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Monitoringbericht "Flüchten - Ankommen - Bleiben!?"

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Anhang

Begriffserklärung

Asylwerber*in:

Eine Person, die in einem anderen Staat um internationalen

Schutz ansucht und dazu einen Asylantrag stellt und anschließend

das Asylverfahren in diesem Staat durchläuft. Im

Asylverfahren wird aufgrund der den zuständigen Behörden

vorliegenden Erkenntnisse, einschließlich einer persönlichen

Anhörung, entschieden, ob der Person ein Schutzstatus

zugesprochen wird oder nicht.

Dublin-III-Verordnung:

Verordnung, welche die Kriterien und Regelungen zur Bestimmung

des EU-Mitgliedstaats festlegt, der für die Prüfung

eines in einem EU-Mitgliedstaat gestellten Asylantrags zuständig

ist. Wird in einem EU-Staat ein Asylantrag gestellt,

wird zuerst über das Dublin-Verfahren bestimmt, ob der*die

Antragsteller*in in die Zuständigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates

fällt, beispielsweise, weil die Person davor bereits

einen Asylantrag in einem anderen EU-Staat gestellt hat oder

direkte Familienangehörige in einem anderen Staat hat.

Konventionsflüchtling:

Ein Flüchtling ist nach Genfer Flüchtlingskonvention eine

Person, die „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung

wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu

einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen

Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen

Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses

Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser

Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will [...].“ 304 Um

in Europa als Konventionsflüchtling anerkannt zu werden,

muss eine Person ein Asylverfahren durchlaufen und einen

positiven Asylbescheid zugesprochen bekommen.

Geflüchtete*r:

wird zumeist – auch in diesem Bericht – äquivalent zu

„Flüchtling/Konventionsflüchtling“ verwendet, da der Begriff

Flüchtling durch seine eher negativ konnotierte Wortstruktur

mit dem Suffix -ling teils in Kritik geraten ist. 305

Geflüchtete*r ist kein rechtlich bindender Begriff und kann

daher auch Menschen umfassen, die (noch) keinen internationalen

Schutzstatus erhalten haben, trotz begründeter

Furcht vor Verfolgung.

Migrant*in:

Als Migrant*in wird üblicherweise eine Person bezeichnet,

die ihre Heimat freiwillig für längere Zeit verlässt, um ihre

Lebensbedingungen zu verbessern. Allerdings ist es nicht

immer möglich, eine klare Unterscheidung zwischen Flüchtlingen

und Migrant*innen zu ziehen. Ökonomische Faktoren,

wie Armut, gelten beispielsweise nicht als Fluchtgründe.

Gleichzeitig ist Armut oft Resultat von gewaltvollen Konflikten

oder der Ausgrenzung und Stigmatisierung bestimmter

sozialer Gruppen. Auch wird oft von „Migrant*innen“ gesprochen,

wenn es sich um Menschen handelt, die noch auf der

Flucht sind und noch nicht um Schutz ansuchen konnten,

bzw. noch kein Asylverfahren durchlaufen konnten. Darüber

hinaus wird der Begriff „Migrant*in“ oft mit einer negativen

Konnotation verwendet und mit „illegal“ in Verbindung gebracht.

Daher verzichtet dieser Bericht, wenn möglich, auf

die Verwendung dieses Begriffes und spricht größtenteils

von Schutzsuchenden oder Geflüchteten.

Refoulement:

Das Refoulement-Verbot ist ein Eckpfeiler des Flüchtlingsschutzes

und ein Grundprinzip des internationalen Flüchtlingsrechts

und internationaler Menschenrechtsnormen,

das es Staaten verbietet, Einzelpersonen in Länder zurückzuweisen

oder rückzuführen, in denen sie der tatsächlichen

Gefahr ausgesetzt sind, Verfolgung, Folter, unmenschliche

oder erniedrigende Behandlung oder jedwede andere Menschenrechtsverletzung

zu erleiden. 306

Ein Refoulement ist also eine solche rechtswidrige Zurückweisung

oder Rückführung in ein Land in dem schutzsuchenden

Personen Gefahr droht und stellt eine klare Rechtsverletzung

dar.

Push-Back

ist eine Form von Refoulement, wobei die Schutzsuchenden

von Akteuren eines Staats direkt an der Grenze oder über die

Grenze in einen Nachbarstaat gebracht werden, ohne dass

ihr Recht, einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen,

wahrgenommen wird.

304

Europäisches Migrationsnetzwerk, Glossar zu Asyl und Migration, Version

5.0, 01.2018.

305

Stefanowitsch, Flüchtlinge und Geflüchtete, Sprachlog, 01.12.2012.

306

UNHCR Deutschland, Flucht und Asyl: Informations- und Unterrichtsmaterialien

für Schule, Studium und Fortbildung, 03.2016..

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