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Taxi Times DACH - Januar 2018

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GEWERBEPOLITIK<br />

tete Ausschuss-Mitglied Kammer seinen<br />

Thüringer Unternehmern.<br />

Gemeinsam wurde dann ein Statement zu<br />

Papier gebracht, das vom BZP an das Bundesverkehrsministerium<br />

und von den Ausschussmitgliedern<br />

über deren<br />

Landesverbände an die jeweiligen Verkehrsminister<br />

der einzelnen Länder geschickt<br />

wurde. Das Ziel war, eine Annahme dieses<br />

Vorschlags zu verhindern.<br />

Kammer berichtete in diesem Zusammenhang<br />

von einem persönlichen Gespräch, das<br />

er und Schwuchow einen Tag nach der BZP-<br />

Ausschusssitzung mit Herrn Irmer, dem<br />

Abteilungsleiter Straßenverkehr des Thüringischen<br />

Verkehrsministeriums, geführt<br />

hatte. Dieser nahm für sein Bundesland an<br />

der Abteilungsleiterkonferenz Mitte Oktober<br />

teil, bei der die Beschlussvorlage zur<br />

Abstimmung anstand.<br />

Irmer konnte von der Brisanz einzelner<br />

Punkte überzeugt werden. „Er versprach,<br />

diese Vorlage nicht mitzutragen und dagegen<br />

zu stimmen“, berichtete Kammer. „Er<br />

wollte auch unsere Bedenken und Argumente<br />

vortragen, sodass sie damit automatisch<br />

protokolliert werden.<br />

Eine ähnlich erfolgreiche Überzeugungsarbeit<br />

konnten auch die <strong>Taxi</strong>-Landesverbände<br />

Bayern, Hessen, Niedersachsen, Hamburg<br />

und andere leisten, sodass das Ziel erreicht<br />

werden konnte. Die Vorschläge aus der<br />

Arbeitsgruppe Öffentlicher Personenverkehr<br />

(ÖPV) zur „Modernisierung des Personenrechts“<br />

wurden mehrheitlich zurückgewiesen.<br />

Wären sie angenommen worden, wären<br />

sie der Verkehrsministerkonferenz am<br />

10. November als Beschlussvorlage vorgelegt<br />

und wahrscheinlich auch durchgewinkt<br />

worden. So aber lautet die Empfehlung lediglich,<br />

sie „zur Kenntnis zu nehmen“.<br />

„Das war ein Erfolg des ganzen Bundesverbands<br />

und ein 100-prozentiger Erfolg für<br />

uns in Thüringen“, verkündete ein sichtlich<br />

stolzer Martin Kammer gegenüber seinen<br />

Mitgliedern. <br />

jh<br />

Martin Kammer, Hauptgeschäftsführer im LTV<br />

OHNE RÜCKKEHRPFLICHT KEINE KASSENVEREINBARUNGEN<br />

Wenig überraschend stand auch die<br />

Abschaffung der Rückkehrpflicht für<br />

Mietwagen in der Beschlussvorlage der<br />

Arbeitsgruppe Öffentlicher Personenverkehr<br />

(ÖPV) zur „Modernisierung des<br />

Personenrechts“. LTV-Geschäftsführer<br />

Martin Kammer hatte hier schlagkräftige<br />

Argumente, warum das für beide<br />

Verkehrsarten schlecht wäre. „Viele<br />

Mietwagenunternehmer mögen da jetzt<br />

sagen, dass das doch gut sei“, mahnte<br />

Kammer. „Sie vergessen bloß eins: Das<br />

<strong>Taxi</strong> gibt den Preis vor, sowohl bei den<br />

Krankenkassen als auch beim Gelegenheitsverkehr.<br />

Gibt’s das <strong>Taxi</strong> nicht mehr –<br />

und das wäre die Folge davon –, würden<br />

Mietwagenunternehmen praktisch<br />

ihre Benchmark verlieren. Und wir als<br />

Landesverband würden viele Rahmenverträge<br />

verlieren. Lasst die Rückkehrpflicht<br />

also weiter bestehen.“<br />

Kammer erinnerte auch an die Jahre vor<br />

1968, als es im PBefG noch keine Regelung<br />

zur Rückkehrpflicht gab. Damals<br />

hätten sich viele Mietwagen-Zentralen<br />

gebildet, die per Funk Fahrzeuge vermittelt<br />

haben und nicht zur Rückkehr an<br />

den Betriebssitz gezwungen waren. „Die<br />

haben dem <strong>Taxi</strong>gewerbe so geschadet,<br />

dass die Bundesregierung 1968<br />

beschlossen hat, die Rückkehrpflicht<br />

ins PBefG aufzunehmen. Damit war das<br />

<strong>Taxi</strong>gewerbe wieder gesichert. Jetzt<br />

versuchen sie gerade wieder genau das<br />

Gleiche und das wird auch wieder die<br />

gleichen Auswirkungen haben.“<br />

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