Krummennaab – Ein Heimatbuch - familienforschung-kunz-weiden.de
Krummennaab – Ein Heimatbuch - familienforschung-kunz-weiden.de
Krummennaab – Ein Heimatbuch - familienforschung-kunz-weiden.de
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Trausnitz und Parkstein, Albrecht Notthafft zu Bo<strong>de</strong>nstein und Christoph v.<br />
Künsberg zu Wei<strong>de</strong>nberg die Vormundschaft führten.<br />
1527, 1532, 1541, 1543 sind die Notthafft`schen Erben in <strong>de</strong>r Landtafel genannt.<br />
„Anno 59 und 65 sind gemeldte Erben gleichfalls schriftlich erfor<strong>de</strong>rt, aber niemand<br />
erschienen. Ins Amt Wal<strong>de</strong>ck versteuert“.<br />
Erst 1534 treten die Gebrü<strong>de</strong>r selbständig auf. 1540 erscheint Hans unter <strong>de</strong>n<br />
Räten <strong>de</strong>s Pfalzgrafen Ottheinrich. 1541 teilten sich die 3 Brü<strong>de</strong>r <strong>–</strong> Wolf war bereits<br />
1530 gestorben <strong>–</strong> in ihr Erbe. Hanns von Künsberg zu Wei<strong>de</strong>nberg, Amtmann<br />
zu „Goßmanstain“ und Sebastian Notthafft zum Podtenstein, fürstlicher<br />
Hofmeister zu Neumarkt machten die Unterhändler:<br />
Zunächst wur<strong>de</strong>n sämtliche Güter in 3 Teile geteilt, wobei als 2 Teile gelten<br />
sollten Thumsenreuth samt Schönfuß 2 Hämmer, die Güter auf <strong>de</strong>r Bärnhöhe,<br />
Siebenlind, Harpfersreuth, Poppenreuth, Helmbrechts, Masch, Harlach und das<br />
Gut Voitenthann <strong>–</strong> mit ihren Zugehörungen; <strong>de</strong>n 3. Teil dagegen bil<strong>de</strong>te „Krumennabe“<br />
mit seiner Zugehörung, Stockhaw, die mull zw Plerrn, <strong>de</strong>r Hoff zw<br />
Aichelsdorff, die zween Höf zw Wurmsgefäll, ain hoff zw Nabthymenreuth, samt<br />
ihren Zugehörungen, Weihern, Fischwassern, Zehnenten und an<strong>de</strong>ren.<br />
Dann wur<strong>de</strong>n noch nähere <strong>Ein</strong>zelheiten wegen <strong>de</strong>r Abteilung <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n ersten<br />
Teile vereinbart; ferner „nach<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Trift von Krumenabe aus etwas schmal,<br />
so haben die an<strong>de</strong>rn 2 Brü<strong>de</strong>r von Thumsenreuth gutwillig zugelassen, wo <strong>de</strong>r<br />
3. ihr Bru<strong>de</strong>r von Krumenabe aus füglich seiner Trift an <strong>de</strong>r schwarzenfiecht<br />
gehaben könne, dass er <strong>de</strong>ß unverhin<strong>de</strong>rt ihr solle tun, doch auch ihnen <strong>de</strong>n<br />
Brü<strong>de</strong>rn, so zu Thumsenreuth daselbst hinzutreiben auch unbenommen ...“<br />
„Nach<strong>de</strong>m auch zu Re<strong>de</strong> wor<strong>de</strong>n, wie es mit Besetzung <strong>de</strong>s Gerichts zu Thumsenreuth<br />
furtan gehalten wer<strong>de</strong>n solle, ob auch <strong>–</strong> wie vor alter herkommen, etliche<br />
schöpfen (Schöffen) von Krumenabe hierauf gefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n sollen o<strong>de</strong>r<br />
nicht; hierauf haben sich die Brü<strong>de</strong>r sämtlich entschlossen ihr jeglicher, welcher<br />
hinab gen Krumenabe geteilt wird, unbeirrt sein soll, die Seinen zu zu Besetzung<br />
<strong>de</strong>s Gerichts hierauf gehen zu lassen ...“<br />
„ Nach<strong>de</strong>m die Brü<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r zween Häuser halb (er), als nämlich Thumsenreuth<br />
und Krumenab, ob Thumsenreuth in 2 Teilen o<strong>de</strong>r Krumenab zu 1 Teil besser<br />
sei, strittig gewesen, haben sie dahin beschlossen, daß obgedachte bei<strong>de</strong><br />
Häuser durch Bauverständige gegeneinan<strong>de</strong>r „geschätzt“ wer<strong>de</strong>n sollen ...“<br />
Ebenso erhielt <strong>de</strong>r <strong>Krummennaab</strong>er Anteil an <strong>de</strong>r Jagd und zwar in <strong>de</strong>n ihm am<br />
nächsten gelegenen Hölzern am Schönfußer Berg, Bärnhöh und Dürrholz.<br />
Schließlich wur<strong>de</strong> gelost und fiel auf Erasmus Notthafft „Khrumenabe samt<br />
an<strong>de</strong>ren Mannschaft, Untertanen, Zinsen, Weihern, gen Khrumenabe gehörig,<br />
dazu <strong>de</strong>r 3. Teil im Frauenreuther, das Fischwasser, die Nabe, die Zehenten zu<br />
Khrumenabe, Stockhaw, zu Grueb, vom mittl. Berg, <strong>de</strong>r 3. Teil an Zehenten<br />
offen aigen; <strong>de</strong>r 3. Teil am Weißenstein, Wildpann (Jagd), jayd, Trift u.a. wie<br />
vorsteht und nach Inhalt seiner Teilregister verzeichnet mit Buchstaben C“.<br />
1560 versetzt Hanns Notthafft v. Weißenstein zu Thumbsenreuth sein freieigen<br />
Gut Crumenab auf 4 Jahre an <strong>de</strong>n edlen und vesten Leutdolph von Gottfard,