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VSAO JOURNAL Nr. 5 - Oktober 2020

Raum - Aufräumen, heilen, malen, bloggen Orthopädie - Orthopädische «Kurvendiskussion» Schmerz - Analgetikaunverträglichkeit: Intoleranz oder Allergie? Politik - Neuer vsao-Präsident

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MEDISERVICE<br />

Briefkasten<br />

Gratis kann teuer<br />

werden<br />

Ich habe im Internet eine Gratissoftware<br />

für meine neue Kamera<br />

heruntergeladen – einige Tage<br />

später erhalte ich per E-Mail eine<br />

Rechnung. Angeblich habe ich bei der<br />

Registrierung als User ein Zweijahresabonnement<br />

abgeschlossen. Der Internetanbieter<br />

droht mit rechtlichen<br />

Schritten, falls ich die Rechnung nicht<br />

bezahle. Was kann ich tun?<br />

Sie sind in eine sogenannte Abo- oder<br />

Kostenfalle getappt. Von einer solchen<br />

wird gesprochen, wenn sich ein angeblich<br />

kostenloses Angebot – sei es ein Kochrezept,<br />

eine Glückwunschkarte oder eine<br />

Software – nach Vertragsabschluss als<br />

kostenpflichtig entpuppt. So verstecken<br />

Anbieter Preisinformationen zumeist in<br />

sehr kleiner Schrift an kaum einsehbarer<br />

AXA-ARAG bietet MEDISERVICE<br />

<strong>VSAO</strong>-Mitgliedern eine Rechtsschutzversicherung<br />

zu vorteilhaften Konditionen<br />

an. Haben Sie noch weitere<br />

Fragen? Wenden Sie sich an Ihren<br />

Ansprechpartner bei MEDISERVICE<br />

<strong>VSAO</strong>-ASMAC unter Telefon 031 350<br />

44 22 oder per E-Mail an info@mediservice-vsao.ch.<br />

Stelle. Oft richten sich die Angebote<br />

gezielt an Kinder oder Jugendliche.<br />

Wie können Sie nun vorgehen? In<br />

solchen Fällen sollten Sie in einem<br />

knappen Schreiben kurz schriftlich auf<br />

die Zahlungsaufforderung reagieren und<br />

die Forderung bzw. den Abschluss eines<br />

kostenpflichtigen Vertrags bestreiten.<br />

Dieses Schreiben können Sie per Einschreiben<br />

oder auch per Mail schicken.<br />

Erst wenn die Gegenseite einen solchen<br />

Vertragsabschluss mit Belegen nachweisen<br />

kann, sollten Sie die Rechnung<br />

gemäss Vertrag begleichen.<br />

Sollte die Belästigung mit unbegründeten<br />

Zahlungsaufforderungen anhalten,<br />

können Sie die Firma bei der Polizei<br />

anzeigen – möglich ist auch eine Anzeige<br />

beim SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft).<br />

Sollte die Gegenseite die Betreibung<br />

einleiten, ist unbedingt innerhalb<br />

der kurzen Frist von zehn Tagen Rechtsvorschlag<br />

zu erheben. Mit dem Rechtsvorschlag<br />

wird das Vollstreckungsverfahren<br />

unterbrochen und die Gegenseite<br />

muss das Verfahren mit Belegen zum<br />

Bestand der Forderung und des Vertrages<br />

weitertreiben.<br />

Sie werden sich fragen, ob Sie in<br />

Zukunft auf den Download von Gratissoftware<br />

verzichten sollten. Per se<br />

müssen Sie nicht verzichten. Es ist jedoch<br />

immer wichtig, das Kleingedruckte, die<br />

AGB, genau zu lesen. So lassen sich<br />

spätere Auseinandersetzungen vermeiden.<br />

Wichtige Tipps fürs Onlineshopping<br />

• Phishing-Mails: Geben Sie Ihre Daten<br />

nie per E-Mail weiter.<br />

• Probeabos: Vorsicht bei Probeabos mit<br />

automatischer Verlängerung. Denken<br />

Sie an die Kündigungsfrist – oder<br />

kündigen Sie am besten sofort auf den<br />

nächstmöglichen Termin.<br />

• Geschenkaktionen: Drei Monate lang<br />

ein Gratisabo? Achtung: Prüfen Sie<br />

solche Angebote genau – und gehen Sie<br />

nie auf Aktionen unseriöser Anbieter<br />

ein.<br />

Isabelle Näf<br />

Internet-Rechtsexpertin<br />

bei der<br />

AXA-ARAG<br />

Bild: zvg<br />

<strong>VSAO</strong> /ASMAC Journal 5/20 53

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