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Die Wirtschaft Köln - Ausgabe 04 / 2019

Mehr Wissen, besser entscheiden, erfolgreich unternehmen: Die Wirtschaft Köln bietet Ihnen mit exklusiven Einblicken in Branchen, Märkte und Betriebe sechs Mal jährlich einen spannenden Mix aus aktuellen Nachrichten der Kölner Wirtschaft, Unternehmensportraits und Interviews mit Entscheidern der Region.

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Geld & Geschäft |<br />

AZUBIS ERHALTEN<br />

AB 2020 MINDESTLOHN<br />

Kritik von Handwerksverband und Gewerkschaften<br />

Foto: © vegefox.comf – stock.adobe.com<br />

steinfeger oder Lehrlinge im Bereich der<br />

Raumausstattung.<br />

Kritik für die Pläne der Bundesregierung<br />

gibt es unter anderem vom Zentralverband<br />

des Deutschen Handwerks (ZDH). <strong>Die</strong> Höhe<br />

von Azubivergütungen solle „allein Sache<br />

der Sozialpartner sein“. Der neue bundesweit<br />

einheitliche, staatlich festgelegte<br />

Mindestlohn werde den unterschiedlichen<br />

Situationen innerhalb der Betriebe nicht<br />

gerecht. Besonders kleine Handwerksbetriebe<br />

in strukturschwachen Regionen<br />

würden so stark belastet.<br />

Kritik von Gewerkschaften<br />

und Handwerk<br />

Über 100.000 Auszubildende fallen unter die neue Mindestlohnregelung.<br />

Nach Ende der Schulzeit geht es im nächsten Schritt in die Arbeitswelt. Dabei steht<br />

zunächst die Frage im Fokus, ob eher ein Studium oder doch eine klassische Berufsausbildung<br />

die bessere Wahl ist. Das Bundeskabinett hat nun die Einkünfte von<br />

Auszubildenden ab 2020 mit einem Mindestlohn versehen. 515 Euro sollen Azubis<br />

monatlich mindestens erhalten. Kritik gibt es von Handwerksbetrieben, für die Gewerkschaft<br />

ver.di gehen die Pläne der Bundesregierung nicht weit genug.<br />

515 Euro ab 2020<br />

Nach dem Willen der Bundesregierung sollen<br />

Auszubildende in Deutschland einen<br />

Mindestlohn bekommen. Ab Januar 2020<br />

soll zunächst eine Untergrenze von 515<br />

Euro im Monat gelten. Somit gibt ab dem<br />

nächsten Jahr erstmals eine gesetzliche<br />

Mindestvergütung für Auszubildende. Geplant<br />

ist, dass der Mindestlohn jährlich<br />

steigen soll. 2021 soll ein Azubi im ersten<br />

Jahr 550 Euro monatlich bekommen, 2022<br />

sollen es 585 Euro sein. 2023 soll der Mindestlohn<br />

im ersten Lehrjahr bei 620 Euro<br />

liegen. Auch für das zweite und dritte<br />

Lehrjahr innerhalb einer Ausbildung gibt<br />

es Regularien. Im zweiten Lehrjahr sollen<br />

die Bezüge der Auszubildenden um 18 Prozent<br />

steigen, im dritten 35 Prozent. Allerdings<br />

soll es für Tarifpartner auch die Möglichkeit<br />

geben, nach unten von den neuen<br />

Untergrenzen abzuweichen. Für tariflich<br />

gebundene Unternehmen sollen in bestimmten<br />

Regionen oder Branchen andere<br />

Standards für die Vergütung gelten. Nach<br />

den ursprünglichen Plänen von Bundesbildungsministerin<br />

Anja Karliczek (CDU) sollte<br />

der Mindestlohn 5<strong>04</strong> Euro im ersten Jahr<br />

betragen. Das war dem Koalitionspartner<br />

SPD aber zu wenig.<br />

Über 100.000 Azubis fallen<br />

unter neue Regelung<br />

Der Mindestlohn für Azubis betrifft nach<br />

Zahlen der Bundesagentur für Arbeit Tausende<br />

junge Arbeitnehmer. Ende 2017 arbeiteten<br />

fast 65.000 Azubis in Deutschland<br />

für weniger als 400 Euro im Monat,<br />

weitere 50.000 Azubis bekamen weniger<br />

als 500 Euro monatlich. <strong>Die</strong>se zusammengerechnet<br />

115.000 Azubis machen etwas<br />

mehr als sieben Prozent der Gesamtzahl<br />

aller deutschen Auszubildenden aus. Zu<br />

den bislang sehr niedrig bezahlten Berufsausbildungen<br />

gehören beispielsweise die<br />

Friseurlehre, die Ausbildung zum Schorn-<br />

Vonseiten der Gewerkschaft ver.di gibt es<br />

Forderungen nach Nachbesserungen, „insbesondere<br />

bei der Höhe der Mindestausbildungsvergütung“.<br />

Auch sei der Geltungsbereich<br />

des neuen Mindestlohns nicht groß<br />

genug angelegt, da viele Azubis oder dual<br />

Studierende nicht davon profitieren werden.<br />

<strong>Die</strong>s sei unter anderen in den Berufen<br />

Physiotherapeut oder Medizinisch-technischer<br />

Assistent so.<br />

Das neue Gesetzespaket von Bundesbildungsministerin<br />

Karliczek soll auch die<br />

berufliche Weiterbildung stärken. Dafür<br />

sollen neue übergreifende Abschlussbezeichnungen<br />

eingeführt werden. Der neue<br />

„Bachelor Professional“ soll dem heutigen<br />

Meister entsprechen. So könnte auf der Abschlussurkunde<br />

eines Bäckers künftig „Bachelor<br />

Professional im Bäckereihandwerk“<br />

stehen. Noch höhere Abschlüsse, wie beispielsweise<br />

bei Betriebswirten, sollen<br />

dann als „Master Professional“ bezeichnet<br />

werden. Durch die neuen einheitlichen Bezeichnungen<br />

soll erreicht werden, dass die<br />

Berufsausbildung verstärkt als gleichwertig<br />

zur akademischen Berufsausbildung<br />

anerkannt wird. Doch der Präsident der<br />

Hochschulrektorenkonferenz, Peter-André<br />

Alt, sieht die Gefahr einer Verwirrung im<br />

Bildungssystem: „<strong>Die</strong> im Zuge der Novellierung<br />

geplanten neuen Bezeichnungen<br />

für berufliche Abschlüsse dürfen so nicht<br />

stehen bleiben.“ W<br />

Christian Esser<br />

www.diewirtschaft-koeln.de 43

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