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<strong>Berliner</strong> <strong>Zeitung</strong> · N ummer 270 · M ittwoch, 20. November 2019 11<br />
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Berlin<br />
Im Mutterleib totgespritzt<br />
Landgericht verurteilt zwei Frauenärzte zu Bewährungsstrafen –sie töteten nach Absprache mit der Mutter einen hirngeschädigten Zwilling durch eine Injektion<br />
VonKatrin Bischoff<br />
Als der Richter an diesem<br />
Dienstagmittag im gut besetzten<br />
größten Schwurgerichtssaal<br />
des Landgerichts<br />
das Urteil verkündet, stehen<br />
Babett R. und KlausV. wie versteinert<br />
neben ihren Anwälten. Ein Zeichen,<br />
dass die beiden renommierten Frauenärzte<br />
bis zum Schluss an ein für sie<br />
gutes Ende geglaubt haben. An einen<br />
Freispruch, so wie es auch ihre Verteidiger<br />
geforderthaben.<br />
Doch Matthias Schertz, der Vorsitzende<br />
Richter,geht in seinem Urteil<br />
wegen Totschlags im minderschweren<br />
Fall bei dem angeklagten<br />
V. sogar noch über das Strafmaß<br />
hinaus, das die Staatsanwältin verlangt<br />
hatte.Erverurteilt den 73-jährigen<br />
einstigen Chefarzt einer <strong>Berliner</strong><br />
Geburtsklinik zu einem Jahr<br />
und neun Monaten Haft. Die 58-<br />
jährige Oberärztin Babett R. erhält<br />
ein Jahr und sechs Monate Freiheitsentzug.<br />
DieStrafen werden zur<br />
Bewährung ausgesetzt. Die Staatsanwältin<br />
hatte für die Angeklagten<br />
Freiheitsstrafen von jeweils 18 Monaten<br />
gefordert.<br />
Es geht um einen Fall, der mittlerweile<br />
mehr als neun Jahre zurückliegt<br />
und bei dem die Angeklagten<br />
bei einem Kaiserschnitt nach der Geburt<br />
eines gesunden Mädchen den<br />
schwer hirngeschädigten Zwilling<br />
noch im Mutterleib eine tödliche Injektion<br />
injizierten.<br />
Damit hätten die Angeklagten im<br />
Kreißsaal eine rote Linie überschritten,<br />
sagt der Vorsitzende Richter in<br />
seiner halbstündigen Urteilsbegründung.<br />
Selbst jeder Feld-, Wald- und<br />
Wiesenarzt wisse, dass es verboten<br />
sei, ein Kind im schon geöffneten<br />
Mutterleib totzuspritzen, so Matthias<br />
Schertz.<br />
Am 12. Juli 2010 hatten Babett R.<br />
und KlausV. bei einer 27-jährigen Patientin<br />
die Geburt von Zwillingen<br />
eingeleitet. Die werdende Mutter<br />
war erst in der 32. Schwangerschaftswoche,<br />
Wehen hatten eingesetzt.<br />
Wochen zuvor war festgestellt<br />
worden, dass sich die Zwillinge eine<br />
Plazenta teilten und an einem sogenannten<br />
fetofetalen Transfusionssyndrom<br />
litten. Ein Fötus wurde<br />
überversorgt, der andere unterversorgt.<br />
Spätabbruch bis zur Geburterlaubt<br />
Bei dem unterversorgten Fötus<br />
wurde wenig später eine schwere<br />
Hirnschädigung festgestellt. Deswegen<br />
stimmte die Frau einem selektivenFetozid,<br />
der Tötung des kranken<br />
Zwillings im Mutterleib, zu. Das ist<br />
nach dem Gesetz als Spätabbruch<br />
bis zur Geburt erlaubt, wenn die<br />
Schädigung des Kindes eine unzumutbare<br />
Belastung für die Mutter<br />
darstellt.<br />
Um 5.20 Uhr brachten die Ärzte<br />
ein gesundes Mädchen zur Welt.<br />
Dann spritzten sie dem kranken<br />
Zwilling 20 Milliliter Kaliumchlorid<br />
Babett R. droht nach dem Urteil die Aberkennung der Approbation.<br />
OLAF WAGNER<br />
in die Nabelvene.Eskam zum Herzstillstand,<br />
das Kind wurde um<br />
5.30 Uhrtot geboren.<br />
Die Ärzte erklärten zu ihrer Verteidigung,<br />
sie hätten sich auf der sicheren<br />
Seite gewähnt und seien davon<br />
ausgegangen, dass der kranke<br />
Zwilling noch nicht geboren worden<br />
sei. Zudem sagten sie, dass sie mit<br />
dem Spritzen des Kaliumchlorids<br />
noch vor dem Kaiserschnitt auch<br />
den gesunden Zwilling gefährdet<br />
hätten und mit ihrerVorgehensweise<br />
das Risiko für das gesunde Kind minimieren<br />
wollten.<br />
Dieser Argumentation widersprach<br />
das Gericht. Mit der Geburt<br />
des gesunden Zwillings sei von dem<br />
kranken Kind keine Gefahr mehr<br />
ausgegangen.<br />
Anonyme Anzeige<br />
Laut Schertz spritzten die Ärzte das<br />
tödliche Kaliumchlorid, obwohl sie<br />
ganz genau gewusst hätten, dass es<br />
sich nicht mehr um eine Abtreibung<br />
gehandelt habe.DerToddes kranken<br />
Zwillings sei von Anfang an geplant<br />
gewesen. Babett R. und Klaus V. hätten<br />
die Vereinbarung mit der Mutter<br />
„um jeden Preis“ umsetzen wollen.<br />
„Wir schließen aus, dass die Angeklagten<br />
die rechtlichen Grenzen<br />
nicht gekannt haben“, sagte der<br />
Vorsitzende Richter. Das Anliegen,<br />
ein gesundes Kind zur Welt zu bringen,<br />
sei nachvollziehbar. Doch<br />
seien die Ärzte dabei zu weit gegangen.<br />
Schertz spricht von Aussortieren<br />
eines kranken Kindes am offenen<br />
Mutterleib. Das sei nicht hinnehmbar<br />
und ein Schlag ins Gesicht<br />
behinderter Menschen. Der Richter<br />
betont auch, dass die Ärzte sehr<br />
wohl jegliches Risiko hätten ausschließen<br />
können: Mit der Geburt<br />
eines gesunden und eines behinderten<br />
Kindes.<br />
Für die Richter haben die Ärzte<br />
zwar durchaus planvoll und gemeinschaftlich<br />
gehandelt. Trotzdem erkannten<br />
sie nur auf Totschlag im<br />
minderschweren Fall. Der Fall liege<br />
bereits neun Jahre zurück, so<br />
Schertz. Eine anonyme Anzeige,eingegangen<br />
erst im Jahr 2013, hatte das<br />
Verfahren ins Rollen gebracht. Babett<br />
R., die noch immer als Oberärztin<br />
arbeitet, droht nach dem Urteil<br />
die Aberkennung der Approbation.<br />
Siehabe sich laut Schertz im Verfahreneinsichtig<br />
gezeigt.<br />
Dereinstige Chefarzt gehe jedoch<br />
noch heute davon aus, richtig gehandelt<br />
zu haben. Klaus V. ist seit<br />
2012 im Ruhestand.<br />
Nach dem Urteil eilen Ärzte dem<br />
Ausgang entgegen. „Kein Kommentar“<br />
ist alles, was Klaus V. zu dem<br />
Schuldspruch sagen will. Das Urteil<br />
ist noch nicht rechtskräftig. DieVerteidiger<br />
wollen in Revision gehen.<br />
Katrin Bischoff ist gespannt,<br />
wie der Bundesgerichtshof<br />
entscheiden wird.<br />
Bürgerdaten<br />
unter Verschluss<br />
Senat zu Datensicherheit und Kooperation mit BerlinOnline<br />
„Die Daten<br />
sind bei<br />
uns<br />
hoheitlich<br />
verankert.“<br />
Ines Fiedler Vorstand des <strong>Berliner</strong><br />
Dienstleistungszentrums ITDZ<br />
Die Angriffe auf das IT-Netz der<br />
<strong>Berliner</strong> Verwaltung nehmen<br />
zu. Das erklärte Ines Fiedler vom<br />
<strong>Berliner</strong> Dienstleistungszentrum<br />
ITDZ bei einer Pressekonferenz am<br />
Dienstag. Die Zahl von Cyberattacken<br />
mit Schadsoftware habe sich<br />
innerhalb von fünf Jahren auf zuletzt<br />
rund sieben Millionen verdoppelt.<br />
Die Verwaltung habe umfangreiche<br />
Schutzmaßnahmen installiert,<br />
Bürgerdaten und sensible Informationen<br />
seien in keinem der<br />
Fälle entwendet oder eingesehen<br />
worden.<br />
Ebenfalls Thema auf der Pressekonferenz<br />
zur Datensicherheit in<br />
der <strong>Berliner</strong> Verwaltung: die Rolle<br />
des privaten Partners BerlinOnline<br />
und seine Zugriffsrechte auf Bürgerdaten.<br />
BerlinOnline betreibt das<br />
Landesportal Berlin.de, Marke und<br />
URL gehören dem Land –eine Kooperation<br />
also zwischen Privatwirtschaft<br />
und öffentlicher Hand. Der<br />
<strong>Berliner</strong> Verlag, in dem die <strong>Berliner</strong><br />
<strong>Zeitung</strong> erscheint, ist mit 74,8 Prozent<br />
an der „BerlinOnline Stadtportal<br />
GmbH &Co. KG“ beteiligt. 25,2<br />
Prozent werden von der Investitionsbank<br />
Berlin gehalten.<br />
Anfang November wechselte der<br />
<strong>Berliner</strong> Verlag wie berichtet den<br />
Eigentümer – neue Besitzer sind<br />
die <strong>Berliner</strong> Unternehmer Holger<br />
und Silke Friedrich. Das Ehepaar<br />
hatte der „Neuen Zürcher <strong>Zeitung</strong>“<br />
gesagt, dass berlin.de der „eigentliche<br />
Schatz“ des Erwerbs des Unternehmens<br />
sei und man auf der<br />
Plattform „prinzipiell jede Dienstleistung<br />
ausspielen“ könne.Bei der<br />
Pressekonferenz wurde in diesem<br />
Zusammenhang die Frage aufgeworfen,<br />
wer den Zugriff auf die<br />
Bürgerdaten habe.<br />
Die Senatskanzlei gab am Montag<br />
bekannt, dass der Senat den Vertrag<br />
mit BerlinOnline bereits 2018 –<br />
vor der Übernahme durch die<br />
neuen Eigentümer –zuEnde 2021<br />
gekündigt habe. Sabine Smentek,<br />
Staatssekretärin für Informationsund<br />
Kommunikationstechnik,<br />
sagte:„Wir sind weit davon entfernt,<br />
einem privaten Unternehmen tiefere<br />
Einblicke in die sensiblen Daten<br />
der <strong>Berliner</strong> zu gewähren.“ Und:<br />
„Kommerzielle Interessen dürfen<br />
an dieser Stelle keine Rolle spielen.“<br />
Das bekräftigte auch Ines Fiedler,<br />
Vorstand des ITDZ und damit<br />
zuständig für die Sicherheitsarchitektur<br />
des <strong>Berliner</strong> IT-Netzes, am<br />
Dienstag erneut. Man kooperiere<br />
zwar häufiger mit Privatunternehmen,<br />
Bürgerdaten aber würden<br />
nicht weitergereicht und ausschließlich<br />
im streng gesicherten<br />
Datenzentrum des ITDZ gespeichert:<br />
„Die Daten sind bei uns hoheitlich<br />
verankert, kein privater<br />
Partner bekommt Bürgerdaten von<br />
uns.“ Auch von BerlinOnline heißt<br />
es auf Nachfrage: „BerlinOnline hat<br />
keinen Zugriff auf die Bürgerdaten.“<br />
Die Daten lägen ganz in der Hoheit<br />
des ITDZ.<br />
Zurzeit wirdinder Senatskanzlei<br />
darüber nachgedacht, wie es nach<br />
dem Vertragsende mit BerlinOnline<br />
weitergehen wird. „Derzeit wird an<br />
einem Folgekonzept gearbeitet“,<br />
hieß es am Dienstag. Immer wieder<br />
aber hatten in der Vergangenheit<br />
Abgeordnete darauf gedrängt, das<br />
Onlineangebot ganz zurück in die<br />
Hände des Landes zu holen und die<br />
Partnerschaft mit Privaten in dem<br />
sensiblen Bereich zu beenden.<br />
(BLZ)<br />
Warum der Flug EJU5841von Berlin<br />
nach Wien in dieGeschichte eingehen wird.<br />
Der Flug EJU5841 am 19. November war für uns ein ganz besonderer.<br />
Denn seitdem gleichen wir die durch Treibstoffverbrennung verursachten<br />
CO2-Emissionen allerinternationalen wie nationalen easyJet-Flüge aus.<br />
Flugreisen bleiben ein wichtiger Bestandteil unseres Lebens und vieler<br />
besonderer Momente: Sie bringen uns in andere Länder, zu Verwandten<br />
und Freunden sowiezuGeschäftspartnern und ermöglichen es uns, andere<br />
Kulturen zu erleben. Doch Fliegen hat nachweislichAuswirkungen auf<br />
unseren Planeten. Das müssen wirkompensieren. Deshalb gleichen wir<br />
alle durch unsere Flüge verursachten CO2-Emissionen ausund investieren<br />
in Klimaschutzprojekte, in denen beispielsweiseBäume gepflanzt werden<br />
und Abholzung verhindert wird.<br />
Wir wissen, dass Emissionsausgleichnicht perfekt ist, glauben aber, dass<br />
er derzeit die beste Option darstellt. Langfristig mussdie Luftfahrtbranche<br />
ganz neue Wege finden. Wir tragen mit unserer Beteiligung an der<br />
Entwicklung von Elektro- und Hybridflugzeugen maßgeblich dazu bei –<br />
zum Beispiel durch unsere neue Partnerschaft mit Airbus.<br />
Wir richten weiterhin alles konsequent auf die Minimierung unserer<br />
Umweltauswirkungen aus. So lassen unsere Piloten bereits jetzt auf<br />
den Rollwegen nur ein Triebwerk laufen und wir erneuern unsere Flotte<br />
ausschließlich mit treibstoffsparenden Maschinen.<br />
Das Fliegen besser und erschwinglicher zu machen war schon immer<br />
Teil unserer Philosophie. Dass wir nun weltweit die erste große<br />
Fluggesellschaft sind, diealle CO2-Emissionen ihres Treibstoffverbrauchs<br />
ausgleicht, ist einweitererSchritt auf unserer Reise.<br />
Mehr Infos: easyJet.com/nachhaltigkeit