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34 Service<br />

Finanzen<br />

& Steuern<br />

IHK-Investorentag<br />

Finanzierungen für neue Geschäftsmodelle.<br />

Innovationen sind der Zukunftsmotor der<br />

Wirtschaft – und Investitionen sind sein<br />

Kraftstoff. Nur: Nach welchen Kriterien entscheiden<br />

sich Investoren? Diese Frage stand<br />

am 14. März im Mittelpunkt des IHK-Investorentags.<br />

Rund 90 Teilnehmer informierten<br />

sich über Finanzierungen für neue Geschäftsmodelle<br />

und für Schritte zur Digitalisierung.<br />

Der richtige Einstieg kam von Dr. Ute Günther,<br />

Vorstand Business Angels Netzwerk<br />

Deutschland e.V., mit ihrem Vortrag „Wie Investoren<br />

über Beteiligungen an innovativen<br />

Start-ups in der Frühphase entscheiden“. In<br />

der anschließenden Podiumsdiskussion ging<br />

es um die Frage, wie Investoren denken.<br />

Deutlich wurde: Damit Unternehmen auch<br />

künftig wettbewerbsfähig bleiben, brauchen<br />

sie Kapital. Allerdings sind in den verschiedenen<br />

Lebensphasen eines Unternehmens unterschiedliche<br />

Investorengruppen von Bedeutung.<br />

Insbesondere in der Seed-Phase – also<br />

in der Startphase kurz nach der Gründung –<br />

besteht in Deutschland noch Aufholbedarf.<br />

Hier gilt es, weitere Finanzierungsquellen<br />

zu aktivieren, etwa die Kapitalsammelstellen<br />

wie Kreditwirtschaft und Versicherungen<br />

oder Großunternehmen. Als Hemmnis kristallisierten<br />

sich die rechtlichen Rahmenbedingungen<br />

und die noch zu wenig ausgeprägte<br />

Tradition für Risikokapital in Deutschland<br />

heraus.<br />

Der IHK-Investorentag schlug eine Brücke<br />

zwischen kapitalsuchenden Unternehmen<br />

und Investoren – nicht zuletzt beim abschließenden<br />

Get-together.<br />

Dr. Ute Günther, Vorstand Business Angels Netzwerk Deutschland e.V., sprach beim IHK-Investorentag<br />

darüber, wie Investoren über Beteiligungen an innovativen Start-ups in der Frühphase entscheiden.<br />

Der Vortrag von Dr. Ute Günther und einige<br />

hilfreiche Links zum Thema Investitionen<br />

und Finanzen stehen im Internet als Download<br />

bereit unter<br />

www.duesseldorf.ihk.de<br />

Dokumenten-Nummer 3673972<br />

Faire Ausnahme<br />

Elektronische Einkommensteuererklärung<br />

nicht zwingend.<br />

Ein Steuerpflichtiger, der als Gewerbetreibender<br />

oder Selbständiger Gewinneinkünfte<br />

erzielt, ist verpflichtet, seine Einkommensteuererklärung<br />

in elektronischer Form beim Finanzamt<br />

einzureichen.<br />

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden:<br />

Einem selbständigen Zeitungszusteller<br />

mit jährlichen Einnahmen von gerade<br />

einmal 6.000 Euro ist es wirtschaftlich nicht<br />

zumutbar, zur Einkommensteuererklärung<br />

in elektronischer Form die notwendige Hardund<br />

Software anzuschaffen. In diesem Fall<br />

muss das Finanzamt die herkömmlichen Formulare<br />

in Papierform akzeptieren.<br />

(Quelle: Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 12.<br />

Oktober 2016, Az. 2 K 2352/15, EFG 2017, 40)<br />

Nicht närrisch<br />

Besteuerung der Maskenballerlöse.<br />

Ein Kostümfest eines gemeinnützigen Karnevalsvereins<br />

mit dem Satzungszweck „Förderung<br />

des Karnevals in seinem historischen<br />

Sinne“ in der Karnevalswoche („Nacht der<br />

Nächte“) stellt laut Bundesfinanzhof steuerrechtlich<br />

keinen Zweckbetrieb dar. Ein solcher<br />

Maskenball wird – so die Begründung – nicht<br />

durch Elemente des Karnevals in seiner traditionellen<br />

Form gekennzeichnet. Die Einkünfte<br />

aus der Veranstaltung unterliegen daher der<br />

Körperschaftsteuer und die Umsätze dem Umsatzsteuerregelsatz.<br />

(Quelle: Urteil des BFH vom 30. November<br />

2016, Az. V R 53/15, BB 2017, 341)<br />

Unter besonderen Umständen<br />

Vermietung eines Einkaufszentrums kein<br />

Gewerbebetrieb.<br />

Die Vermietung eines Einkaufszentrums durch<br />

eine Kommanditgesellschaft (KG) ist nicht deshalb<br />

als Gewerbebetrieb anzusehen, weil der<br />

Vermieter zugleich die für ein Einkaufszentrum<br />

üblichen Infrastruktureinrichtungen bereitstellt<br />

oder sich um verkaufsfördernde Werbe-<br />

FOTO: WIL<br />

FR RI ED MEYER<br />

IHK magazin 04.2017<br />

www.duesseldorf.ihk.de

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