Fortbildungsplaner 22012 - Architektenkammer Baden-Württemberg
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Andreas Weber<br />
Rechtsanwalt<br />
Rechtsberatung<br />
Reinhard Weng<br />
Rechtsanwalt<br />
Rechtsberatung<br />
Dorothea Pfaundler<br />
Rechtsassessorin<br />
Rechtsberatung<br />
Sinja Schmitt<br />
Sekretariat Recht<br />
Die Honorar- und Rechtsberatung wird als Dienstleistung von den Mitgliedern,<br />
wie in den Vorjahren auch, sehr intensiv genutzt. Hierfür stehen in der Landesgeschäftsstelle<br />
vier Juristen, Alfred Morlock, Dorothea Pfaundler, Andreas Weber und<br />
Reinhard Weng sowie ein freier Architekt, Walter Ziser, Referent für Honorarfragen,<br />
zur Verfügung. Bei besonderen Fragen zu dem Honorar für städtebauliche Leistungen<br />
kann auch auf den freien Architekten und Stadtplaner, Ernst Frey, zurückgegriffen<br />
werden. Nachgefragt werden alle Rechtsbereiche, die mit der Berufstätigkeit der<br />
Architekten zusammenhängen. In 2012 lag der Schwerpunkt auf dem Vertragsrecht<br />
(Architektenvertrag, Haftungsrecht, Bauvertrag), der HOAI 2009 und den damit zusammenhängenden<br />
Fragen. In der Zwischenzeit eingebürgert hat sich, dass Architektenverträge<br />
mit der Bitte um rechtliche Prüfung vorgelegt werden, ebenso wie<br />
Fragen, wie Honoraransprüche durchgesetzt werden können. Zunehmende Bedeutung<br />
gewinnt das Gesellschaftsrecht, das bei Existenzgründung, aber auch bei Kooperationen<br />
mit anderen Mitgliedern unverändert von großem Interesse ist. Neben<br />
den üblichen Gesellschaftsformen, der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), der<br />
Partnerschaftsgesellschaft und der GmbH, in nur geringem Umfang der kleinen AG,<br />
werden Fragen zu Netzwerken gestellt. Möglicherweise wird sich demnächst eine<br />
Verschiebung im Bereich der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung<br />
(PartmbB) ergeben, die zur Anwendung für Architekten aber noch der Umsetzung<br />
im Architektengesetz bedarf.<br />
Von großer Bedeutung ist auch das Vergaberecht: hier nicht nur Vergaben zur VOF,<br />
sondern auch zulässige Vergaben öffentlicher Auftraggeber unterhalb des Schwellenwertes<br />
sowie Vergaben nach der VOB/A.<br />
Nicht vergessen werden sollen auch Beratungen zum Arbeitsrecht, insbesondere<br />
Fragen zu Elternzeit und Mutterschutz, zur Zeugniserteilung, Kündigung und zum<br />
Urlaub.<br />
Die Beratungsgespräche werden überwiegend telefonisch geführt. Die Dauer der<br />
Beratungsgespräche ist sehr unterschiedlich, sie liegt in der Regel zwischen 10 und<br />
30 Minuten. In besonderen Fällen erfolgen noch ausführliche persönliche Beratungsgespräche<br />
nach entsprechender Terminvereinbarung.<br />
Wird ein Architekt mit Veränderungsmaßnahmen an einem bestehenden Gebäude<br />
mit besonderen Gestaltungs- und Qualitätsmerkmalen beauftragt, stellt sich regelmäßig<br />
die Frage, wie mit dem Urheberrecht umzugehen ist. Dies betrifft sowohl den<br />
Urheberarchitekten als auch das Architekturbüro, das mit Veränderungsmaßnahmen<br />
beauftragt wird. Diese Fragen haben aufgrund aktueller Urteile, zum Beispiel der<br />
Stuttgarter Gerichtsentscheidung zum Abriss des Seitenflügels des Stuttgarter<br />
Bahnhofs (Bonatzbau), erheblich an Aufmerksamkeit gewonnen.<br />
Die überwiegende Anzahl – 90 % – der schriftlichen Anfragen geht inzwischen per<br />
E-Mail ein. Üblich geworden ist es auch, dass E-Mail-Anfragen mit angefügten Planunterlagen,<br />
Verträgen etc. ergänzt werden.<br />
Berufshaftpflichtversicherung<br />
Nach der mit großer Mehrheit auf der letztjährigen Landesvertreterversammlung<br />
beschlossenen Änderung des Abschnitt 1 Ziffer 9 der Berufsordnung ist nun klargestellt,<br />
dass jedes Kammermitglied, das wie ein selbständiger Architekt Architektenleistungen<br />
erbringt, unabhängig vom Status eine Berufshaftpflichtversicherung als<br />
durchlaufende Jahresversicherung zu unterhalten hat. Die LVV folgte damit einer<br />
Vorgabe der im Oktober 2010 vom Landtag verabschiedeten Novelle des Architektengesetzes.<br />
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