Fortbildungsplaner 22012 - Architektenkammer Baden-Württemberg
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Alfred Morlock<br />
Rechtsanwalt<br />
Geschäftsführer<br />
Justitiar<br />
Michael Schuler<br />
Dipl.-Verw.wiss.<br />
Organisation<br />
Grundsatzfragen<br />
HOAI<br />
Auch in den vergangenen zwölf Monaten war die Honorarordnung für Architekten<br />
und Ingenieure der berufspolitische Schwerpunkt der Landesarchitektenkammern<br />
und der Bundesarchitektenkammer. Nach entsprechenden Aussagen der Bundesminister<br />
Rösler (Wirtschaft) und Ramsauer (Verkehr, Bauwesen und Städtebau) sind<br />
wir jedoch optimistisch, dass die Novelle der HOAI im Frühjahr 2013 erfolgreich zum<br />
Abschluss gebracht werden wird. Nachdem im vergangenen Jahr das Ministerium<br />
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) unter intensiver Zuarbeit der Archi-<br />
tekten- und Ingenieurkammern die Leistungsbilder der HOAI modernisiert hat, bearbeitet<br />
das Bundeswirtschaftsministerium jetzt die Frage der Honorare selbst. Untersuchungen<br />
hierzu laufen. Mit Ergebnissen wird zum Ende des Jahres 2012 gerechnet.<br />
Weitere Informationen zur HOAI-Novelle können dem Bericht des gleichnamigen<br />
Arbeitskreises auf der Seite 104 dieses Geschäftsberichts entnommen werden.<br />
Architektenvertragsrecht, Architektenhaftung<br />
Zur Verbesserung der zivilrechtlichen Position des Architekten – insbesondere wegen<br />
der nach wie vor unerträglichen Verschiebung von Risiken der Bauausführenden hin<br />
zur Planerseite – hat die vom BAK-Vorstand eingesetzte Projektgruppe Architekten-<br />
und Ingenieurvertragsrecht unter Leitung des Präsidenten der baden-württembergischen<br />
<strong>Architektenkammer</strong>, Wolfgang Riehle, weitere Etappenerfolge errungen:<br />
Der Deutsche Baugerichtstag 2012 hat sich mit überwältigender Mehrheit für entsprechende<br />
Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch ausgesprochen. Damit ist der<br />
Handlungsdruck auf den Gesetzgeber, Abhilfe zu schaffen, nochmals deutlich erhöht<br />
worden. Die beim Bundesministerium für Justiz eingerichtete Unterarbeitsgruppe<br />
„Architektenvertragsrecht“ hat ihre Arbeit im April 2012 abgeschlossen. Im<br />
Abschlussbericht finden sich zum Architektenrecht Kernaussagen zur rechtlichen<br />
Qualifizierung des Architekten- und Ingenieurvertrags (es bleibt beim Werkvertragsrecht),<br />
zur Definition des Erfolges (hier soll eine eigene Beschreibung der vertragstypischen<br />
Pflichten in das Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen werden), zum Sonderkündigungsrecht,<br />
zur Teilabnahme und zur gesamtschuldnerischen Haftung von<br />
Architekten und Ingenieuren bzw. dem bauausführenden Unternehmer. Die überproportionale<br />
Belastung der Planer soll durch weitere gesetzgeberische Maßnahmen,<br />
insbesondere im Bereich der Absicherung des Bestellers durch den Unternehmer,<br />
reduziert werden. Für diese Detailfrage wurde zwischenzeitlich eine neue Unterarbeitsgruppe<br />
„Absicherung“ gebildet. Dort ist die Diskussion im Hinblick auf die zu<br />
sichernden Risiken, die Höhe der Sicherheiten und die Frage des Haftungsverbundes<br />
allerdings noch sehr heterogen. Die Vertreter der Versicherungswirtschaft wurden<br />
um eine Stellungnahme gebeten, ob und in wie weit bestimmte Risiken über ein<br />
Versicherungsmodell abgedeckt werden können. Der endgültige Abschlussbericht<br />
der Hauptarbeitsgruppe „Bauvertragsrecht“ im Bundesjustizministerium wird wohl<br />
erst zum Ende der laufenden Legislaturperiode vorgelegt werden können. Damit wird<br />
es von der jetzigen Bundesregierung keinen Referentenentwurf oder gar einen Gesetzentwurf<br />
zum Bauvertragsrecht unter Einbeziehung des Architektenvertragsrechts<br />
mehr geben. Wichtig ist deshalb, die erarbeiteten Positionen im Herbst 2013 in die<br />
nächste Legislaturperiode zu transferieren.<br />
Vergaberecht<br />
Im vergangenen Jahr wurde von der Europäischen Kommission ein Grünbuch zur<br />
Modernisierung des öffentlichen Auftragswesens vorgestellt. Die BAK und die Länderkammern<br />
haben dazu umfassend Stellung bezogen. Schwerpunkt der Kritik am<br />
bestehenden Vergaberecht war der mangelhafte Zugang von jungen Berufsträgern<br />
und kleinen Büros zu öffentlichen Aufträgen. Der hieraus resultierende Schaden für<br />
die Wettbewerbsfähigkeit kleinerer und mittelständischer Architekturbüros ist aus<br />
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