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Taxi Times DACH - Januar 2018

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GEWERBEPOLITIK<br />

Partner des Thüringer <strong>Taxi</strong>gewerbes<br />

präsentierten ihre Produkte.<br />

beschäftigt der LTV drei hauptamtliche Mitarbeiter<br />

mit Martin Kammer als Hauptgeschäftsführer<br />

an der Spitze. Dieser vertritt<br />

die Unternehmerinteressen innerhalb des<br />

Bundesverbands BZP durch die Mitwirkung<br />

in mehreren Ausschüssen, gegenüber der<br />

Landespolitik und gegenüber den Krankenkassen.<br />

Kammer konnte mehrere ungerechtfertigte<br />

Rechnungskürzungen der<br />

Krankenkassen für die Mitglieder positiv<br />

klären.<br />

Der Verband wehrt sich auch gegenüber<br />

Krankenkassen, die trotz bestehender<br />

Rahmenverträge Fahrten per Internet<br />

ausschreiben. In persönlichen Gesprächen<br />

konnten Kassen wie die BKK advita überzeugt<br />

werden, den Rahmenvertrag wieder<br />

einzuhalten. Kammer berichtete von<br />

schriftlichen Bestätigungen der IKK classic<br />

und der Barmer GEK, dass der Versicherte<br />

nach wie vor ein Personenbeförderungsunternehmen<br />

seiner Wahl mit den Fahrten<br />

beauftragen dürfe und solche Fahrten<br />

nicht ausgeschrieben werden. Kritik äußerte<br />

der Vorstand am Abrechnungsdienstleister<br />

DMRZ. Aufgrund der dort geschaffenen<br />

Plattform zur Ausschreibung von Krankenfahrten<br />

distanziere man sich als LTV vom<br />

DMRZ und fordere die Mitglieder auf, sich<br />

nicht an solchen Ausschreibungen mit<br />

Angeboten zu beteiligen. „Partnerschaftliches<br />

Verhalten sieht anders aus“, erklärte<br />

Schwuchow.<br />

DAIMLERS START-UP-FAIBLE<br />

Als weiteres Beispiel für „vermeintliche<br />

Unterstützer, aus denen Konkurrenten werden“,<br />

nannte Schwuchow Mercedes-Benz.<br />

Die Daimler AG beteilige sich immer mehr<br />

an den Start-ups und Dienstleistern aus den<br />

Bereichen Mobilität und Personenbeförderung<br />

und mache somit der eigenen Kundschaft,<br />

den <strong>Taxi</strong>unternehmern, Konkurrenz.<br />

In Anbetracht der kollektiven Probleme<br />

warnte der Vorstand vor den Vermittlungsanbietern<br />

Uber und mytaxi und<br />

deren Lobby-Bestrebungen, Änderungen<br />

beim PBefG zu erreichen. Dem müsse man<br />

einheitlich entgegentreten. „Das Klein-<br />

Klein der Unternehmer in einer Region<br />

und die Unvereinbarkeit können wir uns<br />

nicht mehr leisten“, sagte Schwuchow und<br />

richtete einen flammenden Appell an die<br />

<strong>Taxi</strong>- und Mietwagenbetriebe: „Wir müssen<br />

jetzt gemeinsam dafür kämpfen, dass<br />

der bestehende Ordnungsrahmen nicht<br />

zerstört und der Markt mit neuen Unternehmen<br />

überrannt wird. Die Entwicklung<br />

am Markt geht alle etwas an, ob man nun<br />

noch zwei oder 20 Jahre zu arbeiten hat.<br />

Die Veränderungen werden schneller<br />

kommen, als es einem lieb ist, ein ,Weiter<br />

so‘ wird es deshalb nicht geben. Wer seinen<br />

Nachfolgern und jüngeren Kollegen<br />

ein anständiges und funktionierendes<br />

<strong>Taxi</strong>- und Mietwagengewerbe hinterlassen<br />

möchte, muss sich für neue Dinge öffnen<br />

und über den Tellerrand hinwegschauen.<br />

Dabei müssen wir zusammenstehen und<br />

persönliche Animositäten aus dem Weg<br />

räumen. Nur gemeinsam können wir<br />

etwas erreichen!“ <br />

jh<br />

SIEBEN PROZENT UMSATZ-<br />

STEUER BEI MIETWAGEN<br />

Ein Schreiben des Bundesministeriums<br />

der Finanzen (BMF) vom<br />

2. Juni 2016 erweckt den Eindruck,<br />

dass Mietwagenunternehmer jede<br />

Krankenfahrt automatisch mit sieben<br />

Prozent Umsatzsteuer abrechnen<br />

dürfen.<br />

Auf Nachfrage des LTV bei der Landesfinanzdirektion<br />

Thüringen wurde<br />

von dort bestätigt, dass der ermäßigte<br />

Umsatzsteuersatz für Mietwagen<br />

bei Krankenfahrten nur unter<br />

bestimmten Voraussetzungen gelte.<br />

Erstens darf die Fahrt nur maximal<br />

50 Kilometer betragen, zweitens<br />

müssen die Rahmen- oder Einzelverträge<br />

die gleichen Vergütungen<br />

für den Verkehr mit <strong>Taxi</strong>s und den<br />

Verkehr mit Mietwagen vorsehen.<br />

Wenn innerhalb eines Rahmenvertrags<br />

die Entgelte für <strong>Taxi</strong>s und für<br />

Mietwagen unterschiedlich ausfallen,<br />

müssen Mietwagenunternehmer<br />

einen 19-prozentigen Umsatzsteuersatz<br />

ausweisen.<br />

AOK BLEIBT BEI 19 %<br />

Für Thüringen bedeutet das, dass<br />

Krankenfahrten im Rahmen der AOK-<br />

Plus-Vereinbarungen und für die DAK<br />

mit 19 Prozent Umsatzsteuer abgerechnet<br />

werden müssen, während<br />

jede Mietwagenfahrt bis 50 Kilometer,<br />

die zu Konditionen des vdeK & Co<br />

Rahmenvertrags durchgeführt wird,<br />

mit sieben Prozent Umsatzsteuer<br />

ausgewiesen werden muss, da der<br />

dortige Rahmenvertrag zwischen<br />

vdeK & Co und dem LTV e. V.<br />

gleiche Vergütungen für <strong>Taxi</strong>s und<br />

Mietwagen vorsieht. Gleiches gelte<br />

auch für Rollifahrten.<br />

Der neue EKO-Umbau zum<br />

Rollstuhlbeförderungsfahrzeug<br />

Effizient<br />

Kostengünstig<br />

Original<br />

TAXI DEZEMBER 2017 / JANUAR <strong>2018</strong><br />

im Doorgrund 13<br />

D-26160 Bad Zwischenahn<br />

fon +49 4403 58902<br />

fax +49 4403 58903<br />

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