Ausgabe 04-2010
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VDRK Intern<br />
Telefax: +49 (0) 561/207 567-29<br />
Firma/Behörde<br />
Anmeldung<br />
zum Tagungsprogramm<br />
(je Teilnehmer/-in bitte ein separates Formular)<br />
Teilnehmer/Vor- und Zuname/Titel<br />
Straße<br />
PLZ/Ort<br />
Telefon/Telefax<br />
E-Mail<br />
Datum/Unterschrift<br />
RO-KA-TECH 2011<br />
24. - 26. März<br />
Teilnahmegebühren: (inkl. Messeeintritt + Imbiss)<br />
VDRK-, BDE- und VBS-Mitglieder,<br />
Studenten<br />
Nicht-Mitglieder<br />
Auszubildende<br />
Mitglieds-Nummer<br />
95,00 Euro<br />
160,00 Euro<br />
kostenfrei<br />
Ansprechpartner<br />
Ralph Sluke<br />
+49 (0) 561/207 567-0 • sluke@vdrk.de<br />
Eine Anmeldebestätigung erhalten Sie per E-Mail.<br />
Über die Teilnahmegebühr erhalten Sie nach Anmeldung eine Rechnung,<br />
diese ist vor Beginn der Tagung zu begleichen.<br />
Anerkannt von der Ingenieurkammer Hessen,<br />
der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau Nr. 1338<br />
und der Ingenieurkammer-Bau NRW Nr. 15147<br />
als Fortbildungsveranstaltung<br />
Das Tagungsprogramm<br />
finden Sie auf Seite 82<br />
Ausbildung stellen.<br />
4. Veröffentlichungen, Informationen, Anzeigen, Suche<br />
nach Auszubildenden auf der VDRK Internetseite<br />
5. Die Geschäftsstelle ist das Kommunikationszentrum für<br />
Fragen und Antworten.<br />
Ich rufe Sie auf, helfen Sie mit die Entwicklung unserer Branche<br />
weiter voranzutreiben, bilden Sie aus. Unsere Branche hat<br />
es verdient und dringend nötig. Wir brauchen Fachkräfte!<br />
Andreas Herrmann<br />
Vorstandsvorsitzender<br />
Erfahrungen in der Berufsausbildung seit 2002<br />
Den Erstausbildern in unserer Branche ist häufig das Anforderungsprofil<br />
an den 1. Auszubildenden nicht bekannt.<br />
Spätere Erfahrungswerte zeigen dann auf, dass die vorgegebenen<br />
Parameter der dualen Berufsausbildung nicht erreicht<br />
werden. Das führt zu Enttäuschungen auf beiden Seiten. Mit<br />
diesem Artikel wollen wir dazu beitragen das rechtzeitig Informationen<br />
hilfreich zur Seite stehen.<br />
Zurzeit veröffentlicht der DGB aktuelle Untersuchungsergebnisse,<br />
dass ca. 30 % aller Azubis mit ihrer Lehre unzufrieden<br />
sind. Nach unseren Erkenntnissen trifft das auch für unsere<br />
Branche zu. Dabei entsteht der Eindruck, dass von den Berufsanfängern<br />
die ihnen angestammten Rechte wahrgenommen<br />
werden, aus einem Ausbildungsverhältnis entstehen jedoch<br />
auch Pflichten für den Azubi, oft wird das von den Lehrlingen<br />
nicht wirklich ernst genommen, das beklagen erfahrene<br />
Ausbilder immer wieder. Das Selbstverständnis für eigenverantwortliches<br />
Handeln muss von den jungen Leuten erst noch<br />
erlernt werden. Die Lehre besteht eben nicht nur aus Forderungen<br />
sondern auch aus Pflichten, die der Auszubildende zu<br />
erfüllen hat.<br />
Die Auszubildenden unterliegen der Verpflichtung alle ihnen<br />
aufgetragenen Verrichtungen sorgfältig auszuführen.<br />
Die in der Ausbildungsverordnung vorgesehenen Berichtshefte,<br />
sowie der regelmäßige Besuch der Berufsschulen sind<br />
zwingender Bestandteil der Berufsausbildung. Fehlt der Azubi<br />
z. B. bei Ausbildungsmaßnahmen unentschuldigt, begeht<br />
er einen Vertragsbruch, der zur Kürzung seiner Bezüge führt.<br />
Im Wiederholungsfall kann entsprechend abgemahnt werden<br />
und bei weiteren Verstößen kann das Ausbildungsverhältnis<br />
beendet werden.<br />
Zudem ist der weisungsgebundene Azubi verpflichtet die Vorgaben<br />
der/des Ausbilders einzuhalten, z. B. die betriebliche<br />
Ordnung, das Tragen von vorgeschriebener Arbeitskleidung,<br />
Rauch-/Alkoholverbote sind einzuhalten. Fixierte schriftliche<br />
Vorgaben sind hierzu von unbestreitbarem Vorteil. Auch ungeschriebene<br />
Verhaltensregeln sind ebenfalls einzuhalten. (Ehrenkodex,<br />
Mobbing z. B.)<br />
10 | RO-KA-TECH Journal <strong>04</strong> / <strong>2010</strong>