Monitoringbericht "Flüchten - Ankommen - Bleiben!?"
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Denn so könnte es sich ab Jänner 2021 mit der Rechtsberatung
für schutzsuchende Menschen verhalten, wenn die
neue Bundesagentur die Rechtsberatung übernehmen wird.
Die Bundesagentur ist eine GmbH, die unter anderem für
die Rechts- und Rückkehrberatungsleistungen zuständig
sein wird, wie auch für die Unterbringung von Personen in
der Grundversorgung auf Bundesebene. Sie ist finanziell,
organisatorisch und personell eng mit dem Bundesministerium
für Inneres verflochten. Dass der Rechtsbeistand für
Schutzsuchende so dicht mit jener Instanz verknüpft ist,
die auch über deren Schutzstatus entscheidet, kommt einer
Aushöhlung des Rechtstaats sowie einem Verstoß gegen
mehrere EU-Richtlinien gleich. Auch mit Artikel 47 der EU-
Grundrechtecharta, der das Recht auf ein unparteiisches Gericht
und auf einen wirksamen Rechtsbeistand umfasst, sei
das Gesetz nicht zu vereinbaren, erläutert Maria Berger, Ex-
Justizministerin und ehemalige Richterin am Europäischen
Gerichtshof. Die Verträge mit den NGOs, welche die Rechtsberatung
bisher durchgeführt haben, wurden bereits Ende
Februar 2020 gekündigt. Die Liste an besorgniserregenden
Entwicklungen, die damit einhergehen, ist lang. 232
Die Diakonie führt unter anderem die Rechtsberatung im
Auftrag des Bundes noch bis Ende des Jahres weiter. Sie kritisiert
die Umsetzung des BBU-Errichtungsgesetzes scharf,
das noch von der schwarz-blauen Regierung am Tag vor der
Veröffentlichung des Ibiza-Videos verabschiedet wurde: „Jeglicher
Einblick durch zivilgesellschaftliche Akteur*innen soll
unterbunden werden. Geschlossene Systeme, wie die hier
entstehende Blackbox, agieren jedoch in der Regel intransparent,
qualitativ unzureichend und werden fehleranfällig,
da ihnen jegliches Korrektiv von außen fehlt.“ 233
Auch UNHCR sieht die Folgen dieses geschlossenen Systems
äußerst kritisch. Ein Fehler im Asylverfahren hat für die betroffene
schutzsuchende Person irreversible Folgen. Eine
qualitätsvolle, unabhängige und parteiische Rechtsberatung
und -vertretung ist für ein faires Asylverfahren elementar.
Deshalb braucht es effektive Schutzmechanismen, die durch
externe Akteur*innen kritisch auf ihre Qualität und Fehleranfälligkeit
geprüft werden. Die Bundesagentur schafft ein
intransparentes System, das bestenfalls noch intern überprüft
werden kann. Dies ist für eine kritische Qualitätsprüfung
allerdings unzureichend. 234
Das Schlimmste vorerst abgewandt
Im Juli 2020 konnten durch Verhandlungen mit der grünen
Justizministerin Alma Zadić doch noch einige qualitative
Verbesserungen erzielt werden. Bereits das Zugeständnis
an die grünen Koalitionspartner in der neuen Regierung,
welches die Etablierung eines Qualitätsbeirats zur Sicherstellung
einer unabhängigen Rechtsberatung, unter Einbeziehung
von UNHCR und der Volksanwaltschaft, vorsieht,
ist begrüßenswert und stellt eine klare Verbesserung zum
Gesetzestext dar. Mit der in der Rahmenvereinbarung ausgehandelten
Weisungsfreiheit der Leitung und der Ernennung
von Stephan Klammer – gegenwärtiger Leiter des Bereichs
Beratung und Rechtsberatung im Flüchtlingsdienst der Diakonie
– zum Leiter, kann vorerst von einer qualitätsvollen
Rechtsberatung ausgegangen werden. Dennoch bleiben die
strukturellen Probleme einer staatlichen Rechtsberatung bestehen.
235
„Die BBU ist ihrer Grundstruktur nach eine Institution unter
dem beherrschenden Einfluss des Bundesministers für
Inneres und damit das Ende unabhängiger Rechtsberatung“,
erklärt Rechtsanwalt Christian Schmaus. „Diese Tatsache
kann durch entsprechende personelle Weichenstellungen
entschärft, aber nicht beseitigt werden.“ 236
In der Stellungnahme des Integrationshauses zum
BBU-Errichtungsgesetz heißt es darüber hinaus:
„Rechtsberater*innen, welche dienstrechtlich dem Bundesminister
für Inneres unterstehen und somit organisatorisch
stark abhängig (bzw. absetzbar) sind, können faktisch nicht
unabhängig in ihrer Tätigkeit sein, auch wenn dies im Gesetz
formell vorgesehen sein mag.“ 237
Das Innenministerium legt die Grundsätze der Geschäftspolitik
durch einen Rahmenvertrag mit der Bundesagentur
fest. Darin können die zu erbringenden Leistungen, die Wahl
der Rechtsberater*innen und die Vorgangsweise bei Pflichtverletzungen
festlegt werden. Darüber hinaus liegen auch
die Gesellschaftsrechte beim Bundesministerium für Inneres,
was eine weitere Weisungsbefugnis bedeuten kann.
„Die Beratung ist so natürlich viel stärker der Politik unterstellt“,
so Michael Weiss von der Rechtsberatung des Integrationshauses.
Dazu kommt, dass der Innenminister auch das Auskunftsrecht
gegenüber allen seinen Mitarbeiter*innen hat, wodurch
die gesetzlich vorgesehene Verschwiegenheitspflicht
der Rechtsvertretung faktisch außer Kraft gesetzt werden
kann. Genauso könnte es sich mit den Vorhabensberichten
verhalten, die die Jahresplanung umfassen. Im Gesetzestext
wird nicht weiter ausgeführt, inwiefern dabei die inhaltliche
Arbeit geplant wird. Wenn darin beispielsweise der Umgang
mit Beschwerden, die geringe Aussichten auf Erfolg versprechen,
festgeschrieben wird, kann von Unabhängigkeit der
Rechtsberatung und -vertretung nicht mehr die Rede sein.
Dieses Szenario sollte vorerst abgewendet sein, könnte aber
mit einem Regierungswechsel wieder aktuell werden.
Eine parteiische – keine „objektive“ –
Rechtsberatung!
Weiss hebt die Wichtigkeit einer parteiischen Rechtsberatung
und -vertretung hervor, die sich klar auf der Seite der
Klient*innen positioniert und ausschließlich in deren Interesse
handelt, genauso wie eine private anwaltliche Vertretung
dies tut. Im neuen Gesetzestext ist nun die Rede von
„objektiver“ Beratungstätigkeit. Diese Formulierung hebt die
232
Brickner, Ex-Justizministerin Berger: Asylrechtsberatung neu verletzt EU-
Verträge, der Standard, 15.10.2019.
233
Diakonie Österreich, Stellungnahme der Diakonie Österreich zum
Bundesgesetz, mit dem die Bundesagentur für Betreuungs-und Unterstützungsleistungen
Gesellschaft mit beschränkter Haftung errichtet und das
BFA-Verfahrensgesetz, das Asylgesetz 2005 und das Grundversorgungsgesetz
–Bund 2005 geändert werden (BBU-Errichtungsgesetz–BBU-G),
12.04.2019.
234
UNHCR Österreich, UNHCR-Analyse des Entwurfs für ein BBU-Errich-
235
SOS Mitmensch, Integrationsbericht: Rückkehr der Integrationspolitik?,
08.06.2020; Brickner, Zadić führt weisungsfreie Asylrechtsberatung ein,
NGOs erleichtert, der Standard, 03.07.2020.
236
Schmaus, Statements zu asylrechtlichen Entwicklungen, 08.07.2020.
237
Integrationshaus, Stellungnahme des Integrationshauses zum BBU-
Gesetz, 12.04.2019.
tungsgesetz, 2019.
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