Monitoringbericht "Flüchten - Ankommen - Bleiben!?"
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Anhang
Begriffserklärung
Asylwerber*in:
Eine Person, die in einem anderen Staat um internationalen
Schutz ansucht und dazu einen Asylantrag stellt und anschließend
das Asylverfahren in diesem Staat durchläuft. Im
Asylverfahren wird aufgrund der den zuständigen Behörden
vorliegenden Erkenntnisse, einschließlich einer persönlichen
Anhörung, entschieden, ob der Person ein Schutzstatus
zugesprochen wird oder nicht.
Dublin-III-Verordnung:
Verordnung, welche die Kriterien und Regelungen zur Bestimmung
des EU-Mitgliedstaats festlegt, der für die Prüfung
eines in einem EU-Mitgliedstaat gestellten Asylantrags zuständig
ist. Wird in einem EU-Staat ein Asylantrag gestellt,
wird zuerst über das Dublin-Verfahren bestimmt, ob der*die
Antragsteller*in in die Zuständigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates
fällt, beispielsweise, weil die Person davor bereits
einen Asylantrag in einem anderen EU-Staat gestellt hat oder
direkte Familienangehörige in einem anderen Staat hat.
Konventionsflüchtling:
Ein Flüchtling ist nach Genfer Flüchtlingskonvention eine
Person, die „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung
wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu
einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen
Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen
Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses
Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser
Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will [...].“ 304 Um
in Europa als Konventionsflüchtling anerkannt zu werden,
muss eine Person ein Asylverfahren durchlaufen und einen
positiven Asylbescheid zugesprochen bekommen.
Geflüchtete*r:
wird zumeist – auch in diesem Bericht – äquivalent zu
„Flüchtling/Konventionsflüchtling“ verwendet, da der Begriff
Flüchtling durch seine eher negativ konnotierte Wortstruktur
mit dem Suffix -ling teils in Kritik geraten ist. 305
Geflüchtete*r ist kein rechtlich bindender Begriff und kann
daher auch Menschen umfassen, die (noch) keinen internationalen
Schutzstatus erhalten haben, trotz begründeter
Furcht vor Verfolgung.
Migrant*in:
Als Migrant*in wird üblicherweise eine Person bezeichnet,
die ihre Heimat freiwillig für längere Zeit verlässt, um ihre
Lebensbedingungen zu verbessern. Allerdings ist es nicht
immer möglich, eine klare Unterscheidung zwischen Flüchtlingen
und Migrant*innen zu ziehen. Ökonomische Faktoren,
wie Armut, gelten beispielsweise nicht als Fluchtgründe.
Gleichzeitig ist Armut oft Resultat von gewaltvollen Konflikten
oder der Ausgrenzung und Stigmatisierung bestimmter
sozialer Gruppen. Auch wird oft von „Migrant*innen“ gesprochen,
wenn es sich um Menschen handelt, die noch auf der
Flucht sind und noch nicht um Schutz ansuchen konnten,
bzw. noch kein Asylverfahren durchlaufen konnten. Darüber
hinaus wird der Begriff „Migrant*in“ oft mit einer negativen
Konnotation verwendet und mit „illegal“ in Verbindung gebracht.
Daher verzichtet dieser Bericht, wenn möglich, auf
die Verwendung dieses Begriffes und spricht größtenteils
von Schutzsuchenden oder Geflüchteten.
Refoulement:
Das Refoulement-Verbot ist ein Eckpfeiler des Flüchtlingsschutzes
und ein Grundprinzip des internationalen Flüchtlingsrechts
und internationaler Menschenrechtsnormen,
das es Staaten verbietet, Einzelpersonen in Länder zurückzuweisen
oder rückzuführen, in denen sie der tatsächlichen
Gefahr ausgesetzt sind, Verfolgung, Folter, unmenschliche
oder erniedrigende Behandlung oder jedwede andere Menschenrechtsverletzung
zu erleiden. 306
Ein Refoulement ist also eine solche rechtswidrige Zurückweisung
oder Rückführung in ein Land in dem schutzsuchenden
Personen Gefahr droht und stellt eine klare Rechtsverletzung
dar.
Push-Back
ist eine Form von Refoulement, wobei die Schutzsuchenden
von Akteuren eines Staats direkt an der Grenze oder über die
Grenze in einen Nachbarstaat gebracht werden, ohne dass
ihr Recht, einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen,
wahrgenommen wird.
304
Europäisches Migrationsnetzwerk, Glossar zu Asyl und Migration, Version
5.0, 01.2018.
305
Stefanowitsch, Flüchtlinge und Geflüchtete, Sprachlog, 01.12.2012.
306
UNHCR Deutschland, Flucht und Asyl: Informations- und Unterrichtsmaterialien
für Schule, Studium und Fortbildung, 03.2016..
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