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Fortbildungsplaner 22012 - Architektenkammer Baden-Württemberg

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Jochen Stoiber<br />

Dipl.-Ing. Architekt<br />

Architektur und Technik<br />

Beratung<br />

Die Arbeit von Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen wird über die in<br />

Gesetzen und Verordnungen festgelegten Rahmenbedingungen hinaus wesentlich<br />

bestimmt durch technische Regelwerke, Richtlinien und Normen unterschiedlichster<br />

Herkunft. Diese sind einerseits staatlich veranlasste bzw. durch behördliche Institutionen<br />

gesetzte Regelungen wie beispielsweise bei Sicherheit und Arbeitsschutz (RAB,<br />

ASR, BGR, GUV-R etc.). Andererseits veröffentlichen private Organisationen und<br />

Interessenvertretungen wie die Bauindustrie ZVDH (z.B. Flachdachrichtlinien), VDI<br />

und VDE oder auch die DGNB Regelwerke für verschiedenste Anwendungsbereiche.<br />

Anzahl, Umfang und insbesondere Bedeutung von Normen nehmen dabei ständig<br />

zu. So war es bereits bisher Praxis, nationale Rechtsvorschriften wie Gesetze und<br />

Verordnungen durch Normung zu untersetzen. Beispiele sind die HOAI mit DIN 276,<br />

die Energieeinsparverordnung EnEV oder auch die Landesbauordnung mit der Liste<br />

der Technischen Baubestimmungen. Jedoch steigt die Tendenz, über Normung technische<br />

Regeln zur Konkretisierung nationaler und europäischer Rechtsvorschriften zu<br />

erstellen. Nach dem normenpolitischen Konzept der Bundesregierung soll diese Form<br />

der Regelsetzung zukünftig eher noch verstärkt werden. Damit übernimmt der Bund<br />

die politische Zielsetzung der Europäischen Kommission, die Normung als Basis der<br />

wirtschaftlichen Entwicklung und Innovation sieht. Normen und technische Regeln<br />

ersetzen damit zunehmend legislative Rechtsregeln. Erklärtes Ziel ist es dabei, Normung<br />

auch über den technischen Wirkungskreis hinaus auf andere Bereiche, z.B.<br />

Soziales oder Qualifikations- und Leistungsdefinitionen auszudehnen.<br />

DIN – Deutsches Institut für Normung<br />

Auf Grund des Normenvertrages mit der Bundesrepublik Deutschland ist das DIN<br />

die zentrale Normungsorganisation auf nationaler Ebene und vertritt allein die deutschen<br />

Interessen in den europäischen und internationalen Normungsorganisationen.<br />

Daraus ergibt sich die Sonderstellung des DIN. Aber nicht nur hinsichtlich des öffentlich-rechtlichen<br />

Regelungsbedarfs, sondern auch in Bezug auf privatrechtliche Interessen<br />

haben DIN-Normen eine besondere Bedeutung. Ein Grundsatz der Erarbeitung<br />

von Normen beim DIN ist nämlich, dass diese nicht allein durch Einzelinteressen oder<br />

durch Institutionen und Mitwirkende aus dem Bereich Forschung und Wissenschaft<br />

geprägt sein sollte, sondern sich alle interessierten Kreise möglichst ausgewogen<br />

aktiv beteiligen oder zumindest über ein öffentliches Kommentierungsverfahren<br />

Stellung beziehen können. Somit können DIN-Normen noch am ehesten als Konsens<br />

über fachliche Richtigkeit und praktische Anwendbarkeit angesehen werden.<br />

Beteiligung an der nationaler und internationaler Normungsarbeit<br />

Zu den berufspolitischen Aufgaben der <strong>Architektenkammer</strong>n müssen auch Bestrebungen<br />

gehören, die Regelungsdichte technischer Vorschriften zu optimieren und<br />

technokratische Hemmnisse abzubauen. Gleichzeitig ist durch aktive Mitarbeit sowie<br />

durch Stellungnahmen und Einsprüche auf die Entwicklung von Normen und anderen<br />

technischen Vorschriften Einfluss zu nehmen, um eine praktische Anwendbarkeit<br />

für die Mitglieder im Berufsalltag sicherzustellen. Mit dem Ziel, Planungsvielfalt zu<br />

erhalten und nur das wirklich Sinnvolle zu normieren, engagieren sich die Kammern<br />

daher seit jeher in der Normungsarbeit und in Gremien für technische Regelwerke.<br />

Auch die AKBW beteiligt sich aktiv an diesem Prozess, der durch die Bundesarchitektenkammer<br />

BAK koordiniert und mitgestaltet wird. Dies reicht von der Bearbeitung<br />

einzelner Normungsinhalte, Einwirken auf Normungsprojekte, z.B. durch Stellungnahmen,<br />

Spiegelung der europäischen und internationalen Normung im DIN bis zur<br />

Beeinflussung und Steuerung innerhalb der Strukturen und Entscheidungsprozesse<br />

in Lenkungsgremien. Beispiele sind die Normen für die wirtschaftliche Planung<br />

von Bauwerken DIN 276, 277 oder 18205, zum Barrierefreien Bauen mit der neuen<br />

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