VSAO JOURNAL Nr. 5 - Oktober 2020
Raum - Aufräumen, heilen, malen, bloggen Orthopädie - Orthopädische «Kurvendiskussion» Schmerz - Analgetikaunverträglichkeit: Intoleranz oder Allergie? Politik - Neuer vsao-Präsident
Raum - Aufräumen, heilen, malen, bloggen
Orthopädie - Orthopädische «Kurvendiskussion»
Schmerz - Analgetikaunverträglichkeit: Intoleranz oder Allergie?
Politik - Neuer vsao-Präsident
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MEDISERVICE<br />
Briefkasten<br />
Gratis kann teuer<br />
werden<br />
Ich habe im Internet eine Gratissoftware<br />
für meine neue Kamera<br />
heruntergeladen – einige Tage<br />
später erhalte ich per E-Mail eine<br />
Rechnung. Angeblich habe ich bei der<br />
Registrierung als User ein Zweijahresabonnement<br />
abgeschlossen. Der Internetanbieter<br />
droht mit rechtlichen<br />
Schritten, falls ich die Rechnung nicht<br />
bezahle. Was kann ich tun?<br />
Sie sind in eine sogenannte Abo- oder<br />
Kostenfalle getappt. Von einer solchen<br />
wird gesprochen, wenn sich ein angeblich<br />
kostenloses Angebot – sei es ein Kochrezept,<br />
eine Glückwunschkarte oder eine<br />
Software – nach Vertragsabschluss als<br />
kostenpflichtig entpuppt. So verstecken<br />
Anbieter Preisinformationen zumeist in<br />
sehr kleiner Schrift an kaum einsehbarer<br />
AXA-ARAG bietet MEDISERVICE<br />
<strong>VSAO</strong>-Mitgliedern eine Rechtsschutzversicherung<br />
zu vorteilhaften Konditionen<br />
an. Haben Sie noch weitere<br />
Fragen? Wenden Sie sich an Ihren<br />
Ansprechpartner bei MEDISERVICE<br />
<strong>VSAO</strong>-ASMAC unter Telefon 031 350<br />
44 22 oder per E-Mail an info@mediservice-vsao.ch.<br />
Stelle. Oft richten sich die Angebote<br />
gezielt an Kinder oder Jugendliche.<br />
Wie können Sie nun vorgehen? In<br />
solchen Fällen sollten Sie in einem<br />
knappen Schreiben kurz schriftlich auf<br />
die Zahlungsaufforderung reagieren und<br />
die Forderung bzw. den Abschluss eines<br />
kostenpflichtigen Vertrags bestreiten.<br />
Dieses Schreiben können Sie per Einschreiben<br />
oder auch per Mail schicken.<br />
Erst wenn die Gegenseite einen solchen<br />
Vertragsabschluss mit Belegen nachweisen<br />
kann, sollten Sie die Rechnung<br />
gemäss Vertrag begleichen.<br />
Sollte die Belästigung mit unbegründeten<br />
Zahlungsaufforderungen anhalten,<br />
können Sie die Firma bei der Polizei<br />
anzeigen – möglich ist auch eine Anzeige<br />
beim SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft).<br />
Sollte die Gegenseite die Betreibung<br />
einleiten, ist unbedingt innerhalb<br />
der kurzen Frist von zehn Tagen Rechtsvorschlag<br />
zu erheben. Mit dem Rechtsvorschlag<br />
wird das Vollstreckungsverfahren<br />
unterbrochen und die Gegenseite<br />
muss das Verfahren mit Belegen zum<br />
Bestand der Forderung und des Vertrages<br />
weitertreiben.<br />
Sie werden sich fragen, ob Sie in<br />
Zukunft auf den Download von Gratissoftware<br />
verzichten sollten. Per se<br />
müssen Sie nicht verzichten. Es ist jedoch<br />
immer wichtig, das Kleingedruckte, die<br />
AGB, genau zu lesen. So lassen sich<br />
spätere Auseinandersetzungen vermeiden.<br />
Wichtige Tipps fürs Onlineshopping<br />
• Phishing-Mails: Geben Sie Ihre Daten<br />
nie per E-Mail weiter.<br />
• Probeabos: Vorsicht bei Probeabos mit<br />
automatischer Verlängerung. Denken<br />
Sie an die Kündigungsfrist – oder<br />
kündigen Sie am besten sofort auf den<br />
nächstmöglichen Termin.<br />
• Geschenkaktionen: Drei Monate lang<br />
ein Gratisabo? Achtung: Prüfen Sie<br />
solche Angebote genau – und gehen Sie<br />
nie auf Aktionen unseriöser Anbieter<br />
ein.<br />
Isabelle Näf<br />
Internet-Rechtsexpertin<br />
bei der<br />
AXA-ARAG<br />
Bild: zvg<br />
<strong>VSAO</strong> /ASMAC Journal 5/20 53