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Taxi Times DACH - Januar 2018

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GASTKOMMENTAR<br />

JAAA NEIN<br />

ALLES EINE UNENDLICHE<br />

GESCHICHTE, ODER WAS?<br />

Eine Stadt in Rheinland-Pfalz verwirrt mit höchst unterschiedlichen<br />

Ankündigungen das dortige <strong>Taxi</strong>gewerbe.<br />

FOTOS: Fotolia/ pathdoc, <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

Ludwigshafen am Rhein ist eine Industriestadt<br />

mit Rheinblick, großem Chemiewerk<br />

und rühriger Verwaltung<br />

im Bereich des Personenbeförderungsrechts.<br />

Jahrelang wurden dort Prozesse und<br />

Gerichtsverfahren über zusätzliche <strong>Taxi</strong>genehmigungen<br />

geführt, Gutachten beauftragt<br />

und zuletzt sogar strenge Plausibilitätsprüfungen<br />

und die Durchsetzung insika-abhängiger<br />

Taxameterlösungen angekündigt. Streit<br />

und Diskussionen mit dem Gewerbe sind<br />

sozusagen dort Programm.<br />

Dabei erschien Ludwigshafen, von außen<br />

aus der Sichtweise eines <strong>Taxi</strong>unternehmers<br />

betrachtet, als zumindest paradiesähnlicher<br />

<strong>Taxi</strong>standort: Umsatzvolumina weit über<br />

Bundesdurchschnitt, völlig plausible Datenangaben<br />

durch die Unternehmen im Verfahren<br />

der Datenerhebung, aber auch eine gute<br />

Auslastung der Betriebe, die ein Auskommen<br />

erlaubt, das in weiten Teilen der Republik<br />

seinesgleichen suchte.<br />

Nun aber soll alles anders werden: Riet das<br />

Gutachterunternehmen noch im Dezember<br />

2016 von der Freigabe der höchstzulässigen<br />

Genehmigungsanzahl von 81 Konzessionen<br />

ab, so ist nun der Paradigmenwechsel seitens<br />

der Behörde vollzogen worden.<br />

Just jene Verwaltung, die noch im Dezember<br />

2016 für den Erhalt der Höchstanzahl<br />

an <strong>Taxi</strong>s i. S. v. § 13 Abs. 4 PBefG vor dem<br />

Oberverwaltungsgericht heftig stritt, geht<br />

nun „zurück auf Los“ und verkündet stolz,<br />

es nunmehr nach dem „Hamburger Modell“<br />

versuchen zu wollen. Die Begründung hierzu<br />

klingt geradezu bestechend simpel, schließlich<br />

diskutiere man ja Gesetzesänderungen,<br />

die den strengen Ordnungsrahmen des<br />

PBefG aufheben sollen. Der Protest der örtlichen<br />

<strong>Taxi</strong>betriebe gegen diese Vorgehensweise<br />

war noch nicht verhallt, da gab es die<br />

nächste Kehrtwende: Zwar werde das Gutachter-Unternehmen<br />

künftig, sozusagen als<br />

Verwaltungshelfer, im Rahmen der Verlängerung<br />

oder Erneuerung der Genehmigung<br />

die Plausibilität prüfen, eine Freigabe der<br />

Konzessionen insgesamt wolle man jedoch<br />

nicht in Aussicht stellen.<br />

UMKEHR VON DER KEHRTWENDE<br />

Also wieder eine Kehrtwende, oder wie?<br />

Genau zwei Wochen später – anlässlich eines<br />

weiteren Rechtsstreits der Verwaltungsbehörde<br />

– die erneute Umkehr: Auf die Frage<br />

des Gerichts, ob künftig an einer Begrenzung<br />

der Höchstanzahl festgehalten werde oder<br />

nicht, wurde seitens der städtischen Rechtsvertreterin<br />

die Freigabe der Höchstanzahl<br />

der Konzessionen mitgeteilt. In öffentlicher<br />

Verhandlung vor dem zuständigen Verwaltungsgericht<br />

Neustadt (Az.: 3 K 307/16).<br />

Warum veröffentlicht dann aber zwei<br />

Tage später die Stadtverwaltung eine Pressemitteilung,<br />

die gerade diesen Umstand<br />

negierte? Dass man da leicht den Überblick<br />

verlieren kann, ist mehr als verständlich.<br />

Dass <strong>Taxi</strong>unternehmen sich zu Recht über<br />

solcherlei Vorgehen empören, ist ebenfalls<br />

mehr als verständlich, und ob dies Rechtsfrieden<br />

schafft, mehr als fraglich. Unternehmen<br />

brauchen vor allem verlässliche<br />

Bedingungen. Um Planungssicherheit zu<br />

erlangen, ihre Disposition in finanzieller Hinsicht<br />

vorherzusehen und ihren Mitarbeitern<br />

verlässlicher Arbeitgeber zu sein. Auch um<br />

plausible Betriebsergebnisse zu produzieren<br />

und vor allem, um den gesetzlichen Auftrag<br />

als Ergänzung zum ÖPNV zu erfüllen.<br />

Da ist der Versuch als Methode grundsätzlich<br />

unangebracht, ständiges Hin und<br />

Her fehl am Platz und ein Spekulieren über<br />

eine geänderte Gesetzeslage in der Zukunft<br />

falsch. Verlässliches Verwaltungshandeln<br />

setzt die Umsetzung geltender Vorschriften<br />

voraus, nicht aber einen vorauseilenden<br />

Gehorsam.<br />

Ansonsten wird die „Prozessgeschichte“<br />

in Ludwigshafen tatsächlich zur unendlichen<br />

Geschichte. <br />

au<br />

Axel Ulmer ist ausgebildeter Volljurist mit Schwerpunkt<br />

Verwaltungsrecht/PBefG und fungiert als<br />

Unternehmensberater für die Ulmer Consulting<br />

UG in Kaiserslautern.<br />

TAXI DEZEMBER 2017 / JANUAR <strong>2018</strong><br />

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