Unser Schulprogramm - Albert-Schweitzer-Schule
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Version 2.0<br />
Das Bewusstsein für soziale Regeln ist bei den Schülern gewachsen.<br />
Die Selbstregulation der Schüler hat sich verbessert.<br />
Die Schüler übernehmen mehr Verantwortung für ihr Handeln.<br />
Das Klassenklima hat sich verbessert. Lernbereite Schüler werden geschützt.<br />
Konflikte zwischen Lehrer und Schüler haben abgenommen.<br />
Kooperationsbereitschaft der Lehrer untereinander hat zugenommen.<br />
Lehrkräfte werden im Unterricht entlastet.<br />
Es gibt weniger Unterrichtsstörungen und weniger Gewalt in den Pausen.<br />
Schwierige Schüler können sich besser anpassen.<br />
Einige Schüler erreicht das Programm nicht.<br />
Eltern akzeptieren die Arbeit mit dem Programm.<br />
Die Zufriedenheit der Lehrkräfte liegt auf einer 10Pkte-Skala bei 8.<br />
Präventionskonzept Rauchen<br />
Raucherkonzept<br />
Das Rauchen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände der <strong>Albert</strong>-<strong>Schweitzer</strong>-<strong>Schule</strong><br />
ist nicht gestattet.<br />
Dies geben das Jugendschutzgesetz, der Erlass vom 3.6.2005 und<br />
die geltende Schulordnung vor.<br />
Das Kollegium der <strong>Albert</strong>-<strong>Schweitzer</strong>-<strong>Schule</strong>, die Eltern, die Erziehungsberechtigten<br />
und die Schülerinnen und Schüler dieser <strong>Schule</strong><br />
sind darüber informiert.<br />
Eltern und Erziehungsberechtigte, deren Kinder im Gebäude oder<br />
auf dem<br />
Gelände der <strong>Albert</strong>-<strong>Schweitzer</strong>-<strong>Schule</strong> geraucht haben, erhalten<br />
darüber eine<br />
Mitteilung. In dieser wird nochmals deutlich darauf hingewiesen,<br />
dass das<br />
Rauchen an unserer <strong>Schule</strong> ausdrücklich verboten ist.<br />
Die Eltern und Erziehungsberechtigten werden gebeten, mit den<br />
Lehrerinnen<br />
und Lehrern gemeinsam darauf hinzuwirken, dass ihre Kinder weder<br />
Zigaretten<br />
in die <strong>Schule</strong> mitbringen noch rauchen.<br />
Sie werden darauf aufmerksam gemacht, dass bei einem erneuten<br />
Verstoß<br />
gegen die geltenden Bestimmungen ein einwöchiger Schulausschluss<br />
erfolgen<br />
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