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Ausgabe 04-2010

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VDRK Intern<br />

Telefax: +49 (0) 561/207 567-29<br />

Firma/Behörde<br />

Anmeldung<br />

zum Tagungsprogramm<br />

(je Teilnehmer/-in bitte ein separates Formular)<br />

Teilnehmer/Vor- und Zuname/Titel<br />

Straße<br />

PLZ/Ort<br />

Telefon/Telefax<br />

E-Mail<br />

Datum/Unterschrift<br />

RO-KA-TECH 2011<br />

24. - 26. März<br />

Teilnahmegebühren: (inkl. Messeeintritt + Imbiss)<br />

VDRK-, BDE- und VBS-Mitglieder,<br />

Studenten<br />

Nicht-Mitglieder<br />

Auszubildende<br />

Mitglieds-Nummer<br />

95,00 Euro<br />

160,00 Euro<br />

kostenfrei<br />

Ansprechpartner<br />

Ralph Sluke<br />

+49 (0) 561/207 567-0 • sluke@vdrk.de<br />

Eine Anmeldebestätigung erhalten Sie per E-Mail.<br />

Über die Teilnahmegebühr erhalten Sie nach Anmeldung eine Rechnung,<br />

diese ist vor Beginn der Tagung zu begleichen.<br />

Anerkannt von der Ingenieurkammer Hessen,<br />

der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau Nr. 1338<br />

und der Ingenieurkammer-Bau NRW Nr. 15147<br />

als Fortbildungsveranstaltung<br />

Das Tagungsprogramm<br />

finden Sie auf Seite 82<br />

Ausbildung stellen.<br />

4. Veröffentlichungen, Informationen, Anzeigen, Suche<br />

nach Auszubildenden auf der VDRK Internetseite<br />

5. Die Geschäftsstelle ist das Kommunikationszentrum für<br />

Fragen und Antworten.<br />

Ich rufe Sie auf, helfen Sie mit die Entwicklung unserer Branche<br />

weiter voranzutreiben, bilden Sie aus. Unsere Branche hat<br />

es verdient und dringend nötig. Wir brauchen Fachkräfte!<br />

Andreas Herrmann<br />

Vorstandsvorsitzender<br />

Erfahrungen in der Berufsausbildung seit 2002<br />

Den Erstausbildern in unserer Branche ist häufig das Anforderungsprofil<br />

an den 1. Auszubildenden nicht bekannt.<br />

Spätere Erfahrungswerte zeigen dann auf, dass die vorgegebenen<br />

Parameter der dualen Berufsausbildung nicht erreicht<br />

werden. Das führt zu Enttäuschungen auf beiden Seiten. Mit<br />

diesem Artikel wollen wir dazu beitragen das rechtzeitig Informationen<br />

hilfreich zur Seite stehen.<br />

Zurzeit veröffentlicht der DGB aktuelle Untersuchungsergebnisse,<br />

dass ca. 30 % aller Azubis mit ihrer Lehre unzufrieden<br />

sind. Nach unseren Erkenntnissen trifft das auch für unsere<br />

Branche zu. Dabei entsteht der Eindruck, dass von den Berufsanfängern<br />

die ihnen angestammten Rechte wahrgenommen<br />

werden, aus einem Ausbildungsverhältnis entstehen jedoch<br />

auch Pflichten für den Azubi, oft wird das von den Lehrlingen<br />

nicht wirklich ernst genommen, das beklagen erfahrene<br />

Ausbilder immer wieder. Das Selbstverständnis für eigenverantwortliches<br />

Handeln muss von den jungen Leuten erst noch<br />

erlernt werden. Die Lehre besteht eben nicht nur aus Forderungen<br />

sondern auch aus Pflichten, die der Auszubildende zu<br />

erfüllen hat.<br />

Die Auszubildenden unterliegen der Verpflichtung alle ihnen<br />

aufgetragenen Verrichtungen sorgfältig auszuführen.<br />

Die in der Ausbildungsverordnung vorgesehenen Berichtshefte,<br />

sowie der regelmäßige Besuch der Berufsschulen sind<br />

zwingender Bestandteil der Berufsausbildung. Fehlt der Azubi<br />

z. B. bei Ausbildungsmaßnahmen unentschuldigt, begeht<br />

er einen Vertragsbruch, der zur Kürzung seiner Bezüge führt.<br />

Im Wiederholungsfall kann entsprechend abgemahnt werden<br />

und bei weiteren Verstößen kann das Ausbildungsverhältnis<br />

beendet werden.<br />

Zudem ist der weisungsgebundene Azubi verpflichtet die Vorgaben<br />

der/des Ausbilders einzuhalten, z. B. die betriebliche<br />

Ordnung, das Tragen von vorgeschriebener Arbeitskleidung,<br />

Rauch-/Alkoholverbote sind einzuhalten. Fixierte schriftliche<br />

Vorgaben sind hierzu von unbestreitbarem Vorteil. Auch ungeschriebene<br />

Verhaltensregeln sind ebenfalls einzuhalten. (Ehrenkodex,<br />

Mobbing z. B.)<br />

10 | RO-KA-TECH Journal <strong>04</strong> / <strong>2010</strong>

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