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Lebensart im Norden | Hamburg West | Oktober 2021

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wohnen · leben · lieben<br />

Die Immobilien-<br />

Kolumne<br />

Verbreitete Irrtümer <strong>im</strong> Mietrecht<br />

Über die Rechte und Pflichten von Mieter*innen be<strong>im</strong> Auszug kursieren<br />

zahlreiche Gerüchte und Irrtümer, die sich hartnäckig halten.<br />

Klauseln zu Schönheitsreparaturen<br />

Ein häufiger Streitpunkt ist die Verpflichtung<br />

der Mieter*innen zu sogenannten Schönheitsreparaturen<br />

be<strong>im</strong> Auszug. Oftmals<br />

herrscht Uneinigkeit darüber, ob und in<br />

welchem Umfang diese vorgenommen werden<br />

müssen. Schönheitsreparaturen umfassen<br />

zum Beispiel das Tapezieren und Streichen<br />

von Türen, Innenseiten von Fenstern,<br />

Wänden, Decken, Heizkörpern, Fußleisten,<br />

Balkontüren, Leitungen und Wohnungseingangstüren<br />

sowie die Fußbodenpflege.<br />

Obwohl diese Reparaturen per Gesetz der<br />

Instandhaltung des Mietobjekts dienen und<br />

somit eigentlich Vermietersache sind, wird<br />

die Verantwortung oftmals durch den Vertrag<br />

an die Mieter*innen abgegeben. In vielen<br />

verschiedenen Fällen wurden Vertragsklauseln<br />

durch den Bundesgerichtshof jedoch als<br />

unwirksam erklärt.<br />

Dies kann beispielsweise einen starren Plan<br />

mit festgelegten Renovierungszeiten betreffen.<br />

Eine Pflicht zu laufenden Schönheitsreparaturen<br />

kombiniert mit einer verpflichtenden<br />

Schlussrenovierung ist ebenfalls unzulässig.<br />

Welche Maßnahmen Mieter*innen vor ihrem<br />

Auszug tatsächlich durchführen müssen,<br />

hängt vom Einzelfall ab.<br />

Eigenständige Nachmietersuche<br />

Die Annahme, dass Mieter*innen die Kündigungsfrist<br />

verkürzen können, indem sie dem<br />

Vermieter drei potenzielle Nachmieter*innen<br />

vorstellen, ist ebenfalls ein Irrtum. Vermieter*innen<br />

können frei über die Neuvermietung<br />

entscheiden und sind nicht verpflichtet,<br />

einen der vorgeschlagenen Interessenten anzunehmen.<br />

Empfinden die Vermieter*innen<br />

allerdings einen der präsentierten Nachmieter*innen<br />

als geeignet, kann in best<strong>im</strong>mten<br />

Fällen ein vorzeitiger Auszug der Mieter*innen<br />

möglich sein.<br />

Miete nach Kündigung<br />

Nach Kündigung eines Mietvertrages entstehen<br />

häufig Irrtümer über die weiteren<br />

Mietzahlungen bis Ende der Vertragslaufzeit.<br />

So gehen Mieter*innen mitunter fälschlicherweise<br />

davon aus, dass sie die Zahlungen nach<br />

ihrer Kündigung einstellen können und die<br />

Miete für die verbleibende Zeit stattdessen<br />

von der Kaution abgezogen wird. Die Kaution<br />

dient dem Vermieter allerdings als Sicherheit<br />

für Ansprüche aus dem Mietverhältnis. Das<br />

heißt, die Mieter*innen geraten durch dieses<br />

Vorgehen in Zahlungsverzug und es kann<br />

<strong>im</strong> schl<strong>im</strong>msten Fall zu einem gerichtlichen<br />

Mahnverfahren kommen.<br />

10.<strong>2021</strong> Anzeigenspezial lebensart 77<br />

Wolfhardt Bless Inhaber Sternlage-Immobilien<br />

und Sachverständiger für Immobilienwertermittlung<br />

(IHK)<br />

Zweite Meinung einholen!<br />

Bei Immobilienthemen geht es manchmal zu,<br />

wie bei einem Fußballspiel bzw. der Übertragung<br />

großer Spiele <strong>im</strong> TV. Der Zuschauer <strong>im</strong><br />

Fernsehsessel weiß genau und offensichtlich<br />

besser als der Trainer, Kommentator und alle<br />

Experten, wie das Spiel hätte besser verlaufen<br />

können und wie man Torchancen hätte besser<br />

nutzen können und müssen. So auch bei Immobilien:<br />

Kaum wird bekannt, dass man evtl.<br />

seine Wohnsituation verändern möchte und an<br />

den Verkauf der Immobilie denkt, entwickeln<br />

sich Nachbarn und Freunde gerne zu selbst ernannten<br />

Experten mit guten Ratschlägen wie<br />

die Immobilie, am besten natürlich ohne Makler,<br />

verkauft wird und welcher Preis zu erzielen<br />

ist. Tatsächlich kommt es in der Praxis oftmals<br />

anders. Warum nicht gleich einen Experten, der<br />

wirklich tagtäglich mit Immobilien zu tun hat,<br />

dazu holen und quasi eine zweite Meinung einholen?<br />

Das macht man doch bei einem wichtigen<br />

Arzttermin, wenn es um die eigene Gesundheit<br />

geht auch, oder?! Deshalb: Die „zweite<br />

Meinung“ eines Fachmanns oder einer Fachfrau<br />

ist garantiert hilfreich und<br />

das Ergebnis, übrigens auch<br />

was die Realisierung des<br />

besten Kaufpreises angeht,<br />

wesentlich besser. Sternlage<br />

ist gerne Ihr Partner für eine<br />

„zweite Meinung“!<br />

Sternlage-Immobilien<br />

begleitet Sie be<strong>im</strong> Kauf und Verkauf Ihrer<br />

Immobilie. Melden Sie sich bei uns!<br />

Telefon 0 43 21 / 97 91 77<br />

E-Mail info@sternlage.de<br />

www.sternlage.de

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