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Fortbildungsplaner 22012 - Architektenkammer Baden-Württemberg

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Lupo Balek<br />

Dipl.-Wirtschaftsing.<br />

Personal<br />

Rechnungswesen<br />

Daniela Geisler<br />

Buchhaltung<br />

Monika Irmler-Hecht<br />

Mitgliedsbeiträge<br />

Die Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember<br />

2011 weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 172.257,58 Euro aus.<br />

Gründe hierfür sind einerseits ein geringeres Beitragsaufkommen und andererseits<br />

geringere Umsätze im Geschäftsbereich Weiterbildung sowie im Forum Haus der<br />

Architekten.<br />

Das operative Geschäft im Berichtsjahr ist durch höhere Abschreibungen für die<br />

neue Verwaltungssoftware und den Relaunch des Internetauftritts, wie auch durch<br />

höhere Beitragsermässigungen geprägt. Die Beitragshöhe reicht von 50,00 Euro bis<br />

400,00 Euro im Jahr. Lediglich 71 Prozent der Mitglieder sind Vollzahler. 29 Prozent<br />

erhalten Ermäßigungen in einem Gesamtvolumen von rund 1,5 Mio. Euro.<br />

Verwendung der Einnahmen<br />

Verwendung der Einnahmen<br />

Arbeitskreise und Ausschüsse<br />

2 %<br />

Landesvertreterversammlung,<br />

Vorstand<br />

7 %<br />

Ehrenamt vor Ort<br />

(Kammergruppen / Bezirke)<br />

16 %<br />

Förderung der<br />

Aus- und Weiterbildung<br />

12 %<br />

Vergabe und Wettbewerbsberatung<br />

3 %<br />

Interessenvertretung Bund / Europa via BAK<br />

15 %<br />

Interessenvertretung Land /<br />

Öffentlichkeitsarbeit<br />

26 %<br />

Rechtsberatung<br />

13 %<br />

Technikberatung<br />

6 %<br />

Grundlagen zur Aufstellung des Jahresabschlusses<br />

Die geltenden Bestimmungen nach § 238 ff HGB sind Grundlage für die Buch- und<br />

Kassenführung sowie die Aufstellung des Jahresabschlusses. Die Vermögens- und<br />

Schuldpositionen sind unter Beachtung der Vorschriften des HGB und der Grundsätze<br />

ordnungsmäßiger Buchführung bewertet. Die Gewinn- und Verlustrechnung<br />

wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der Jahresabschluss ist von der<br />

Landesvertreterversammlung noch festzustellen. Die Landesvertreterversammlung<br />

beschließt über die Verwendung des Jahresergebnisses. § 13 der Satzung der <strong>Architektenkammer</strong><br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> regelt ergänzend Grundsätze zum Haushalts-<br />

und Finanzwesen.<br />

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