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Top100 Kufstein_2017

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top 100 KUFSTEIN | interview<br />

Fachliche Augenhöhe<br />

Rechtsanwalt. Herbert Schöpf ist Experte für Vergaberecht. Er führt aus,<br />

was das Bestbieterprinzip leisten kann und worauf es bei der Ausschreibung<br />

ankommt. Die Raumordnung sieht er in Gemeindehänden gut aufgehoben.<br />

ECHO: Sie sind einer der führenden<br />

Vergaberechtsexperten in Tirol.<br />

Ab welchen Schwellenwerten ist eine<br />

Ausschreibung notwendig, wann<br />

muss international ausgeschrieben<br />

werden?<br />

Herbert Schöpf: Bei der Berechnung<br />

von Schwellenwerten<br />

ist primär zwischen öffentlichen<br />

Ausschreibungen im sogenannten<br />

„klassischen Bereich“ und im „Sektorenbereich“<br />

– Beschaffung in den<br />

Bereichen Verkehr, Energie, Wasser<br />

und Post – zu unterscheiden. Die<br />

EU-Kommission hat im klassischen<br />

Bereich die Schwellenwerte für Bauaufträge<br />

und Baukonzessionsverträge<br />

mit 5.225.000 Euro und für<br />

Liefer- und Dienstleistungsaufträge<br />

mit 209.000 Euro festgelegt. Diese<br />

Schwellenwerte gelten bis Ende<br />

<strong>2017</strong> und sind Ausschreibungen,<br />

die über diesen Schwellenwerten<br />

liegen, europaweit bekannt zu machen.<br />

ECHO: Mit der Vergaberechtsnovelle<br />

wird das Bestbieterprinzip etabliert.<br />

Was kann dieses gegenüber<br />

dem Billigstbieterprinzip leisten?<br />

Schöpf: Beim Billigstbieterprinzip<br />

ist das einzige Zuschlagskriterium<br />

für die Wahl des Angebots<br />

der niedrigste Preis. Beim Bestbieterprinzip<br />

erhält das technisch und<br />

wirtschaftlich günstigste Angebot<br />

den Zuschlag. Vor allem bei öffentlichen<br />

Bauausschreiben treten<br />

bei Billigstbieterausschreibungen<br />

häufig Missstände wie Scheinfirmen,<br />

Lohn- und Sozialdumping,<br />

Kettenbeauftragungen und ein oft<br />

ruinöser Preiskampf auf. In den<br />

Gesetzesmaterialien werden als<br />

Zuschlagskriterien für das Bestbieterprinzip<br />

neben dem Preis exemplarisch<br />

aufgezählt: Qualität,<br />

technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit,<br />

Umwelteigenschaften,<br />

Betriebskosten, Rentabilität, Kundendienst<br />

und technische Hilfe,<br />

Lieferzeitpunkt und Lieferungsbzw.<br />

Ausführungsfrist. Bei Bestbieterausschreibungen<br />

können auch<br />

umwelt- und sozialpolitische Belange<br />

– sogenannte vergabefremde<br />

Zuschlagskriterien – berücksichtigt<br />

werden. Durch ökologische Zuschlagskriterien<br />

soll dem im Vergaberecht<br />

allgemein verankerten<br />

Grundsatz der Umweltgerechtheit<br />

der Leistung Rechnung getragen<br />

werden. Durch sozialpolitische Zuschlagskriterien<br />

soll insbesondere<br />

auf die Beschäftigung von Frauen,<br />

von Personen im Ausbildungsverhältnis,<br />

von Langzeitarbeitslosen,<br />

von Behinderten und älteren Arbeitnehmern<br />

Bedacht genommen<br />

werden.<br />

Fotos: Kröll<br />

80 ECHO TOP 100 UNTERNEHMEN IM BEZIRK KUFSTEIN <strong>2017</strong>

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