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maßnahmen für das Mietobjekt kümmert. Eine<br />

gewerbliche Vermietungstätigkeit ist für den<br />

Bundesfinanzhof erst dann anzunehmen, wenn<br />

im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten,<br />

die die Tätigkeit als Ganzes als gewerbliche Betätigung<br />

erscheinen lassen. Dies war hier nicht<br />

der Fall. Die KG musste danach keine Gewerbesteuer<br />

zahlen. Die Erträge aus der Vermögensverwaltung<br />

mussten folglich als Einnahmen aus<br />

Vermietung und Verpachtung versteuert werden.<br />

(Quelle: Urteil des BFH vom 14. Juli 2016, Az.<br />

IV R 34/13, NZM 2017, 85)<br />

Zu günstig<br />

Vermietung eines Einfamilienhauses.<br />

Vermietet ein Unternehmen ein Einfamilienhaus<br />

zu einem nicht kostendeckenden Mietzins<br />

an seinen Gesellschafter-Geschäftsführer, liegt<br />

in Höhe der Differenz zur marktüblichen Miete<br />

eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. In<br />

diesem Fall ist davon auszugehen, dass ein ordentlicher<br />

und gewissenhafter Geschäftsmann<br />

einen solchen Mietvertrag nicht mit einem<br />

außenstehenden Dritten abgeschlossen hätte<br />

(sogenannter Fremdvergleich).<br />

(Quelle: Urteil des BFH vom 27. Juli 2016, Az.<br />

I R 8/15, DStRE 2016, 1469)<br />

Schuldnerberatung<br />

IHK bietet Sprechtage an<br />

Recht<br />

Alles für die Katz<br />

Unbefugte Einberufung einer Gesellschafterversammlung.<br />

Nach dem Aktiengesetz (§ 121 Abs. 2 AktG)<br />

wird die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft<br />

(AG) durch den Vorstand einberufen,<br />

der darüber mit einfacher Mehrheit beschließt.<br />

Dabei gelten Personen, die in das Handelsregister<br />

als Vorstand eingetragen sind, als befugt.<br />

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Diese<br />

aktienrechtliche Regelung ist auf die Einberufungsbefugnis<br />

des Geschäftsführers einer<br />

GmbH nicht entsprechend anwendbar. Grund<br />

sind die unterschiedlichen Interessenlagen sowie<br />

die unterschiedlichen rechtlichen und tatsächlichen<br />

Verhältnisse der AG einerseits und<br />

der GmbH andererseits. Ruft ein unbefugter<br />

Geschäftsführer eine Gesellschafterversammlung<br />

ein, sind die dort gefassten Beschlüsse<br />

nichtig.<br />

(Urteil des BGH vom 8. November 2016, II<br />

ZR 304/15, BB 2017, 207)<br />

Netter Versuch<br />

Kein erlaubnisfreier „Probebetrieb“.<br />

Eine Gaststätte darf ohne Erlaubnis der zuständigen<br />

Behörde auch nicht im „Probebetrieb“<br />

eröffnet und fortgeführt werden. Die Bezeichnung<br />

als „Probebetrieb“ durch den Betreiber<br />

ist irrelevant. Eine solche Kategorie ist im Gaststättengesetz<br />

nicht vorgesehen.<br />

(Beschluss des VG Berlin vom 31. Januar<br />

2017, 4 L 1113.16, Pressemitteilung des VG<br />

Berlin)<br />

Klare Power<br />

Angaben zur Energieeffizienz von Haushaltselektrogeräten<br />

zwingend.<br />

Seit 2010 müssen Einzelhändler gemäß<br />

EU-Verordnung bei der Werbung für Haushaltsgeschirrspüler,<br />

Haushaltskühlgeräte und<br />

Haushaltswaschmaschinen den Energieverbrauch<br />

angeben. Die entsprechenden Vorschriften<br />

sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs<br />

Marktverhaltensregelungen (i.S.v.<br />

§ 3a UWG), die dem Schutz der Verbraucher<br />

dienen. Fehlen die vorgeschriebenen Angaben<br />

in einem Verkaufsprospekt oder – wie hier –<br />

auf der Internetseite des Händlers, rechtfertigt<br />

dies einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch.<br />

(Urteil des BGH vom 5. Dezember 2016, I ZR<br />

221/15, GRURPrax 2017, 82)<br />

Für in Not geratene kleine und mittelständische<br />

Unternehmen bietet die IHK Düsseldorf<br />

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bis 13 Uhr. Telefonische Anmeldung ist erforderlich<br />

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Ansprechpartner bei Fragen rund um die<br />

Themen Finanzen und Steuern ist bei der IHK<br />

Düsseldorf<br />

Martin van Treeck<br />

Telefon 0211 3557-256<br />

Telefax 0211 3557-398<br />

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IHK magazin 04.2017

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