Taxi Times DACH - Januar 2018
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GEWERBEPOLITIK<br />
tete Ausschuss-Mitglied Kammer seinen<br />
Thüringer Unternehmern.<br />
Gemeinsam wurde dann ein Statement zu<br />
Papier gebracht, das vom BZP an das Bundesverkehrsministerium<br />
und von den Ausschussmitgliedern<br />
über deren<br />
Landesverbände an die jeweiligen Verkehrsminister<br />
der einzelnen Länder geschickt<br />
wurde. Das Ziel war, eine Annahme dieses<br />
Vorschlags zu verhindern.<br />
Kammer berichtete in diesem Zusammenhang<br />
von einem persönlichen Gespräch, das<br />
er und Schwuchow einen Tag nach der BZP-<br />
Ausschusssitzung mit Herrn Irmer, dem<br />
Abteilungsleiter Straßenverkehr des Thüringischen<br />
Verkehrsministeriums, geführt<br />
hatte. Dieser nahm für sein Bundesland an<br />
der Abteilungsleiterkonferenz Mitte Oktober<br />
teil, bei der die Beschlussvorlage zur<br />
Abstimmung anstand.<br />
Irmer konnte von der Brisanz einzelner<br />
Punkte überzeugt werden. „Er versprach,<br />
diese Vorlage nicht mitzutragen und dagegen<br />
zu stimmen“, berichtete Kammer. „Er<br />
wollte auch unsere Bedenken und Argumente<br />
vortragen, sodass sie damit automatisch<br />
protokolliert werden.<br />
Eine ähnlich erfolgreiche Überzeugungsarbeit<br />
konnten auch die <strong>Taxi</strong>-Landesverbände<br />
Bayern, Hessen, Niedersachsen, Hamburg<br />
und andere leisten, sodass das Ziel erreicht<br />
werden konnte. Die Vorschläge aus der<br />
Arbeitsgruppe Öffentlicher Personenverkehr<br />
(ÖPV) zur „Modernisierung des Personenrechts“<br />
wurden mehrheitlich zurückgewiesen.<br />
Wären sie angenommen worden, wären<br />
sie der Verkehrsministerkonferenz am<br />
10. November als Beschlussvorlage vorgelegt<br />
und wahrscheinlich auch durchgewinkt<br />
worden. So aber lautet die Empfehlung lediglich,<br />
sie „zur Kenntnis zu nehmen“.<br />
„Das war ein Erfolg des ganzen Bundesverbands<br />
und ein 100-prozentiger Erfolg für<br />
uns in Thüringen“, verkündete ein sichtlich<br />
stolzer Martin Kammer gegenüber seinen<br />
Mitgliedern. <br />
jh<br />
Martin Kammer, Hauptgeschäftsführer im LTV<br />
OHNE RÜCKKEHRPFLICHT KEINE KASSENVEREINBARUNGEN<br />
Wenig überraschend stand auch die<br />
Abschaffung der Rückkehrpflicht für<br />
Mietwagen in der Beschlussvorlage der<br />
Arbeitsgruppe Öffentlicher Personenverkehr<br />
(ÖPV) zur „Modernisierung des<br />
Personenrechts“. LTV-Geschäftsführer<br />
Martin Kammer hatte hier schlagkräftige<br />
Argumente, warum das für beide<br />
Verkehrsarten schlecht wäre. „Viele<br />
Mietwagenunternehmer mögen da jetzt<br />
sagen, dass das doch gut sei“, mahnte<br />
Kammer. „Sie vergessen bloß eins: Das<br />
<strong>Taxi</strong> gibt den Preis vor, sowohl bei den<br />
Krankenkassen als auch beim Gelegenheitsverkehr.<br />
Gibt’s das <strong>Taxi</strong> nicht mehr –<br />
und das wäre die Folge davon –, würden<br />
Mietwagenunternehmen praktisch<br />
ihre Benchmark verlieren. Und wir als<br />
Landesverband würden viele Rahmenverträge<br />
verlieren. Lasst die Rückkehrpflicht<br />
also weiter bestehen.“<br />
Kammer erinnerte auch an die Jahre vor<br />
1968, als es im PBefG noch keine Regelung<br />
zur Rückkehrpflicht gab. Damals<br />
hätten sich viele Mietwagen-Zentralen<br />
gebildet, die per Funk Fahrzeuge vermittelt<br />
haben und nicht zur Rückkehr an<br />
den Betriebssitz gezwungen waren. „Die<br />
haben dem <strong>Taxi</strong>gewerbe so geschadet,<br />
dass die Bundesregierung 1968<br />
beschlossen hat, die Rückkehrpflicht<br />
ins PBefG aufzunehmen. Damit war das<br />
<strong>Taxi</strong>gewerbe wieder gesichert. Jetzt<br />
versuchen sie gerade wieder genau das<br />
Gleiche und das wird auch wieder die<br />
gleichen Auswirkungen haben.“<br />
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