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Monitoringbericht "Flüchten - Ankommen - Bleiben!?"

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Denn so könnte es sich ab Jänner 2021 mit der Rechtsberatung

für schutzsuchende Menschen verhalten, wenn die

neue Bundesagentur die Rechtsberatung übernehmen wird.

Die Bundesagentur ist eine GmbH, die unter anderem für

die Rechts- und Rückkehrberatungsleistungen zuständig

sein wird, wie auch für die Unterbringung von Personen in

der Grundversorgung auf Bundesebene. Sie ist finanziell,

organisatorisch und personell eng mit dem Bundesministerium

für Inneres verflochten. Dass der Rechtsbeistand für

Schutzsuchende so dicht mit jener Instanz verknüpft ist,

die auch über deren Schutzstatus entscheidet, kommt einer

Aushöhlung des Rechtstaats sowie einem Verstoß gegen

mehrere EU-Richtlinien gleich. Auch mit Artikel 47 der EU-

Grundrechtecharta, der das Recht auf ein unparteiisches Gericht

und auf einen wirksamen Rechtsbeistand umfasst, sei

das Gesetz nicht zu vereinbaren, erläutert Maria Berger, Ex-

Justizministerin und ehemalige Richterin am Europäischen

Gerichtshof. Die Verträge mit den NGOs, welche die Rechtsberatung

bisher durchgeführt haben, wurden bereits Ende

Februar 2020 gekündigt. Die Liste an besorgniserregenden

Entwicklungen, die damit einhergehen, ist lang. 232

Die Diakonie führt unter anderem die Rechtsberatung im

Auftrag des Bundes noch bis Ende des Jahres weiter. Sie kritisiert

die Umsetzung des BBU-Errichtungsgesetzes scharf,

das noch von der schwarz-blauen Regierung am Tag vor der

Veröffentlichung des Ibiza-Videos verabschiedet wurde: „Jeglicher

Einblick durch zivilgesellschaftliche Akteur*innen soll

unterbunden werden. Geschlossene Systeme, wie die hier

entstehende Blackbox, agieren jedoch in der Regel intransparent,

qualitativ unzureichend und werden fehleranfällig,

da ihnen jegliches Korrektiv von außen fehlt.“ 233

Auch UNHCR sieht die Folgen dieses geschlossenen Systems

äußerst kritisch. Ein Fehler im Asylverfahren hat für die betroffene

schutzsuchende Person irreversible Folgen. Eine

qualitätsvolle, unabhängige und parteiische Rechtsberatung

und -vertretung ist für ein faires Asylverfahren elementar.

Deshalb braucht es effektive Schutzmechanismen, die durch

externe Akteur*innen kritisch auf ihre Qualität und Fehleranfälligkeit

geprüft werden. Die Bundesagentur schafft ein

intransparentes System, das bestenfalls noch intern überprüft

werden kann. Dies ist für eine kritische Qualitätsprüfung

allerdings unzureichend. 234

Das Schlimmste vorerst abgewandt

Im Juli 2020 konnten durch Verhandlungen mit der grünen

Justizministerin Alma Zadić doch noch einige qualitative

Verbesserungen erzielt werden. Bereits das Zugeständnis

an die grünen Koalitionspartner in der neuen Regierung,

welches die Etablierung eines Qualitätsbeirats zur Sicherstellung

einer unabhängigen Rechtsberatung, unter Einbeziehung

von UNHCR und der Volksanwaltschaft, vorsieht,

ist begrüßenswert und stellt eine klare Verbesserung zum

Gesetzestext dar. Mit der in der Rahmenvereinbarung ausgehandelten

Weisungsfreiheit der Leitung und der Ernennung

von Stephan Klammer – gegenwärtiger Leiter des Bereichs

Beratung und Rechtsberatung im Flüchtlingsdienst der Diakonie

– zum Leiter, kann vorerst von einer qualitätsvollen

Rechtsberatung ausgegangen werden. Dennoch bleiben die

strukturellen Probleme einer staatlichen Rechtsberatung bestehen.

235

„Die BBU ist ihrer Grundstruktur nach eine Institution unter

dem beherrschenden Einfluss des Bundesministers für

Inneres und damit das Ende unabhängiger Rechtsberatung“,

erklärt Rechtsanwalt Christian Schmaus. „Diese Tatsache

kann durch entsprechende personelle Weichenstellungen

entschärft, aber nicht beseitigt werden.“ 236

In der Stellungnahme des Integrationshauses zum

BBU-Errichtungsgesetz heißt es darüber hinaus:

„Rechtsberater*innen, welche dienstrechtlich dem Bundesminister

für Inneres unterstehen und somit organisatorisch

stark abhängig (bzw. absetzbar) sind, können faktisch nicht

unabhängig in ihrer Tätigkeit sein, auch wenn dies im Gesetz

formell vorgesehen sein mag.“ 237

Das Innenministerium legt die Grundsätze der Geschäftspolitik

durch einen Rahmenvertrag mit der Bundesagentur

fest. Darin können die zu erbringenden Leistungen, die Wahl

der Rechtsberater*innen und die Vorgangsweise bei Pflichtverletzungen

festlegt werden. Darüber hinaus liegen auch

die Gesellschaftsrechte beim Bundesministerium für Inneres,

was eine weitere Weisungsbefugnis bedeuten kann.

„Die Beratung ist so natürlich viel stärker der Politik unterstellt“,

so Michael Weiss von der Rechtsberatung des Integrationshauses.

Dazu kommt, dass der Innenminister auch das Auskunftsrecht

gegenüber allen seinen Mitarbeiter*innen hat, wodurch

die gesetzlich vorgesehene Verschwiegenheitspflicht

der Rechtsvertretung faktisch außer Kraft gesetzt werden

kann. Genauso könnte es sich mit den Vorhabensberichten

verhalten, die die Jahresplanung umfassen. Im Gesetzestext

wird nicht weiter ausgeführt, inwiefern dabei die inhaltliche

Arbeit geplant wird. Wenn darin beispielsweise der Umgang

mit Beschwerden, die geringe Aussichten auf Erfolg versprechen,

festgeschrieben wird, kann von Unabhängigkeit der

Rechtsberatung und -vertretung nicht mehr die Rede sein.

Dieses Szenario sollte vorerst abgewendet sein, könnte aber

mit einem Regierungswechsel wieder aktuell werden.

Eine parteiische – keine „objektive“ –

Rechtsberatung!

Weiss hebt die Wichtigkeit einer parteiischen Rechtsberatung

und -vertretung hervor, die sich klar auf der Seite der

Klient*innen positioniert und ausschließlich in deren Interesse

handelt, genauso wie eine private anwaltliche Vertretung

dies tut. Im neuen Gesetzestext ist nun die Rede von

„objektiver“ Beratungstätigkeit. Diese Formulierung hebt die

232

Brickner, Ex-Justizministerin Berger: Asylrechtsberatung neu verletzt EU-

Verträge, der Standard, 15.10.2019.

233

Diakonie Österreich, Stellungnahme der Diakonie Österreich zum

Bundesgesetz, mit dem die Bundesagentur für Betreuungs-und Unterstützungsleistungen

Gesellschaft mit beschränkter Haftung errichtet und das

BFA-Verfahrensgesetz, das Asylgesetz 2005 und das Grundversorgungsgesetz

–Bund 2005 geändert werden (BBU-Errichtungsgesetz–BBU-G),

12.04.2019.

234

UNHCR Österreich, UNHCR-Analyse des Entwurfs für ein BBU-Errich-

235

SOS Mitmensch, Integrationsbericht: Rückkehr der Integrationspolitik?,

08.06.2020; Brickner, Zadić führt weisungsfreie Asylrechtsberatung ein,

NGOs erleichtert, der Standard, 03.07.2020.

236

Schmaus, Statements zu asylrechtlichen Entwicklungen, 08.07.2020.

237

Integrationshaus, Stellungnahme des Integrationshauses zum BBU-

Gesetz, 12.04.2019.

tungsgesetz, 2019.

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