Taxi Times DACH - Januar 2018
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ÖSTERREICH<br />
WIEN SIEGT<br />
IN ZWEITER INSTANZ<br />
Mietwagen, die Uber-Aufträge per App annehmen,<br />
verstoßen gegen die Rückkehrpflicht. Diese Auffassung<br />
wurde nun auch vom OLG Wien bestätigt.<br />
Im Mai wurden in zwei getrennten Verfahren<br />
gegen jeweils ein Mietwagenunternehmen<br />
Verfügungen erlassen, die ihnen eine<br />
weitere Nutzung der Uber-App untersagte,<br />
weil die Lenker damit gegen die in der Wiener<br />
<strong>Taxi</strong>ordnung verankerte Rückkehrpflicht<br />
(§ 36, Abs. 3) verstoßen würden. Mehrere<br />
Testfahrten hatten den wiederholten Nachweis<br />
erbracht, dass die verklagten Mietwagenfahrer<br />
zwischen zwei Fahrten nicht zum<br />
Betriebssitz zurückgekehrt waren, sondern<br />
stattdessen in einer Seitenstraße bis zum<br />
nächsten Fahrtauftrag gewartet hatten. Die<br />
Richter der ersten Instanz sahen darin einen<br />
Verstoß gegen die Rückkehrpflicht. Dem<br />
schlossen sich auch die Richter der nächsten<br />
Instanz an (Oberlandesgericht Wien) und<br />
lehnten einen von den Mietwagenunternehmen<br />
eingelegten Rekurs (Widerspruch) ab.<br />
In der Begründung wird explizit die kurzzeitige<br />
Übermittlung des Fahrtauftrags von<br />
der Uber-App an den Betriebssitz des Unternehmers<br />
als nicht ausreichend angesehen.<br />
Eine entsprechende Regelung des Dienstleistungsvertrags<br />
zwischen Uber und dem<br />
Mietwagenbetrieb sehe zwar den Eingang<br />
eines Beförderungsauftrags in den Betriebsräumen<br />
des Unternehmens vor (per E-Mail),<br />
jedoch wird der Auftrag sogleich an den Fahrer<br />
weitergeleitet, wenn der Unternehmer<br />
nicht postwendend widerspricht. Das Gericht<br />
sieht genau darin eine Umgehung des § 36<br />
Abs. 3 der Wiener <strong>Taxi</strong>-, Mietwagen – und<br />
Gästewagen-Betriebsordnung. Die Entscheidung<br />
zur Übernahme des Beförderungsauftrags<br />
werde letztendlich allein dem Fahrer<br />
überlassen, moniert das Gericht. Nur dem<br />
<strong>Taxi</strong>lenker könne jedoch der Beförderungsauftrag<br />
direkt erteilt werden, „und zwar am<br />
<strong>Taxi</strong>standplatz oder wenn er von Fahrgästen<br />
bei der Fahrt angehalten wird“.<br />
Das Urteil des OLG Wien (5R 119/17g)<br />
betrachtet einen ordentlichen Revisionsrekurs<br />
als nicht zulässig und ist damit rechtskräftig.<br />
<br />
jh<br />
Wissen schafft Vertrauen.<br />
PBefG<br />
konkreT<br />
Bokraft<br />
konkreT<br />
Thomas Grätz<br />
Das Personenbeförderungsgesetz<br />
erläutert für <strong>Taxi</strong>- und Mietwagenunternehmer<br />
Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG)<br />
extra für <strong>Taxi</strong>- und Mietwagenunternehmer!<br />
Diese Erläuterung gibt einen praxisnahen<br />
Gesamtüberblick über dieses wichtige Gesetz.<br />
Neben PBefG mit Erläuterungen beinhaltet<br />
das Werk die Texte der Freistellungsverordnung,<br />
Berufszugangs-Verordnung, BOKraft,<br />
Krankentransport-Richtlinie, zudem Antragsund<br />
Genehmigungsmuster und eine Muster-<br />
<strong>Taxi</strong>ordnung.<br />
Gerhard Hole<br />
Bokraft kommentar<br />
Betrieb von omnibus-, obus-, <strong>Taxi</strong>und<br />
Mietwagenunternehmen<br />
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1. Auflage 2016,<br />
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<strong>Taxi</strong>- und Mietwagenunternehmer müssen<br />
die Vorschriften der BOKraft befolgen.<br />
Der Kommentar dazu liefert Antworten<br />
auf alle Fragen, die im Zusammenhang<br />
mit dem Betrieb von Kraftfahrunternehmen<br />
im Personenverkehr entstehen.<br />
Für die aktuelle Auflage wurde die<br />
neuere Rechtsprechungt eingearbeitet<br />
und kommentiert.<br />
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