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Krummennaab – Ein Heimatbuch - familienforschung-kunz-weiden.de

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am Schlagfluß in seinem Sessel, als er gera<strong>de</strong> an <strong>de</strong>n Fürsten ein Bittschrift<br />

machte; bei St. Peter in Neuburg a. Donau wur<strong>de</strong> er unter Begleitung <strong>de</strong>s<br />

ganzen fürstlichen Hofes beigesetzt. (Dessen 1. Ehefrau Anna M., geb. v. Groß-<br />

Trockau, + zu Neuburg am 4. Mai 1619 nach langem Krankenlager; 2. M. Anna<br />

Frl. v. Altenpreißing, Hofdame, mit ihm vermählt am 18. April 1622; Tochter<br />

Susanna Praxedis aus 1. Ehe heiratet am 1. Februar 1623 <strong>de</strong>n Christof v.<br />

Grübel zu Stockau).<br />

Hanns Joachim v. Rocahu wird am 9. September 1594 zu Amberg von Kurfürst<br />

Friedrich IV., am 26. September 1612 von Pfalzgraf Johann als Vormund Friedrich<br />

V. belehnt, ist 1611 <strong>–</strong> 1614 gleichfalls Landrichter und Pfleger zu Parkstein,<br />

1622 auf <strong>de</strong>m <strong>–</strong> teilweise zur Herrschaft <strong>Krummennaab</strong> gehörigen <strong>–</strong> Landsassengut<br />

Bernstein; 1606 ist er für <strong>Krummennaab</strong> im Verzeichnis <strong>de</strong>r Landsassen<br />

<strong>de</strong>s Amtes Parkstein aufgeführt, angeblich wur<strong>de</strong> er 1632 von <strong>de</strong>n durchziehen<strong>de</strong>n<br />

Kroaten gefangen.<br />

1637 erbt Daniel v. Rochau das Ritterlehen <strong>Krummennaab</strong> im Anschlag von<br />

13.000 Gul<strong>de</strong>n; am 11. August 1638 wird er zu Amberg durch Kurfürst Maximilian<br />

belehnt, zugleich mit seinen Brü<strong>de</strong>rn Hans und Wolf Dietrich (30).<br />

Daniel v. Rochau auf Comniz war Chf. Sächsischer Hauptmann <strong>de</strong>r Ämter<br />

Dohna und Jüterpeckh; Hanns v. Rochau auf Plessaw war Chf. Sächsischer<br />

Obrist über ein Regiment zu Roß und Wolf Dietrich v. Rochau Frstl. Markgräfl.<br />

Kammerjunker in Preußen; am 10. Juli 1638 schlossen die Brü<strong>de</strong>r mit ihren<br />

Basen Sibylla Dorothea und Sophia Maria v. Rochau einen Vergleich wegen<br />

<strong>de</strong>ren Abfindung mit <strong>de</strong>m ihnen zukommen<strong>de</strong>n mütterlichen Erbteil.<br />

Dann mussten die 3 Brü<strong>de</strong>r „wegen <strong>de</strong>r jetzt auf sich haben<strong>de</strong>n schweren<br />

Kriegsdienste“ wie<strong>de</strong>r in ihr Stammland, die Mark; am 9. Dezember erteilt Wolf<br />

Dietrich von Königsberg aus, am 18. Dezember Hans von Stendal aus, am 24.<br />

Februar 1639 Daniel von Dres<strong>de</strong>n Vollmacht wegen Ablegung <strong>de</strong>r Landsassenpflicht;<br />

die allein zurück gelassenen Basen Sibylla Dorothea und Sophie Maria<br />

bewohnten in <strong>Krummennaab</strong> das sogenannte alte Schlößl an <strong>de</strong>r Naab (jetzt<br />

Haus Nr. 15, sogenannte Poliere).<br />

23 Jahre lang, 1615 <strong>–</strong> 1638 hatte <strong>de</strong>r Erbendorfer Stadtschreiber und nachmalige<br />

Neuburger Richter Justus Paul Weickhmann (31) (+ 1652), ein allseits<br />

ge-achteter Mann, das Amt eines herrschaftlichen Verwalters zu <strong>Krummennaab</strong><br />

zur vollsten Zufrie<strong>de</strong>nheit seiner Herrschaft beklei<strong>de</strong>t; schon Georg, Weickhard<br />

Ludwig und Hans Joachim v. Rochau waren mit seinen Eltern in Freundschaftsverhältnis<br />

gestan<strong>de</strong>n.<br />

Jetzt aber wollte Weickhmann trotz aller Bitten sich nicht dazu verstehen, das<br />

Amt weiter zu führen; er ahnte wohl, dass nunmehr ein Weiberegiment beginne,<br />

dass die Schwestern v. Rochau „ein größeres Verlangen zum dominieren<br />

und dirigieren hatten“ als er und dass zu<strong>de</strong>m bereits Ersatz für ihn vorhan<strong>de</strong>n<br />

sein, nämlich ein alter „<strong>Ein</strong>spänner“ (= Leutnant) aus Kirchenlamitz, Hanns<br />

Schmidt, <strong>de</strong>n die Leute „seines ungewaschenen Mauls wegen“ nur <strong>de</strong>n verlogenen<br />

Fabelhanns nannten; <strong>de</strong>m hatte zwar Hauptmann v. Rochau bei seiner<br />

Abreise ernstlich be<strong>de</strong>utet, „er solle sich von <strong>Krummennaab</strong> packen, er habe<br />

da nichts zu schaffen“; <strong>de</strong>ß ungeachtet gebär<strong>de</strong>te dieser sich die nächsten

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