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Fortbildungsplaner 22012 - Architektenkammer Baden-Württemberg

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Alfred Morlock<br />

Rechtsanwalt<br />

Geschäftsführer<br />

Justitiar<br />

Michael Schuler<br />

Dipl.-Verw.wiss.<br />

Organisation<br />

Grundsatzfragen<br />

HOAI<br />

Auch in den vergangenen zwölf Monaten war die Honorarordnung für Architekten<br />

und Ingenieure der berufspolitische Schwerpunkt der Landesarchitektenkammern<br />

und der Bundesarchitektenkammer. Nach entsprechenden Aussagen der Bundesminister<br />

Rösler (Wirtschaft) und Ramsauer (Verkehr, Bauwesen und Städtebau) sind<br />

wir jedoch optimistisch, dass die Novelle der HOAI im Frühjahr 2013 erfolgreich zum<br />

Abschluss gebracht werden wird. Nachdem im vergangenen Jahr das Ministerium<br />

für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) unter intensiver Zuarbeit der Archi-<br />

tekten- und Ingenieurkammern die Leistungsbilder der HOAI modernisiert hat, bearbeitet<br />

das Bundeswirtschaftsministerium jetzt die Frage der Honorare selbst. Untersuchungen<br />

hierzu laufen. Mit Ergebnissen wird zum Ende des Jahres 2012 gerechnet.<br />

Weitere Informationen zur HOAI-Novelle können dem Bericht des gleichnamigen<br />

Arbeitskreises auf der Seite 104 dieses Geschäftsberichts entnommen werden.<br />

Architektenvertragsrecht, Architektenhaftung<br />

Zur Verbesserung der zivilrechtlichen Position des Architekten – insbesondere wegen<br />

der nach wie vor unerträglichen Verschiebung von Risiken der Bauausführenden hin<br />

zur Planerseite – hat die vom BAK-Vorstand eingesetzte Projektgruppe Architekten-<br />

und Ingenieurvertragsrecht unter Leitung des Präsidenten der baden-württembergischen<br />

<strong>Architektenkammer</strong>, Wolfgang Riehle, weitere Etappenerfolge errungen:<br />

Der Deutsche Baugerichtstag 2012 hat sich mit überwältigender Mehrheit für entsprechende<br />

Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch ausgesprochen. Damit ist der<br />

Handlungsdruck auf den Gesetzgeber, Abhilfe zu schaffen, nochmals deutlich erhöht<br />

worden. Die beim Bundesministerium für Justiz eingerichtete Unterarbeitsgruppe<br />

„Architektenvertragsrecht“ hat ihre Arbeit im April 2012 abgeschlossen. Im<br />

Abschlussbericht finden sich zum Architektenrecht Kernaussagen zur rechtlichen<br />

Qualifizierung des Architekten- und Ingenieurvertrags (es bleibt beim Werkvertragsrecht),<br />

zur Definition des Erfolges (hier soll eine eigene Beschreibung der vertragstypischen<br />

Pflichten in das Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen werden), zum Sonderkündigungsrecht,<br />

zur Teilabnahme und zur gesamtschuldnerischen Haftung von<br />

Architekten und Ingenieuren bzw. dem bauausführenden Unternehmer. Die überproportionale<br />

Belastung der Planer soll durch weitere gesetzgeberische Maßnahmen,<br />

insbesondere im Bereich der Absicherung des Bestellers durch den Unternehmer,<br />

reduziert werden. Für diese Detailfrage wurde zwischenzeitlich eine neue Unterarbeitsgruppe<br />

„Absicherung“ gebildet. Dort ist die Diskussion im Hinblick auf die zu<br />

sichernden Risiken, die Höhe der Sicherheiten und die Frage des Haftungsverbundes<br />

allerdings noch sehr heterogen. Die Vertreter der Versicherungswirtschaft wurden<br />

um eine Stellungnahme gebeten, ob und in wie weit bestimmte Risiken über ein<br />

Versicherungsmodell abgedeckt werden können. Der endgültige Abschlussbericht<br />

der Hauptarbeitsgruppe „Bauvertragsrecht“ im Bundesjustizministerium wird wohl<br />

erst zum Ende der laufenden Legislaturperiode vorgelegt werden können. Damit wird<br />

es von der jetzigen Bundesregierung keinen Referentenentwurf oder gar einen Gesetzentwurf<br />

zum Bauvertragsrecht unter Einbeziehung des Architektenvertragsrechts<br />

mehr geben. Wichtig ist deshalb, die erarbeiteten Positionen im Herbst 2013 in die<br />

nächste Legislaturperiode zu transferieren.<br />

Vergaberecht<br />

Im vergangenen Jahr wurde von der Europäischen Kommission ein Grünbuch zur<br />

Modernisierung des öffentlichen Auftragswesens vorgestellt. Die BAK und die Länderkammern<br />

haben dazu umfassend Stellung bezogen. Schwerpunkt der Kritik am<br />

bestehenden Vergaberecht war der mangelhafte Zugang von jungen Berufsträgern<br />

und kleinen Büros zu öffentlichen Aufträgen. Der hieraus resultierende Schaden für<br />

die Wettbewerbsfähigkeit kleinerer und mittelständischer Architekturbüros ist aus<br />

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