Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
© eccolo / Adobe Stock<br />
>><br />
wohnen · leben · lieben<br />
Die Immobilien-<br />
Kolumne<br />
Verbreitete Irrtümer <strong>im</strong> Mietrecht<br />
Über die Rechte und Pflichten von Mieter*innen be<strong>im</strong> Auszug kursieren<br />
zahlreiche Gerüchte und Irrtümer, die sich hartnäckig halten.<br />
Klauseln zu Schönheitsreparaturen<br />
Ein häufiger Streitpunkt ist die Verpflichtung<br />
der Mieter*innen zu sogenannten Schönheitsreparaturen<br />
be<strong>im</strong> Auszug. Oftmals<br />
herrscht Uneinigkeit darüber, ob und in<br />
welchem Umfang diese vorgenommen werden<br />
müssen. Schönheitsreparaturen umfassen<br />
zum Beispiel das Tapezieren und Streichen<br />
von Türen, Innenseiten von Fenstern,<br />
Wänden, Decken, Heizkörpern, Fußleisten,<br />
Balkontüren, Leitungen und Wohnungseingangstüren<br />
sowie die Fußbodenpflege.<br />
Obwohl diese Reparaturen per Gesetz der<br />
Instandhaltung des Mietobjekts dienen und<br />
somit eigentlich Vermietersache sind, wird<br />
die Verantwortung oftmals durch den Vertrag<br />
an die Mieter*innen abgegeben. In vielen<br />
verschiedenen Fällen wurden Vertragsklauseln<br />
durch den Bundesgerichtshof jedoch als<br />
unwirksam erklärt.<br />
Dies kann beispielsweise einen starren Plan<br />
mit festgelegten Renovierungszeiten betreffen.<br />
Eine Pflicht zu laufenden Schönheitsreparaturen<br />
kombiniert mit einer verpflichtenden<br />
Schlussrenovierung ist ebenfalls unzulässig.<br />
Welche Maßnahmen Mieter*innen vor ihrem<br />
Auszug tatsächlich durchführen müssen,<br />
hängt vom Einzelfall ab.<br />
Eigenständige Nachmietersuche<br />
Die Annahme, dass Mieter*innen die Kündigungsfrist<br />
verkürzen können, indem sie dem<br />
Vermieter drei potenzielle Nachmieter*innen<br />
vorstellen, ist ebenfalls ein Irrtum. Vermieter*innen<br />
können frei über die Neuvermietung<br />
entscheiden und sind nicht verpflichtet,<br />
einen der vorgeschlagenen Interessenten anzunehmen.<br />
Empfinden die Vermieter*innen<br />
allerdings einen der präsentierten Nachmieter*innen<br />
als geeignet, kann in best<strong>im</strong>mten<br />
Fällen ein vorzeitiger Auszug der Mieter*innen<br />
möglich sein.<br />
Miete nach Kündigung<br />
Nach Kündigung eines Mietvertrages entstehen<br />
häufig Irrtümer über die weiteren<br />
Mietzahlungen bis Ende der Vertragslaufzeit.<br />
So gehen Mieter*innen mitunter fälschlicherweise<br />
davon aus, dass sie die Zahlungen nach<br />
ihrer Kündigung einstellen können und die<br />
Miete für die verbleibende Zeit stattdessen<br />
von der Kaution abgezogen wird. Die Kaution<br />
dient dem Vermieter allerdings als Sicherheit<br />
für Ansprüche aus dem Mietverhältnis. Das<br />
heißt, die Mieter*innen geraten durch dieses<br />
Vorgehen in Zahlungsverzug und es kann<br />
<strong>im</strong> schl<strong>im</strong>msten Fall zu einem gerichtlichen<br />
Mahnverfahren kommen.<br />
10.<strong>2021</strong> Anzeigenspezial lebensart 77<br />
Wolfhardt Bless Inhaber Sternlage-Immobilien<br />
und Sachverständiger für Immobilienwertermittlung<br />
(IHK)<br />
Zweite Meinung einholen!<br />
Bei Immobilienthemen geht es manchmal zu,<br />
wie bei einem Fußballspiel bzw. der Übertragung<br />
großer Spiele <strong>im</strong> TV. Der Zuschauer <strong>im</strong><br />
Fernsehsessel weiß genau und offensichtlich<br />
besser als der Trainer, Kommentator und alle<br />
Experten, wie das Spiel hätte besser verlaufen<br />
können und wie man Torchancen hätte besser<br />
nutzen können und müssen. So auch bei Immobilien:<br />
Kaum wird bekannt, dass man evtl.<br />
seine Wohnsituation verändern möchte und an<br />
den Verkauf der Immobilie denkt, entwickeln<br />
sich Nachbarn und Freunde gerne zu selbst ernannten<br />
Experten mit guten Ratschlägen wie<br />
die Immobilie, am besten natürlich ohne Makler,<br />
verkauft wird und welcher Preis zu erzielen<br />
ist. Tatsächlich kommt es in der Praxis oftmals<br />
anders. Warum nicht gleich einen Experten, der<br />
wirklich tagtäglich mit Immobilien zu tun hat,<br />
dazu holen und quasi eine zweite Meinung einholen?<br />
Das macht man doch bei einem wichtigen<br />
Arzttermin, wenn es um die eigene Gesundheit<br />
geht auch, oder?! Deshalb: Die „zweite<br />
Meinung“ eines Fachmanns oder einer Fachfrau<br />
ist garantiert hilfreich und<br />
das Ergebnis, übrigens auch<br />
was die Realisierung des<br />
besten Kaufpreises angeht,<br />
wesentlich besser. Sternlage<br />
ist gerne Ihr Partner für eine<br />
„zweite Meinung“!<br />
Sternlage-Immobilien<br />
begleitet Sie be<strong>im</strong> Kauf und Verkauf Ihrer<br />
Immobilie. Melden Sie sich bei uns!<br />
Telefon 0 43 21 / 97 91 77<br />
E-Mail info@sternlage.de<br />
www.sternlage.de