong> endet am 30. September des darauf<br />
folgenden Kalen<strong>der</strong>jahres.<br />
4. Die Mitgliedschaft endet durch Tod <strong>und</strong> Austritt zum Jahresende. Die<br />
Austrittserklärung muss dem Vorstand bis zum 1. Juli des Jahres schriftlich<br />
erklärt werden.<br />
5. Eine Mitgliedschaft kann vom Vorstand aberkannt werden, wenn ein Mitglied<br />
mit seinen Beiträgen trotz schriftlicher Mahnung länger als ein Jahr im<br />
Rückstand geblieben ist.<br />
6. Ein Mitglied kann von <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung mit einer Mehrheit von 2/3<br />
<strong>der</strong> anwesenden Mitglie<strong>der</strong> ausgeschlossen werden, wenn ein wichtiger<br />
Gr<strong>und</strong> vorliegt.