Fortbildungsplaner 22012 - Architektenkammer Baden-Württemberg
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Martina Kirsch<br />
Dipl.-Ing. Architektin<br />
Architektur und Technik<br />
Beratung<br />
Barrierefreies Bauen<br />
Nach DIN 18040-1 „Barrierefreies Bauen – Öffentlich zugängliche Gebäude“ im<br />
Oktober 2010 wurde im September 2011 DIN 18040-2 „Barrierefreies Bauen –<br />
Wohnungen“ veröffentlicht. In der Musterliste der Technischen Baubestimmungen<br />
wurden diese beiden Normen zwar im Dezember 2011 von der ARGEBAU – Bauministerkonferenz<br />
der Arbeitsgemeinschaft der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen<br />
zuständigen Minister und Senatoren der 16 Länder der Bundesrepublik – aufgenommen.<br />
In <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> stehen eine Übernahme und damit die verbindliche bauaufsichtliche<br />
Einführung jedoch noch aus. Damit bleibt es derzeit bei der etwas unbefriedigenden<br />
Parallelität von einerseits den bauordnungsrechtlich anzuwendenden<br />
alten Normen DIN 18024 und 18025 und andererseits den womöglich privatrechtlich<br />
zu berücksichtigenden neuen Planungsgrundlagen für das barrierefreie Bauen. Die<br />
Landesgeschäftsstelle gibt den Mitgliedern sowohl Hilfestellung zur Umsetzung der<br />
Normen in die Praxis als auch Hinweise und Erläuterungen zu den Anforderungen der<br />
Landesbauordnung. So unterscheidet sich beispielsweise eine barrierefreie Wohnung<br />
durchaus gravierend von einer nach § 35, Abs. 1 herzustellenden, barrierefrei<br />
erreichbaren Wohnung.<br />
Die AKBW steht auch mit den anderen Länderarchitektenkammern im Erfahrungsaustausch<br />
über die unterschiedlichen bauordnungsrechtlichen Umsetzungen, verfügbare<br />
Arbeitshilfen und Informationsmaterialen oder Schulungs- und Weiterbildungsangebote.<br />
Barrierefreiheit als wesentlicher Bestandteil einer nachhaltigen Gestaltung beschäftigt<br />
die AKBW über die aktuellen DIN-Veröffentlichungen hinaus auch im Rahmen<br />
der internationalen Normung und Regelsetzung. Über die BAK lag z.B. der Normentwurf<br />
DIN EN 16309 „Nachhaltigkeit von Bauwerken – Bewertung soziale Qualität<br />
von Gebäuden“ im Einspruchsverfahren zur Stellungnahme vor.<br />
Mit zunehmendem Alter mehr und nicht weniger vom Leben zu haben – darum<br />
geht es beim Europäischen Jahr zum aktiven Altern 2012. Passend dazu haben der<br />
Dachverband Integratives Planen und Bauen e.V. (DIPB) und die <strong>Architektenkammer</strong><br />
<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> unter der Schirmherrschaft von Ministerpräsident Winfried<br />
Kretschmann den Dr. Ursula Broermann-Preis für beispielhaftes barrierefreies Bauen<br />
ausgelobt. 16 Objekte wurden dafür eingereicht, sechs nominiert, die Bekanntgabe<br />
der Preisträger erfolgte am 6. November. Mit einer kleinen Ausstellung wollen AKBW<br />
und DIPB das Bewusstsein für barrierefreies Bauen schärfen und dokumentieren,<br />
dass Barrierefreiheit und gute Gestaltung nicht im Widerspruch stehen.<br />
Energieeinsparung und Energieeffizienz<br />
Auch wenn die <strong>Architektenkammer</strong> Nachhaltigkeit als umfassende und ganzheitliche<br />
Betrachtung unserer gebauten Umwelt einfordert, spielten – nicht zuletzt aufgrund<br />
der politischen Vorgaben der proklamierten Energiewende – Diskussionen zu diesem<br />
Teilaspekt der Nachhaltigkeit im vergangenen Jahr eine wesentliche Rolle für die<br />
AKBW. So erforderte eine ganze Reihe von Initiativen eine intensive inhaltliche Auseinandersetzung<br />
mit dem Thema sowie diverse Stellungnahmen:<br />
_ Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesplanungsgesetzes<br />
_ Entwurf Windenergieerlass des Landes <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />
_ Entwurf Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden<br />
und weitere Fortentwicklung des Städtebaurechts (Änderungen BauGB und<br />
BauNVO)<br />
_ Evaluierung Gesetz über das Nachbarrecht (Nachbarrechtsgesetz-NRG) – Vorschläge<br />
für eine ökologische Fortschreibung<br />
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