Taxi Times DACH - Januar 2018
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
GEWERBEPOLITIK<br />
Partner des Thüringer <strong>Taxi</strong>gewerbes<br />
präsentierten ihre Produkte.<br />
beschäftigt der LTV drei hauptamtliche Mitarbeiter<br />
mit Martin Kammer als Hauptgeschäftsführer<br />
an der Spitze. Dieser vertritt<br />
die Unternehmerinteressen innerhalb des<br />
Bundesverbands BZP durch die Mitwirkung<br />
in mehreren Ausschüssen, gegenüber der<br />
Landespolitik und gegenüber den Krankenkassen.<br />
Kammer konnte mehrere ungerechtfertigte<br />
Rechnungskürzungen der<br />
Krankenkassen für die Mitglieder positiv<br />
klären.<br />
Der Verband wehrt sich auch gegenüber<br />
Krankenkassen, die trotz bestehender<br />
Rahmenverträge Fahrten per Internet<br />
ausschreiben. In persönlichen Gesprächen<br />
konnten Kassen wie die BKK advita überzeugt<br />
werden, den Rahmenvertrag wieder<br />
einzuhalten. Kammer berichtete von<br />
schriftlichen Bestätigungen der IKK classic<br />
und der Barmer GEK, dass der Versicherte<br />
nach wie vor ein Personenbeförderungsunternehmen<br />
seiner Wahl mit den Fahrten<br />
beauftragen dürfe und solche Fahrten<br />
nicht ausgeschrieben werden. Kritik äußerte<br />
der Vorstand am Abrechnungsdienstleister<br />
DMRZ. Aufgrund der dort geschaffenen<br />
Plattform zur Ausschreibung von Krankenfahrten<br />
distanziere man sich als LTV vom<br />
DMRZ und fordere die Mitglieder auf, sich<br />
nicht an solchen Ausschreibungen mit<br />
Angeboten zu beteiligen. „Partnerschaftliches<br />
Verhalten sieht anders aus“, erklärte<br />
Schwuchow.<br />
DAIMLERS START-UP-FAIBLE<br />
Als weiteres Beispiel für „vermeintliche<br />
Unterstützer, aus denen Konkurrenten werden“,<br />
nannte Schwuchow Mercedes-Benz.<br />
Die Daimler AG beteilige sich immer mehr<br />
an den Start-ups und Dienstleistern aus den<br />
Bereichen Mobilität und Personenbeförderung<br />
und mache somit der eigenen Kundschaft,<br />
den <strong>Taxi</strong>unternehmern, Konkurrenz.<br />
In Anbetracht der kollektiven Probleme<br />
warnte der Vorstand vor den Vermittlungsanbietern<br />
Uber und mytaxi und<br />
deren Lobby-Bestrebungen, Änderungen<br />
beim PBefG zu erreichen. Dem müsse man<br />
einheitlich entgegentreten. „Das Klein-<br />
Klein der Unternehmer in einer Region<br />
und die Unvereinbarkeit können wir uns<br />
nicht mehr leisten“, sagte Schwuchow und<br />
richtete einen flammenden Appell an die<br />
<strong>Taxi</strong>- und Mietwagenbetriebe: „Wir müssen<br />
jetzt gemeinsam dafür kämpfen, dass<br />
der bestehende Ordnungsrahmen nicht<br />
zerstört und der Markt mit neuen Unternehmen<br />
überrannt wird. Die Entwicklung<br />
am Markt geht alle etwas an, ob man nun<br />
noch zwei oder 20 Jahre zu arbeiten hat.<br />
Die Veränderungen werden schneller<br />
kommen, als es einem lieb ist, ein ,Weiter<br />
so‘ wird es deshalb nicht geben. Wer seinen<br />
Nachfolgern und jüngeren Kollegen<br />
ein anständiges und funktionierendes<br />
<strong>Taxi</strong>- und Mietwagengewerbe hinterlassen<br />
möchte, muss sich für neue Dinge öffnen<br />
und über den Tellerrand hinwegschauen.<br />
Dabei müssen wir zusammenstehen und<br />
persönliche Animositäten aus dem Weg<br />
räumen. Nur gemeinsam können wir<br />
etwas erreichen!“ <br />
jh<br />
SIEBEN PROZENT UMSATZ-<br />
STEUER BEI MIETWAGEN<br />
Ein Schreiben des Bundesministeriums<br />
der Finanzen (BMF) vom<br />
2. Juni 2016 erweckt den Eindruck,<br />
dass Mietwagenunternehmer jede<br />
Krankenfahrt automatisch mit sieben<br />
Prozent Umsatzsteuer abrechnen<br />
dürfen.<br />
Auf Nachfrage des LTV bei der Landesfinanzdirektion<br />
Thüringen wurde<br />
von dort bestätigt, dass der ermäßigte<br />
Umsatzsteuersatz für Mietwagen<br />
bei Krankenfahrten nur unter<br />
bestimmten Voraussetzungen gelte.<br />
Erstens darf die Fahrt nur maximal<br />
50 Kilometer betragen, zweitens<br />
müssen die Rahmen- oder Einzelverträge<br />
die gleichen Vergütungen<br />
für den Verkehr mit <strong>Taxi</strong>s und den<br />
Verkehr mit Mietwagen vorsehen.<br />
Wenn innerhalb eines Rahmenvertrags<br />
die Entgelte für <strong>Taxi</strong>s und für<br />
Mietwagen unterschiedlich ausfallen,<br />
müssen Mietwagenunternehmer<br />
einen 19-prozentigen Umsatzsteuersatz<br />
ausweisen.<br />
AOK BLEIBT BEI 19 %<br />
Für Thüringen bedeutet das, dass<br />
Krankenfahrten im Rahmen der AOK-<br />
Plus-Vereinbarungen und für die DAK<br />
mit 19 Prozent Umsatzsteuer abgerechnet<br />
werden müssen, während<br />
jede Mietwagenfahrt bis 50 Kilometer,<br />
die zu Konditionen des vdeK & Co<br />
Rahmenvertrags durchgeführt wird,<br />
mit sieben Prozent Umsatzsteuer<br />
ausgewiesen werden muss, da der<br />
dortige Rahmenvertrag zwischen<br />
vdeK & Co und dem LTV e. V.<br />
gleiche Vergütungen für <strong>Taxi</strong>s und<br />
Mietwagen vorsieht. Gleiches gelte<br />
auch für Rollifahrten.<br />
Der neue EKO-Umbau zum<br />
Rollstuhlbeförderungsfahrzeug<br />
Effizient<br />
Kostengünstig<br />
Original<br />
TAXI DEZEMBER 2017 / JANUAR <strong>2018</strong><br />
im Doorgrund 13<br />
D-26160 Bad Zwischenahn<br />
fon +49 4403 58902<br />
fax +49 4403 58903<br />
info@reha-automobile.de<br />
www.reha-automobile.de