architektur Fachmagazin Ausgabe 2 2019
Architektur Fachmagazin - Heft 2 / 2019 - Februar März 2019 - Bauwirtschaft - Planer - Ingenieure - Architekten - Wissen - Bildung - Baukultur
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<strong>architektur</strong> FACHMAGAZIN<br />
126<br />
edv<br />
Büro-Software:<br />
Mieten oder kaufen?<br />
Software ist nicht nur Arbeitsmittel, sondern auch ein erheblicher Kostenfaktor,<br />
denn zum Softwarepreis kommen jährliche Wartungskosten hinzu. Welche Alternativen<br />
gibt es zum Softwarekauf?<br />
Text: Marian Behaneck<br />
Ist die Wahl der richtigen Software schon<br />
schwer genug, steht anschließend gleich<br />
die nächste Entscheidung an: Neukauf, Gebrauchtkauf,<br />
Miete, Mietkauf oder Leasing?<br />
Software muss man heute nicht unbedingt<br />
in Form einer CD besitzen. Mann kann sie<br />
auch für eine befristete Zeit mieten und genau<br />
dann nutzen und bezahlen, wenn man<br />
sie auch tatsächlich braucht. Cloudlösungen<br />
ermöglichen per Web-Browser sogar<br />
einen plattformunabhängigen, stationären<br />
oder mobilen Zugriff auf eine stets aktuelle<br />
Software, ohne sie kaufen, installieren und<br />
permanent aktualisieren zu müssen. Welche<br />
Alternativen gibt es und was sind die<br />
Vor- und Nachteile?<br />
Software-Miete als Kaufalternative<br />
Anwender von Mietsoftware können wahlweise<br />
einzelne Module, Programme oder<br />
ganze Softwarepakete über einen beliebigen<br />
Zeitraum ab einem Monat mieten.<br />
Unternehmen müssen so ihr Kapital nicht<br />
langfristig in die Software-Anschaffung<br />
binden, sind flexibler und können Auftragsspitzen<br />
besser abfangen oder bei Auftragsflauten<br />
ungenutzte Mietarbeitsplätze kündigen.<br />
Außerdem sind Mietraten laufende<br />
Betriebsausgaben, wodurch Steuervorteile<br />
entstehen.<br />
Die Mietkonditionen sind unterschiedlich<br />
– in der Regel sind aber Softwareaktualisierungen<br />
ebenso im Mietpreis enthalten<br />
wie der Support. Manchmal werden auch<br />
mehrere Monatsmieten angerechnet, wenn<br />
man sich für einen Kauf entscheidet. Wichtig<br />
ist, dass die Kosten individuell, je nach<br />
Paket oder den eingesetzten Modulen berechnet<br />
werden, sodass nur das bezahlt<br />
wird, was auch tatsächlich genutzt wird.<br />
Außerdem sollte der Mietvertrag kurzfristig<br />
kündbar sein. Allerdings bieten nicht<br />
alle Bausoftwarehersteller eine Mietoption<br />
CAD-, AVA- oder BMSP-Programme sind in den Unternehmen wichtige<br />
Arbeitswerkzeuge, aber auch Kostenfaktoren. © Microsoft<br />
und meist muss man explizit danach fragen.<br />
Immer häufiger wird eine andere Form der<br />
„Mietsoftware“ offeriert – als SaaS-Mietlösung<br />
(Software as a Service). Dabei wird<br />
die Software als Online-Dienstleistung angeboten,<br />
inklusive Wartung, Administration,<br />
Konfiguration, Updates, Weiterentwicklung<br />
und Support. Der Kunde hat mit der von ihm<br />
genutzten Software direkt nichts mehr zu<br />
tun – er nutzt nur ihre Funktionen und zahlt<br />
nur die in Anspruch genommene Leistung<br />
(pay per use). In der meist monatlichen<br />
Pauschale sind meist alle Leistungen abgedeckt,<br />
also neben der Softwarenutzung,<br />
dem automatischen Update und dem Anwendersupport<br />
auch eine begrenzte oder<br />
unbegrenzte Projektgröße oder -anzahl,<br />
Speicherplatzgröße usw. Werden auch die<br />
Arbeitsdaten auf einem Cloud-Server gespeichert,<br />
stehen sie zugriffsberechtigten<br />
Anwendern zeit-, orts- und plattformunabhängig<br />
zur Verfügung – etwa einem<br />
Projektteam von unterschiedlichen Bürostandorten<br />
aus. Dafür werden lediglich ein<br />
Internetbrowser und eine stationäre oder<br />
mobile Internetverbindung benötigt. Während<br />
sich Cloud-Modelle bei Standardsoftware<br />
schon durchgesetzt haben, werden<br />
diese bei Bausoftware derzeit erst von einigen<br />
Anbietern angeboten (z. B. von Autodesk,<br />
Allplan, Graphisoft, RIB Software,<br />
untermStrich etc.)<br />
Mietkauf, Finanzkauf oder Leasing?<br />
Neben der Software-Miete gibt es auch den<br />
Mietkauf. Dabei räumt der Softwarevermieter<br />
dem Mieter das Recht ein, innerhalb<br />
einer bestimmten Zeitspanne die gemietete<br />
Software zu einem vorher vereinbarten<br />
Preis käuflich zu erwerben. Bereits gezahlte