Fortbildungsplaner 22012 - Architektenkammer Baden-Württemberg
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Lupo Balek<br />
Dipl.-Wirtschaftsing.<br />
Personal<br />
Rechnungswesen<br />
Daniela Geisler<br />
Buchhaltung<br />
Monika Irmler-Hecht<br />
Mitgliedsbeiträge<br />
Die Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember<br />
2011 weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 172.257,58 Euro aus.<br />
Gründe hierfür sind einerseits ein geringeres Beitragsaufkommen und andererseits<br />
geringere Umsätze im Geschäftsbereich Weiterbildung sowie im Forum Haus der<br />
Architekten.<br />
Das operative Geschäft im Berichtsjahr ist durch höhere Abschreibungen für die<br />
neue Verwaltungssoftware und den Relaunch des Internetauftritts, wie auch durch<br />
höhere Beitragsermässigungen geprägt. Die Beitragshöhe reicht von 50,00 Euro bis<br />
400,00 Euro im Jahr. Lediglich 71 Prozent der Mitglieder sind Vollzahler. 29 Prozent<br />
erhalten Ermäßigungen in einem Gesamtvolumen von rund 1,5 Mio. Euro.<br />
Verwendung der Einnahmen<br />
Verwendung der Einnahmen<br />
Arbeitskreise und Ausschüsse<br />
2 %<br />
Landesvertreterversammlung,<br />
Vorstand<br />
7 %<br />
Ehrenamt vor Ort<br />
(Kammergruppen / Bezirke)<br />
16 %<br />
Förderung der<br />
Aus- und Weiterbildung<br />
12 %<br />
Vergabe und Wettbewerbsberatung<br />
3 %<br />
Interessenvertretung Bund / Europa via BAK<br />
15 %<br />
Interessenvertretung Land /<br />
Öffentlichkeitsarbeit<br />
26 %<br />
Rechtsberatung<br />
13 %<br />
Technikberatung<br />
6 %<br />
Grundlagen zur Aufstellung des Jahresabschlusses<br />
Die geltenden Bestimmungen nach § 238 ff HGB sind Grundlage für die Buch- und<br />
Kassenführung sowie die Aufstellung des Jahresabschlusses. Die Vermögens- und<br />
Schuldpositionen sind unter Beachtung der Vorschriften des HGB und der Grundsätze<br />
ordnungsmäßiger Buchführung bewertet. Die Gewinn- und Verlustrechnung<br />
wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der Jahresabschluss ist von der<br />
Landesvertreterversammlung noch festzustellen. Die Landesvertreterversammlung<br />
beschließt über die Verwendung des Jahresergebnisses. § 13 der Satzung der <strong>Architektenkammer</strong><br />
<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> regelt ergänzend Grundsätze zum Haushalts-<br />
und Finanzwesen.<br />
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